Bußgeld bei Personen ohne eigenes Einkommen

KaPiTN

Boomer ♪♪♫♪♫♫♪
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Weil ich heute etwas darüber gelesen habe, daß hier Bußgelder eingeführt werden sollen, für Verstöße gegen die Maskenpflicht, mal eine Überlegung. (unabhängig von Corona gilt die Frage auch für andere Dinge, wie z.B. Rotlichtverstöße )

Angenommen ein Jugendlicher/Schüler ohne eigenes Einkommen wird vom Ordnungsamt mit einem Bußgeld belegt, wird das da gestundet, bis er irgendwann mal ein Einkommen hat?

Die Eltern dürften ja erstens nicht haftbar sein und zweitens wäre der erzieherische Wert eines Bußgeldes ebenfalls hinfällig.
 
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  • #3
Vermutung oder gesicherte Erkenntnis?

Und was für Sozialstunden bei Corona möglich sind,wäre dann eine weitere Frage.
 
Gesicherte Erkenntnis :D

Möglich bei Corona sind z.B. Sozialstunden im Altenheim. Dem Hausmeister zur Hand gehen. Also das machen, was er lästig findet.
Oder in KiTas den Spielplatz auf Vordermann bringen, Sportplätze vom Müll befreien, etc ;)
Diese Sozialstunden kann der/diejenige sogar selber nachfragen. Einfach bei den Heimen oder so anrufen. Viele sind an das Projekt angeschlossen.
Wenn man sich selbst nichts sucht, dann bekommt man zugewiesen.

Aber erst mal abwarten, wieviele Stunden der Richter aufbrummt. Da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Richtwert bei guter Laune des Richters: 1 Stunde= 10 Euro.

(Also es geht jetzt nur darum, dass ein Jugendlicher oder junger Mensch seine Buße nicht zahlen kann. Egal wofür das Busßgeld erlassen wurde.)
 
Na, glaubt ihr denn, die würden Leute, die nur ein paar Tage da eingesetzt sind, zu den alten Herrschaften lassen zur Zeit?
Nee, draußen die Parkanlagen oder vor der Einrichtung aufräumen, Unkraut zupfen, fegen, die Sitzbänke schrubben und so was.
(Keine Vermutung :D)
 
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  • #8
Aber erst mal abwarten, wieviele Stunden der Richter aufbrummt. Da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Richtwert bei guter Laune des Richters: 1 Stunde= 10 Euro.

Wie wird denn ein Richter involviert? Muß man da einen Antrag stellen auf Wandlung des Bußgeldes in Arbeitsstunden? Und bei wem?

Oder muß man einfach den Bußgeldbescheid Einspruch erheben, damit ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird?
 
Es kommt darauf an, was für ein Vergehen vorliegt.

Bei Schule schwänzen z.B. schickt die zuständige Kreisregierungsbehörde eine Zahlungsaufforderung.
Bei Vergehen ordnungsamtsmäßig kommt das, meine ich, danndirekt von der Stadt/Gemeinde.
Einfache Strafsachen werden von der Polizei zur Staatsanwaltschaft gegeben. Dann kommen da Formulare und Papiere.

Erst wird derjenige ja aufgefordert, das entsprechende Bußgeld zu zahlen.
Ist die Frist verstrichen, ohne dass man sich meldete oder zahlte, ist man gelackmeiert. Dann geht das je nach Sache die man Mist baute, zum Gericht.

Bei harmloseren Sachen, also keine Kapitaldelikte oder so was hartes, bekommt man dann noch mal die Aufforderung, zu zahlen oder Sozialstunden zu machen.
Spätestens ab jetzt wird es aber auch teurer, da Verwaltungskosten.

Klüger ist es, so früh wie möglich zu erklären, dass man kein Geld hat, aber mit Sozialstunden einverstanden wäre.
In fast allen Fällen bekommt ein Richter solche Sachen auf den Tisch und entscheidet über die Anzahl der Stunden.
Dafür ist dann die Jugendgerichtshilfe zuständig. Bei der kann man sich auch schon frühzeitig melden. Die haben Listen, wo man Stunden leisten kann.
In größeren Städten oder Orten kann man da auch draus wählen. Die meisten Jungs um die 16-18 wählen: Sportplatz reinigen ;)

(Im Zweifel und lange im Vorfeld einfach die Jugendgerichtshilfe anrufen. Die meisten da sind hart im Nehmen und hilfsbereit. Auch mit Infos.)
 
