Bußgeld bei Personen ohne eigenes Einkommen

@theSplit:
Deswegen ja auch die Arbeitsstunden, kann der Staat ja nix für, wenn die Eltern das Bußgeld für die Kiddies bezahlen.
 
@theSplit:
NIEMAND

Kann der Jugendliche das Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.
 
Okay. Das ist dann ja schon gut. Hätte doch mal genauer lesen sollen bevor ich hier in die Diskussion einsteige.. mea culpa.

Aber sicher dass die Herangehensweise, in dieser Form, sinnvoll ist? Ich find irgendwie nicht: Die Kinder, gut betuchter Eltern, können sich einen Ablass-Biref kaufen, die andern buckeln. Kommt mir zumindest so vor. Obwohl die Geldstrafen natürlich erzieherische Maßnahme (auch für die Eltern) sind bzw. sein sollen.
 
@theSplit:
Und wilkommen in der Metadiskussion, ob der Fakt das Geldstrafen Arme härter treffen so im Sinne der Gerechtigkeit liegt.
Aber das hat mit dem Thema absolut nix mehr zu tun :T
 
Macht aber Spaß, am Rand vom Spodda (Sportplatz) zu stehen und die Blagen, die da in Warnweste Müll aufsammeln oder harken, anzufeuern :D
 
@c1i:
Ordentlich lesen hätte geholfen:

Ich habe vor einiger Zeit gelernt, dass Argumente, welche so beginnen entweder nichts wert sind oder leicht zu widerlegen sind. Ich will auch nichts vom Zaun brechen, aber nur weil etwas irgendwo schriftlich festgenagelt wird, bedeutet das nicht, dass der erste beliebige Richter das nicht etwas anders sieht und den Blödsinn außer Kraft setzt.

Ich halte die Theorie immer noch für sehr gewagt. Schon deshalb, weil sich nur auf diese eine Sache bezogen wird. Kommt die Haftbarkeit halt woanders her und hat entsprechende Auswirkungen. Aber dafür gibt es Juristen, die nicht nur lesen, sondern kombinieren und umsetzen. Ich glaube darum verdienen die auch soviel Taler.

Kleiner Wink: wenn der Schüler der Auflage des Gerichts nicht nachkommt Arbeitsstunden zu leisten - wen könnte man haftbar machen?
 
@c1i:
Wenn der Schüler/junge Mensch der Aufforderung die Stunden zu leisten nicht nachkommt, dann gibt es schlicht Jugendarrest.
Die Stunden sind ja sozusagen ein Gefallen, weil kein Geld gezahlt werden kann.
 
@Chegwidden:
Jaaa, aaaber wenn die dem Arrest nicht nachkomen.... daaaan sind doch bestimmt die Eltern haftbar....
*unauffälllig das Tor noch ein kleines Stück verschieben*
 
Im Zweifel wird sich der Staat dann fragen ob die Erziehungsberechtigten fähig sind einen neuen Menschen zu erziehen. Ich hoffe das Tor ist nun weit genug auf und es ist klar, dass es nicht "das Recht", "mein Recht", "mein Kampf" oder sonstwas gibt. Diesen blöden Spruch, den ich mal weg lasse, gibt es nicht umsonst.
 
Schuleschwänzen?
Ab.. Ins.. Heim

Na..sichii....

Verschiebt das Tor noch ein klein wenig...
 
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