Boden = Vermietersache? (Bei Auszug)

Brombeere

Kletterpflanze
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14 Juli 2013
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Hallo zusammen,

wir ziehen bald um und aus dem Anlass wollte ich mal fragen, was man eigentlich laut Gesetz zu renovieren hat. Wir haben in zwei Zimmern Parkett, das allerdings ohne Übergangsprofile verlegt wurde. Nun zur Sache: beim Einzug haben wir unterschrieben, dass wir das Parkett bei vorhandenen Kratzern neu legen lassen müssen.
Wie sich später herausstellte, kann man das Parkett jedoch beinahe schon mit dem Fingernagel eindrücken. Dementsprechend sieht der Boden nach über fünf Jahren auch aus. Ich hab' wirklich noch nie so weiches Holz gesehen. Abgesehen davon, dass sich der Boden auch hochdrückt, sehe ich das Ganze aus gegebenem Anlass nicht ein (gibt noch diverse größere Mängel).

Meine Frage: muss ich den nun neu verlegen? Ich hatte mal gelesen, dass Boden Vermietersache sei. Ist die Klausel damit unwirksam? Wenn ja, kann er trotzdem die Kaution einbehalten (und ich muss dann ggf. klagen)?
 
Nach 3-5 Jahren fallen verschiedenen renovierungsarbeiten an,
solang im Mietvertrag nicht anders vereinbart, wenn du Bodenrein übernommen hast übergibst du auch so.
ab 5 Jahren "kann" es sein das du auch an den Boden ran musst, korrigiert michnbitte wenn ich Mist erzähle
 
Bei den Kosten die da anfallen könnten, würde ich mir Anwaltlichen Rat holen.
Zumal gewisse Grundsatzklauseln bezüglich Renovierung nach soundsoviel Jahren ungültig sind. Es gab vor nicht allzulanger Zeit dazu ein Urteil vom Bundesgerichtshof. Ob das in deinem Fall zutrifft, k.a..
 
@Brombeere:
Wenn das Parkett komplett raus muss, dann ist das ja keine Schönheitsreparatur mehr.
Somit sehe ich das Problem nicht bei euch. Ihr habt die Wohnung mit diesem alten Parkett übernommen. Es kann ja nicht sein, dass ihr jetzt die A-Karte habt und das Parkett neu verlegen müsst.

Schönheitsreparatur wäre, wenn man über ein Versiegeln oder Abschleifen des Parkettfußboden spricht.
So eine Vertragsklausel wäre aber auch unwirksam, wenn sie den Mieter verpflichten, eine Renovierung unabhängig von der Wohndauer durchzuführen. (Also z.B. "Bei Auszug muss der Mieter renovieren.")
Wenn z.B. steht "Der Mieter muss alle 5 Jahre das Parkett neu versiegeln", dann wäre das eine gültige Klausel.

Sollte der Vermieter anderer Meinung sein, dann würde ich euch raten zum Mieterbund zu gehen. Die setzen dann den Vermieter über die aktuelle Rechtslage in Kenntnis.
 
Ja Mieterbund is ne feine Sache,
hat mir knapp 3000€ gespart und mein Arschloch von Vermieter den Betrag gekostet,
Hatte das Problem am Anfang des Jahres.
Der Spinner wollte das ich in seinem 30 Jahre unrenovierten Bunker alle Türen schleife^^
 
:: Beschädigung oder Abnutzung?

Bei Auszug hinterlässt der Mieter oftmals kleine Kratzer im Parkett, deutlich sichtbare Laufstraßen im Teppichboden, eine stumpfe Badewanne oder ähnliche Abnutzungserscheinungen. Handelt es sich hierbei um Schäden, die durch ein normales Wohnverhalten entstanden sind und sich daher durch den täglichen Gebrauch nicht vermeiden lassen, muss der Mieter grundsätzlich keinen Schadensersatz leisten. Anders ist es jedoch dann, wenn der Mieter einen Schaden verschuldet, z.B. Brandflecken im Teppichboden hinterlässt oder größere Dellen im Parkett oder Abplatzungen an der Beschichtung der Badewanne, die durch einen herabgefallenen Gegenstand entstanden sind. Diese Schäden, die durch Unachtsamkeit verursacht wurden, begründen einen Schadensersatzanspruch des Vermieters. In der Praxis ist die Entscheidung zwischen normalen Gebrauchsspuren und schuldhafter Beschädigung nicht immer exakt zu treffen. Im Streitfalle müsste dies vom Gericht über die Einschaltung eines Sachverständigen entschieden werden.

