Brombeere
Kletterpflanze
- Registriert
- 14 Juli 2013
- Beiträge
- 93
Hallo zusammen,
wir ziehen bald um und aus dem Anlass wollte ich mal fragen, was man eigentlich laut Gesetz zu renovieren hat. Wir haben in zwei Zimmern Parkett, das allerdings ohne Übergangsprofile verlegt wurde. Nun zur Sache: beim Einzug haben wir unterschrieben, dass wir das Parkett bei vorhandenen Kratzern neu legen lassen müssen.
Wie sich später herausstellte, kann man das Parkett jedoch beinahe schon mit dem Fingernagel eindrücken. Dementsprechend sieht der Boden nach über fünf Jahren auch aus. Ich hab' wirklich noch nie so weiches Holz gesehen. Abgesehen davon, dass sich der Boden auch hochdrückt, sehe ich das Ganze aus gegebenem Anlass nicht ein (gibt noch diverse größere Mängel).
Meine Frage: muss ich den nun neu verlegen? Ich hatte mal gelesen, dass Boden Vermietersache sei. Ist die Klausel damit unwirksam? Wenn ja, kann er trotzdem die Kaution einbehalten (und ich muss dann ggf. klagen)?
wir ziehen bald um und aus dem Anlass wollte ich mal fragen, was man eigentlich laut Gesetz zu renovieren hat. Wir haben in zwei Zimmern Parkett, das allerdings ohne Übergangsprofile verlegt wurde. Nun zur Sache: beim Einzug haben wir unterschrieben, dass wir das Parkett bei vorhandenen Kratzern neu legen lassen müssen.
Wie sich später herausstellte, kann man das Parkett jedoch beinahe schon mit dem Fingernagel eindrücken. Dementsprechend sieht der Boden nach über fünf Jahren auch aus. Ich hab' wirklich noch nie so weiches Holz gesehen. Abgesehen davon, dass sich der Boden auch hochdrückt, sehe ich das Ganze aus gegebenem Anlass nicht ein (gibt noch diverse größere Mängel).
Meine Frage: muss ich den nun neu verlegen? Ich hatte mal gelesen, dass Boden Vermietersache sei. Ist die Klausel damit unwirksam? Wenn ja, kann er trotzdem die Kaution einbehalten (und ich muss dann ggf. klagen)?