Beschädigter eBay-Artikel

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  • #21
Ja das werde ich auf jeden Fall. Danke :)

Hast du per Paypal bezahlt? Dann kannst du dir einfach das Geld zurück buchen lassen.

Soll ich das machen? Während ich DHL UND eBay am laufen habe? Gute Idee ja/nein?!

Ich weiß nicht ganz wie ich das bei DHL durchziehen soll. Ich mein ich bring das dahin samt Schadensanzeige und der Typ schickt das ans Paketzentrum zum Gutachter...nur wie mach ich es mit einer _ordentlichen_ Verpackung? Wenn ich da jetz Paketband drummache verfälsche ich doch quasi den eigentlichen Status. Wie läuft das bei denen? Will nur keinen voreilligen Schritt machen und mir damit was versauern. Ich hab keine Ahnung von Recht und im Endeffekt hab ich ja nicht viel außer paar Fotos etc.
 
Ich weiß nicht ganz wie ich das bei DHL durchziehen soll. Ich mein ich bring das dahin samt Schadensanzeige und der Typ schickt das ans Paketzentrum zum Gutachter...nur wie mach ich es mit einer _ordentlichen_ Verpackung? Wenn ich da jetz Paketband drummache verfälsche ich doch quasi den eigentlichen Status. Wie läuft das bei denen? Will nur keinen voreilligen Schritt machen und mir damit was versauern. Ich hab keine Ahnung von Recht und im Endeffekt hab ich ja nicht viel außer paar Fotos etc.

Bring mal alles zur Post und frag da. Ich glaub die verpacken das dann nochmals.



"Bitte geben Sie das ausgefüllte und ausgedruckte Formular zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile) in einer Filiale der Deutschen Post oder Postbank ab."
und
"Wir kümmern uns um alles Weitere"

Dann wird es zur Schadensstelle geschickt. Die schicken es dann nach der Prüfung entweder an dich oder den Absender zurück. Das kannst in dem Formular auswählen. Und paar Tage später kommt dann ein Brief dass DHL nichts erstatten wird.
"Nach unseren AGB müssen Sendungsinhalte aber so verpackt werden, dass eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist".

Hier ist eher die Frage ob es an dich oder den Absender geschickt werden soll.
 
Ist doch prima. Damit gibt ihm DHL schriftlich das der Versender es schlampig verpackt hat und damit zum Anwalt.

Falls der Verkäufer sich weiterhin quer stellt.
 
Ja, das hätte ich mir denken können dann kann man die Sache länger mit der Datenschutz Ausrede strecken.

Aber wer eine 300€ Gitarre mit Krppzeug verpackt wird auch noch weitere Fehler machen um sich zu belasten. Außerdem gibts ja die Fotos. Um beurteilen zu können dass Krepppband nicht dafür da ist irgendwas sicher zusammenzuhalten dafür braucht man wohl kein Experte zu sein.
 
DHL ist da halt nicht wirklich hilfreich da für die alles was kaputt geht zu schlecht verpackt wurde.
Eben auch dann wenn der Briefträger ein zu großes Paket in den Briefkasten prügelt und es dabei kaputt geht. Weil es muss ja so verpackt werden dass ein Transportschaden ausgeschlossen ist. ;)
 
AGBs stehen allerdings nicht über dem Gesetz, unbegrenzt können die sich also nicht aus eigenem Fehlverhalten raus AGBn. Die können damit afaik nur maximal Fahrlässigkaeit abdecken. Keinen Vorsatz und ich weiss nicht wie schwere Fahrlässigkeit. Das muss aber veutlich mindestens ein Gutachter entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Fall dachte ich auch dass DHL das erstatten wird. Aber wegen der 13 Euro lohnte es sich nicht zum Anwalt oder so zu gehen.
Ansonsten hatte ich als Geschäftskunde nur drei Erstattungen von DHL erhalten. Zwei komplett durchnässte Pakete und eins mit einem Loch drin.
Von DHL kann man bei Schadensfällen leider nicht viel erwarten.
 
Vllt auch für zukünftige Thread-Finder.
Was ich ja gemacht hätte:
a) Paket nicht öffnen und stattdessen gucken was damit passieren soll, an DHL wenden oder Anzeige wegen Unterschriftenfälschung o.ä..
b) Manchmal denkt man ja echt nicht dran und macht einfach auf. Dann wurde halt einfach was beschädigtes verkauft. Ob das nun schon so war oder auf dem Weg zu mir kaputt gegangen ist kann mir doch komplett egal sein (oder nicht?). Also einfach den kaputten Zustand dokumentieren und auch sonst das anklicken, was du jetzt ja gemacht hast.

Müsste doch eine sichere Sache sein oder nicht? An DHL würde ich keine Zeit verschwenden, die habe ja nichts falsch gemacht (abgesehen vom Paketboten, aber das bringt an der Stelle dann ja nichts).
 
Du magst mich wohl sehr wenn Du derat penibel meine Postings kommentierst ...

"@Goetz-Expat: Um 23:44 Uhr hat er gepostet, dass er einen Fall aufgemacht hat "
 

Ich habe die Uhrzeit deshalb (zum zweiten mal bei dir in diesem Thread) deshalb angegeben, weil ich der Meinung bin, dass du nicht nachliest.
Und in Ratgeberthreads sollte man das doch schon machen, auch wenn in der Zwischenzeit viel gepostet wurde.

(Verdammt, und ich bleibe freundlich)
 
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  • #34
Ok Anzeige wurde ausfgefüllt. Filialleiterin hat herzlich gelacht als ich das Paket abgegeben hab in dem Zustand. Wurde dann erstmal Fachmännisch abgepackt damit man es überhaupt zum Gutachter bringen kann.
Offensichtlich hat mein Nachbar (steht Offiziell als Empfänger laut DHL Hotline drin) gutgläubig das Paket angenommen. Naja wie es halt so ist man will ja nur was gutes tun etc. ich nehm ihm das nicht übel.