Tipp: Nicht jede Verschlechterung der Mietsache ist eine Beschädigung und muss dem Vermieter ersetzt werden. Genaues Hinsehen lohnt sich oftmals.

quelle:


Abgesehen davon, dass sich der Boden auch hochdrückt, sehe ich das Ganze aus gegebenem Anlass nicht ein (gibt noch diverse größere Mängel).

was heisst hochdrückt? wurde er nicht schwimmend verlegt, oder hat er zuviel feuchtigkeit abbekommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaube dass das eher unter den Begriff "abgewohnt" fällt. Darunter würden auch die typischen "Dreckränder" fallen die Kästen hinterlassen wenn sie jahrelang an der Wand stehen. Neu verlegen ist auf jeden Fall eine finanzielle Katastrophe. Alleine für das Holz kannst du schon 60€ für den Quadratmeter rechnen (für den billigsten Müll, Qualitätsware gibt's ab 80€). Dazu noch noch 20€ pro Quadratmeter für das Verlegen und nochmal 30€ für Schleifen und Versiegeln (natürlich mit dem billigsten Siegellack aus dem 10.000-Liter Tank). Wenn der Vermieter hartnäckig bleibt würde ich das über einen Anwalt regeln. Der ist nämlich billiger als der neu Boden.
 
interessant wäre auch zu wissen, ob der ts wirklich parkett, oder laminat meint.
 
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  • #10
Gemeint ist schon Parkett. Im Wohnzimmer sind schon deutliche Beschädigungen zu sehen, u.a. durch fallen gelassene Gegenstände. Einmal ist jemand auf einen Stromstecker getreten, da haben sich die Zacken dann gut in den Boden gebohrt. Aus meiner Sicht ist das Holz jedoch viel zu weich und war auch nicht richtig versiegelt. Ich bin da nicht so versiert und kann nur andere Böden, die ich bei Freunden und Bekannten gesehen habe, als Beispiel nehmen. Bei einem z. B. ist der Boden jetzt 15 Jahre alt und hat zwei kaputte Stellen, selbst das über 20 Jahre alte Parkett in unserem alten Haus ist nicht einmal ansatzweise "beim Angucken" so schnell kaputtgegangen. Da bin ich als Kind noch mi'm Spielzeug drübergefahren. Beim Einzug habe ich mal einen Stuhl ins Wohnzimmer gestellt, ohne Unterlage, und die Rollen haben sich beim Draufsetzen ins Holz gedrückt - und ich wiege keine 60kg. ;)

Mit "hochdrücken" meine ich, dass sich die Holzelemente teilweise hochdrücken. An ein paar Stellen steht das Holz ein paar Millimeter raus. Das wäre ja noch okay, weil es nur ein optimischer Mangel ist, allerdings sackt der Boden, wenn man in den Flur geht, dort auch spürbar ab. Der Boden senkt sich also, wenn man drüberläuft, an manchen Stellen centimeterweise ab. Fühlt sich lustig an, vor allem weil man dadurch auch fast nirgends die Stühle gerade hinstellen kann. ;)

Vielleicht lebe ich auch in einer falschen Welt, aber aus meiner Sicht dürfte Parkett nicht kaputtgehen, wenn man einen Schlüsselbund fallenlässt, auf einen Stecker tritt, einen Stuhl darauf abstellt o.ä.
...ganz zu schweigen davon, dass ich nicht wissen möchte, wie das Holz unterm Wandregal aussieht, da sich die Parkettelemente da herum fast'n halben Centimeter abgesenkt haben. :D

Über weiteren Input freue ich mich. Weiß jemand zufällig, ob ich mich beim Mieterbund des potentiellen, neuen Wohnortes anmelden soll, oder beim jetzigen Wohnort?
 
