Beschädigter eBay-Artikel

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  • #41
Puh das war eine Odyssee:

DHL hat richtig festgestellt, dass der Artikel beschädigt war aufgrund fehlerhafter Verpackung. Die Nachricht dazu, kommt standardmäßig jedoch nur zum Absender. Der komplette Prozess bei DHL ist für den Arsch. Keiner konnte mir helfen und ich solle doch bei Fragen einen Brief (!) an die entsprechende Stelle schreiben. Naja auf jeden Fall hat der Verkäufer mir die Info mitgeteilt. Am Ende hat er die Rücknahme akzeptiert.

Insgesamt ein ewiges hin- und her. Ich glaube, dass ich Glück hatte, dass ich mit PayPal bezahlt habe. Sonst wäre es wohl schwer geworden. Eine Gitarre habe ich immer noch nicht, jedoch werde ich mir diesmal eine im lokalen Geschäft mit guter Beratung holen.:T

Danke an alle Tipps und Ratschläge! :coffee:
 
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Was mich jetzt noch brennend interessiert:

Die Rücknahme heißt: du hast ihm die Gitarre zurückgeschickt? Und wie verpackt? In seiner Verpackung oder hast du neu gepackt und geschützt?
Oder hat DHL die direkt an den Verkäufer (weiter-) gschickt?
 
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  • #43
Zum Thema Rücknahme:

Ich habe die Gitarre in die selbe Box getan. Jedoch habe ich ihn ordentlich aufgefüllt (extra Papier/Karton was hier noch rumlag) und die Gitarre selber in Blisterfolie/Bubble wrap eingepackt. Das Paket habe ich dann mit ordentlichem Paketband und Ductape verschlossen.
Waren sicher 3€ an Verpackungsmaterial was draufging, aber egal. Er hat mir eh mehr überwiesen für den Rückversand, da ich die Marke online gekauft habe (ist billiger). Das hat er im Vorraus gemacht auf Anfrage.

Der Betrag war wohl laut Verkäufer von eBay/Paypal eingefroren. Als er die Rückgabe akzeptiert hat, wurde der Betrag zu mir zurücküberwiesen von Paypal.

Edit: Die Option "Sendung zurück an Versender" Gibt es bei DHL nach einem Gutachten. Jedoch wollte ich das nicht, da dann sowohl Ware als auch Geld auf seiner Seite sind und der Rücksendeprozess auf Ebay ja noch garnicht eingeleitet war. Er hatte die Rückgabe im Prozess noch nicht akzeptiert, da er auf ein Gutachten wartete wie ich. (Ebay hätte demnach immernoch gedacht die Gitarre ist bei mir etc.)
 
Ich würde hier gerne mal anknüpfen um kein neues Thema mit ähnlichem Inhalt erstellen zu müssen.
Bei mir ist die Sachlage nämlich genau andersherum.

Meine Freundin hat ein Babybett auf Ebay versteigert welches -angeblich- beschädigt beim Käufer angekommen ist.
Der Käufer hat sich mit ihr in Verbindung gesetzt und ua ein Bild des beschädigten Teiles gesendet.
Ja, da ist was abgebrochen. Stimmt.
Nun möchte der Käufer natürlich vom KV zurücktreten was ich auch nachvollziehen kann.
Allerdings ist der Artikel, in einem einwandfreiem Zustand sowie Ordnungsgemäß verpackt, verschickt worden.
Wichtig vielleicht auch zu erwähnen, dass Sie das Paket bei sich zu Hause von einem DHL Boten abholen lassen hat und nicht selbst damit in die Filiale gegangen ist.
Gut, nun gab es ein paar Nachrichten zwischen meiner Freundin und dem Käufer, welcher nun ein Fall bei Ebay eröffnen wird.

Was ich aus diesem Thread bisher entnehmen konnte ist, das der Käufer laut §447 BGB haftet?!
Aber auch das DHL / Ebay zugunsten des Käufers handeln aufgrund - unsachgemäßer Verpackung - weil, es darf ja gar nichts kaputt gehen egal wie das Paket behandelt wird.