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  • #10
Bei harmloseren Sachen, also keine Kapitaldelikte oder so was hartes, bekommt man dann noch mal die Aufforderung, zu zahlen oder Sozialstunden zu machen.

[..]

Klüger ist es, so früh wie möglich zu erklären, dass man kein Geld hat, aber mit Sozialstunden einverstanden wäre.
In fast allen Fällen bekommt ein Richter solche Sachen auf den Tisch und entscheidet über die Anzahl der Stunden.

Ich weiß nicht, ob wir nicht etwas aneinander vorbei schreiben. Du scheinst, wenn auch von harmloseren Fällen, von Strafsachen auszugehen.
Da sind dann Gerichte involviert und da verstehe ich das mit Arbeitsstunden.

Wenn aber das Ordnungsamt jemanden erwischt, daß er an der Haltestelle keine Maske anhat oder er bei rot über die Straße läuft/fährt, dann sind das ja Ordnungswidrigkeiten. Ohne Widerspruch landet das ja gar nicht bei Gericht. Und das Geld würde beim Bezahlen ja auch an die Kommune gehen, nicht an die Gerichtskasse.

Also noch einmal die Frage, wie soll das in Arbeitsstunden umgewandelt werden, wo die Gerichte afaik doch erst bei Widerspruch oder Zahlungsverweigerung
ins Spiel kommen?
 
Schule schwänzen z,B. ist auch ein minderschweres Delikt.
Aufforderung zur Zahlung. Geschrieben, dass *man* das nicht löhnen kann.
Dann kommt der Jugendgerichtsdienst und da ist dann ein Richter/eine Richterin, der/die dann die Stunden festlegt.
Dann kommt von der Jugendgerichthilfe die Aufforderung, die Stunden bis zum Termin XY abzuleisten.

Die Jugendgerichtshilfe ist ja genau dafür da, dass junge Menschen nicht sofort vor den Richter in den Gerichtssaal gezerrt werden.
 
Dass die Eltern nicht haftbar gemacht werden können ist eine gewagte Theorie.
 
@c1i:
Ordentlich lesen hätte geholfen:
Bei einer Schulverweigerung droht also ein Bußgeld. Aber wer muss die Geldstrafe begleichen? Grundsätzlich müssen Erziehungsberechtigte, Ausbildende und Arbeitgeber überwachen, dass der Schüler seiner Schulpflicht nachkommt. Sobald diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die das Amt ahnden kann.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Eltern den Schüler nicht zur Schule schicken, weil ein gemeinsamer Urlaub geplant ist. Auch wenn die Eltern sich absichtlich nicht darum kümmern, dass ihr Kind die Schule aufsucht, kommen sie ihrer Pflicht nicht nach.

In diesen Fällen richtet sich das Bußgeld an die Erziehungsberechtigten. Allerdings droht nicht nur den Eltern eine Geldstrafe. Der Schüler muss ab einem Alter von 14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.
Eltern sind Haftbar, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, oder die Kinder unter 14 sind.
Sind die Kinder "strafmündig" und das Schwänzen fällt nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht zurück, sind die Kinder selber dran.
 
Eltern sind Haftbar, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, oder die Kinder unter 14 sind.
Sind die Kinder "strafmündig" und das Schwänzen fällt nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht zurück, sind die Kinder selber dran.

Wie dämlich diese Regelung ist. Als ob bei Kindern älter oder gleich 14 Jahren ein Einkommen vorhanden wäre, im Grunde zahlen dass doch auch die Eltern, also braucht man das junge Leben nicht künstlich zu strafen.. wenn es dann doch die Eltern ausbaden müssen, direkt oder indirekt. Sozialstunden anstelle von "Bußgeld" wäre in jedem Fall, wenn überhaupt, sinnvoller. Aber da ist auch die Frage, wie mündig ein 14 jähriges Kind ist.. das scherrt wohl auseinander. 16/17 joa, vielleicht ein Lerneffekt, aber jünger, ich weiß nicht.
 
Sagt mal, wann habt ihr das letzte mal mit einem/einer 14 jährigen zusammengelebt oder wart für ein Pubertier zuständig? :D
 
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  • #18
Meine Antwort kennst Du. ;)
 
Warte, ich bin 30+ - so vor 16+ Jahren! :D - Und "ich" hatte nur Flausen im Kopf. :o

Ich meine nur, egal wie hoch die Bußgelder gelegt werden und wie besonnen auch die Eltern sind oder nicht sind, das Kind vom Schule schwänzen abhalten werden "Geldstrafen" sicherlich nicht.
 
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