Im Zweifel fragst Du beim MSB nach, ich würde mich da anmelden, wo Du einfacher hinkommst. Evtl. hat es aber auch Vorteile, in der alten Heimat den MSB zu beauftragen, dort kennt man evtl. den Vermieter bereits bzw. seine Anwälte.
Du wirst Dich beim MSB für zwei Jahre als Mitglied eintragen lassen (kostet glaube ich 60- 80,- EUR / Jahr), anwaltliche Schreiben gehen glaube ich auch extra (10,- EUR Pauschale oder so).
Immer noch günstiger als ein normaler Anwalt, abgesehen davon sind die Anwälte beim MSB meist top.
 
...und kann nur andere Böden, die ich bei Freunden und Bekannten gesehen habe, als Beispiel nehmen

Der Boden besteht bei mir zu 70% aus 35 Jahre altem Stäbchenparkett aus Buchenholz. Wurde erst ein Mal vor ca. 8 Jahren geschliffen und neu versiegelt. Auf meinem Parkett kannst du einen Kaffeebecher aus Keramik aus 1,5m fallen lassen und der Boden hat nicht einen Kratzer. Minimalste Unebenheiten gibt's nur in einem Kreis von zwei Zentimetern rund um die Heizungsrohre herum (sind bei mir im Boden einbetoniert). Liegt aber auch daran dass das Parkett dort im Winter konstante 50 Grad hat. Also nur so zum Vergleich...
 
frage ist, wie ist es verlegt, schwimmend, oder fest verklebt? wenn es fest verklebt ist, darf es an keiner stelle hochkommen bzw. sich absenken. klick-parkett wird meist schwimmend verlegt, wenn sich da was absenkt, müssen da ja hohlräume drunter sein, die dort nicht hingehören. *beulen* im parkett können aber auch durch zu feuchtes wischen entstehen, parkett darf immer nur *nebelfeucht* gewischt werden.
beschädigungen durch stühle ohne parkettrollen (weiche gummierung) oder eingetretene stecker sind eindeutig dein verschulden. das beste parkett der welt ist nicht so hart, dass es high heels/stilettos mit einen pfennigabsatz spurlos überleben würde (nur als beispiel)
 
Erstmal ist es wichtig, zu wissen, wie diese Vereinbarung getroffen wurde. Stand sie vorgeschrieben im formularmäßigen Mietvertrag? Dann könnten eventuell ziemlich gute Chancen bestehen, dass diese (und auch weitere dadurch betroffene) Klauseln unwirksam sind. Wurde diese Vereinbarung nachträglich, also zum Beispiel bei Übergabe der Mietsache, eventuell sogar noch handschriftlich festgehalten, ist die Möglichkeit hoch, dass das ganze als Individualabrede zu verstehen ist. An Individualabreden werden allerdings geringere Hürden zur Wirksamkeit gestellt. Eine allgemeingültige Aussage kann aber nicht getroffen werden. Hier kann dir nur jemand Auskunft geben, der deinen Mietvertrag und die Abrede über den Boden vorliegen hat.
 
Hast du die Probleme mit dem weichen Parkett oder den hochgestellten Stellen deinem Vermieter zeitnah gemeldet?
 
Was steht denn im Mietvertrag?

Ich würde das auch als Abnutzung sehen.
Kommt halt drauf an, bei mir steht z.B drin, dass ich die Wände weiß gestrichen übernommen habe und auch so wieder hergeben muss (was jetzt eh hinfällig ist, da da auch starre Fristen von wegen streichen alle paar Jahre bla drin stehen=ungültig).