Problem: Wenn der Käufer nun einen Fall eröffnet und irgendwas beweisen soll, wer sagt mir denn das dieser wahrheitsgemäße Auskunft gibt? Über Karton, und Schutzmaterialien im inneren?
Woher weiß denn irgendwer das es tatsächlich ein Transportschaden war und nicht der Verkäufer beim zusammenbau mist gemacht und das Teil abgebrochen hat?

Wie sollte man in diesem Fall nun am besten vorgehen?
 
Es ist in Deutschland doch inzwischen so - dass man den Verpackungsvorgang bis zur Übergabe an DHL unter Anwesenheit eines Notars filmen müsste, damit das alles rechtlich abgesichert ist :mad:
 
@P3rsona: Da wirst du / sie nicht viel machen können. Ebay / Paypal wird zu 99% gegen deine Freundin entscheiden. Ihr klnntet versuchen den Schaden bei DHL geltend zu machen, war ja sicher ein versicherter Versand.

Deshalb meide ich Ebay mittlerweile als Verkäufer, und wenn, dann njr Ebay Kleinamzeigen, da können die dir nämlich nix.
 
Ist halt auch die Frage, wie sah das Paket aus, als es beim Käufer ankam?
 
Das Paket war IO als der Bote es abholte und dessen Zustand wurde vom Käufer auch nicht bemängelt.
Weder in den Nachrichten an meine Freundin noch in der Nachricht zur Falleröffnung an Ebay.

Es wurde eben beanstandet das ein Teil wohl gebrochen beim Käufer ankam.
Hierbei handelt es sich um die Front des Babybettes, welche aus 2 Teilen besteht. diese 2 Teile sind durch 2 Holzdübel miteinander verbunden. Verklebt schätze ich. Diese Front wurde an uns aber schon als ein Teil (fertig zusammengesetzt) geliefert und so haben wir es auch verschickt. Nun sind aber diese beiden Holzdübel gebrochen.
Ich kann mir tatsächlich nicht wirklich vorstellen, dass das wirklich bei einem Transport passieren kann.

btw und ganz vergessen zu erwähnen, dass es eigentlich darum geht, dass der Käufer meiner Freundin vorwirft, dass der Schaden schon bei der Auktion bestand und Sie wissentlich und ohne es anzugeben ein defektes Teil verkauft hätte.
 
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Zwar schon was her aber trotzdem: Versandrisiko trägt bei Privat zu Privat der Käufer ab Übergabe an das Transportunternehmen.

Was Ebay entscheidet ist ziemlich egal, da die damit an sich wenig zu tun haben. Der Vertrag besteht direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

Letzterer müsste beweisen dass das Teil bereits vor Gefahrenübergang (also vor Übergabe an das Transportunternehmen) beschädigt war, das dürfte ihm nicht gelingen.

Dürfte aber alles hinfällig sein wenn ihr die Zahlung via Paypal gemacht habt, weil du dich dann im Zweifelsfall mit denen außeinandersetzen darfst.

Bei Verkäufen NIE Paypal akzeptieren!
 
Dann melde ich mich mal zurück.
Bisher kam nichts weiter. Weder vom Käufer noch von Ebay.
Bezahlt wurde übrigens nicht per PayPal sondern per Überweisung.

--- [2018-01-16 20:25 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Dann melde ich mich mal zurück.
Bisher kam nichts weiter. Weder vom Käufer noch von Ebay.
Bezahlt wurde übrigens nicht per PayPal sondern per Überweisung.
 
Dann sollte das unproblematisch sein. Zur Sicherheit vor Versand immer noch mal den Artikel und die Verpackung fotografieren, muss aber auch nicht. Der Käufer wird nicht beweisen können dass der Schaden nicht erst nach Übergabe entstanden ist.
 
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