Kurze Frage die mir grad einfällt: Ich hätte es wohl auch genommen etc....aber was passiert wenn ich oder mein Nachbar es nicht angenommen hätten? Im Kontext eBay-Privatverkauf etc.

Wie dem auch sei, ich hoffe die melden sich. Der Arsch von eBay meldet sich trotz Fall seit 2 Tagen nicht. Ich wette er sagt garnichts bis die Frist abläuft am 16.10 und ich offiziell Ebay einschalten darf...
Danke schonmal für die Hilfe. Ich werde den Thread up-to-date halten und hoffe weiter auf euren Rat. Ich seh zwar, dass er Schuld besitzt, jedoch bin ich skeptisch ob ich überhaupt Hilfe kriege. Am Ende wird es vllt. sogar nur drauf auslaufen, dass ich ne beschädigte Gitarre und vier Wochen Stress habe.

EDIT: Ach ja die Schadensanzeige hab ich mir natürlich schriftlich bestätigen lassen auf Nachfrage mit Stempel und Unterschrift. Der Prozess dafür bei DHL ist echt Banane nur so am Rande.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast die Ware nicht selbst angenommen, das Paket war nicht ausreichend verpackt, Fotos sind gemacht, das Paket ist versichert, du hast Käuferschutz, du hast alles getan, was erforderlich war und der Verkäufer hat das Recht sich zum Fall zu äußern.
Da der Vorgang so oder so nicht zwischen euch geklärt wird, da der Verkäufer wie du sagtest nicht von seinem Standpunkt weicht, wird es so oder so durch ebay entschieden.

Man bekommt bei solchen Sachen die Geschichte zwar immer nur einseitig erzählt, allerdings würde es mich sehr wundern, würde der Fall nicht zu deinen Gunsten entschieden werden. Bis dato gäbs keine Punkte dagegen. Also warte nun einfach ab.

@Goetz: Dir fällt auf, dass du Schrott schreibst, mit dem Vermerk in Zukunft besser aufzupassen nur um dann direkt nochmal Schrott zu schreiben. Danach beschwerst du dich, dass man "penibel" auf deine Beiträge achtet. :T:m
Cheg hat dich nur freundlich (Respekt :D) darauf hingewiesen.
 
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  • #36
Ok der Verkäufer hat sich gemeldet. Mir 10€ Rückerstattung geboten, was ich natürlich abgelehnt habe. Die Gitarre selber ist nun bei DHL und ich erwarte sie (denke ich?) nächste Woche wieder.

Jetzt habe ich diese Nachricht von ihm bekommen, nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich eBay kontaktieren werde und weitere Maßnahmen notfalls ergreife.

Unbenannt.png

Schätze er hat kalte Füße bekommen. Ich muss natürlich sowieso DHL abwarten bis ich das Teil zurück habe, jeodoch wollte ich nun fragen was die beste Prozedur ist eurer Meinung nach.

1. Ich will die Rücksendekosten nicht tragen (Kontext zu Bild oben verwirrt mich etwas?!)
2. Will ich mein Geld bevor ich ihm die Ware gebe. Nicht das er mich komplett abzieht und es sich anders überlegt oder so.
 
Wenn der kein Mietnomade ist der unterhalb der Pfändbaren Grenze lebt kann er sich nicht vor den schulden drücken nachdem er die Rücknahme akzeptiert hat.

Jurisitisch schwierig wars nur ihn bis dahin zu bewegen, jetzt musst du "nur" noch Geld eintreiben das dir Zweifelsfrei zusteht. Das kann auch Schemrzhft werden, aber sofern der Typ nicht glaubhaft darlegen kann das er zu arm ist wirds schwierig wenn du die Schreiben korrekt formulierst.

Meine Empfehlung:
Frag ihn vor der Rücksendung ob er sich zur Ersatatung bereit erklärt.
Wenn er das bejaht schickst du ihm die Gitarre ordentlich verpackt zurück. Vermmutlich solltest du das zur Sicherheit mit Bildern dokumentieren.
Wenn er dann nicht zahlt schickst du ihm eine Zahlungsaufforderung mit Frist.
Wenn er dann nicht zahlt musst du wohl zum Anwalt.


Ärgerlich ja. Aber die Versandkosten müsstest du ihm auch in Rechnung stellen können. Arbeitsaufwand wird vermutlich schwieriger. Paketmarke sollte aber gehen.

Tipe:
Onlinemarken sind billiger. Da ist deine Chance auch höher die komplett von ihm bezahlt zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mooooooment. Bezahlt wurde per paypal. ebay=paypal. Wenn der VK die Rücksendung auf ebay akzeptiert, sollte das Geld sicher sein. Einzutreiben sollte es da gar nichts geben. Das macht dann paypal, falls er das Konto schon leer geräumt hat.

Und Tante Edith sagt mir gerade, dass das ganze 5 Tage her ist und wahrscheinlich mittlerweile vollkommen uninteressant geworden ist. C'est la vie.
 
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  • #39
Nein ist immernoch aktuell. Warte grad noch das der Artikel von DHL kommt (war ja beim Gutachter - erwarte keine Erstattung wegen ranziger Verpackung).

Werde sicherstellen das offiziell auf eBay die Rückgabe angenommen wird von ihm. Danke!
 
Und harvi, spielst Du uns jetzt eine kleine Ballade oder konntest Du die Gitarre zurückgeben?

Gruß
Baer
 
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