Und wenn das Ding so weich ist, sollte es klar sein, dass sich leicht Dellen bilden. Hättest du allerdings wirklich schon eher melden sollen.

Geh zum Mieterbund, kostet vielleicht um die 60€/Jahr aber haste echt viel davon, grad wenn du öfter Fragen oder Ärger hast.
 
Ich wäre auch mal gespannt, was der Mieterschutzbund dazu meint.

Ich würde sagen:
Ihr habt die Klausel im Mietvertrag unterschrieben.
Während der gesamten Mietdauer habt ihr euch nie darüber beschwert, dass - eurer Meinung nach - das Parkett nicht richtig verlegt wurde bzw. zu weiches Holz verwendet wurde, oder?
Jetzt, bei Auszug, ist auf einmal alles die Schuld des Vermieters.

Davon abgesehen, verstehe ich den Punkt: Neuverlegung aber nicht. Ein Parkett kann abgeschliffen und neu versiegelt werden, damit sind in der Regel alle Beschädigungen weg. Nur bei Laminat ist das nicht möglich.
 
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  • #18
Die Sache ist etwas komplexer, Schulterfraktur. Es gab schon mehrere Sachen, die dem VM gemeldet wurden, die ihn im Endeffekt aber mehr oder minder nicht interessiert haben (Licht im Hausflur z.B. ist seit über nem halben Jahr einfach kaputt. Dreimal gemeldet). :) Damals hat er auch gesagt "Ja, kann man ja dann abschleifen", aber ist die Frage, ob auf seine Kosten oder unsere. Wir werden uns auf jeden Fall mal beim MSB einschreiben, kostet ja nicht die Welt.

Der Boden ist schwimmend verlegt, allerdings ohne Leisten, quasi in zwei Räumen durchgehend, ohne jede Unterbrechung. Hier wird auch seit über fünf Jahren "rumkernsaniert", dauernde Lärmbelästigung. Glaube die längste Zeit, in der mal nicht täglich gestemmt wurde, war letztes Jahr für 2 Monate, als der VM im Krankenhaus war. Als unsere Heizung vorletztes Jahr kaputt war, musste 3x jemand rauskommen, weil's den VM im Prinzip nicht interessiert hat. Die ist übrigens jetzt schon wieder kaputt (im Mai festgestellt und gemeldet - angeblich konnte wieder keiner was feststellen). Lange Rede, kurzer Sinn: wir haben damals schon im Mietminderung gebeten, dass gab dann einen riesen Eklat. Normalerweise würde ich auch sagen: "Hey, Abnutzung sieht man, wir bezahlen das...", aber wenn es sich vermeiden lässt, sehe ich das offen gestanden nicht ein, da grundlos jemandem entgegen zu kommen, der es für normal erachtet, dass man fünf Jahre am Stück sinnlose "Renovierungs"arbeiten durchführt. Als ich ihn nach den ersten zwei Jahren Dauerkernsanierung mal auf Mietminderung ansprach kam nur zurück "Ja, kann ihnen ja mal die Zeitung bringen, dann suchen wir ihnen zusammen 'ne leisere Wohnung."

Ich bin wirklich kein Arschloch, aber irgendwo hört's dann auch auf.
 
Um Mietminderung bittet man auch nicht. Man führt sie einfach durch. Bis der Vermieter den Grund für die Mietminderung abgestellt hat.
 
Genau so sieht's aus. Eingeschriebener Brief an den Vermieter mit Auflistung der Mängel und dem Hinweis das mit kommenden Monat nurmehr so und so viel zahlt. Man kann aber zB. nicht gleich 50% weniger zahlen wenn nur ein Stück Putz aus der Mauer gefallen ist. Da sollte man unbedingt noch genau an einer geeigneten Stelle nachfragen. 50% Abzug gehen nach meiner Einschätzung erst bei schwerwiegenden Mängel wie zB. Heizung im Winter kaputt, Fenster kann nicht geschlossen werden, kein Wasser im Haus, verschimmelte Wände, ... also schon ziemlich harter Tabak.
 
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