Beschädigter eBay-Artikel

harvi

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14 Juli 2013
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Hallo Leute,


heute habe ich einen Artikel bekommen, den ich auf eBay ersteigert habe. Laut Sendungsverfolgung, war der Artikel bereits da. Gewundert habe ich mich, da noch kein Bote geklingelt hatte. Im Treppenhaus fand ich das Paket dann einfach so rumliegen.
Bei näherem hinsehen habe ich gemerkt, dass das Paket unten aufgerissen ist und der Artikel rausschaut! Offensichtlich ist beim Transport etwas schief gegangen. Nach dem öffnen, habe ich Mängel an dem Artikel festgestellt. Lack und Gehäuseschäden um genau zu sein.
Zuerst habe ich den Verkäufer kontaktiert und ihn um Preisnachlass oder Rückgabe gebeten. Artikel kam nicht wie gewollt an und ich kann nicht beurteilen wessen Schuld das ist. Dieser streitet natürlich alles ab und verweist auf DHL.

Jetzt habe ich bei DHL angerufen. Schadensanzeige soll raus und samt Artikel zur nächsten Packstation. Dort wird wohl dann ein Gutachter gerufen etc. etc.
Der ganze Prozess kann bis zu 14 Tage dauern bei DHL.

Meine Sorge: Ich mache das so, und DHL sagt mir nach 14 Tagen, dass sie nicht Schuld sind....ebay fristen laufen ab und ich stehe mit beschädigtem Artikel zum Vollpreis da. Was kann ich also tun? Ich muss ehrlich sein, ich finde der Verkäufter hat Mist gebaut, da er beschissenes Malerkrepp (!) oder so für die Verpackung genommen hat. Der Artikel (eine Gitarre) war zwar gepolstert, aber nur mit Zeitungsballen und einem Müllsack als Verpackung.

Im Endeffekt will ich nur Wissen was ich tun kann. Ich will zwar dem Verkäufer keine eBay-Fälle auf den Hals jagen, aber so wie es ist, bin ich auch nicht zufrieden mit dem Kauf. Ich habe keine Ahnung wie ich korrekt verfahren soll, da ich nie so ein Problem hatte. Der Artikel ist gebraucht gekauft worden (Beschreibung war aber "Perfekter Zustand") und hat 280€ gekostet.

Hier ein paar Bilder zur Situation:




Grüße

harvi
 
Kein vernünftigen Karton genommen und das was wie Malerkrepp aussieht ist auch welches. Das Zeug ist fludderig wie Papier und zum verpacken absolut nicht geeignet.
Ebsowenig wie Zeitungspapier als Füllmaterial. Versandunternehmen gehen nicht mit Samthandschuhen an die Pakete. Ich würde da erst mal einen Fall öffnen und dem Verkäufer den Bilderlink schicken und
ihn auf seinen Fehler aufmerksam machen.
Parallel dazu an DHL wenden. Aber die haben ihre Vorschriften wie ein Paket zu packen ist. So wie auf den Fotos zu sehen nämlich nicht.
 
DIe Gitarre wird wohl zu groß und zu schwer für "Päckchen" gewesen sein, alo müsste der Versand zumindest von DHL aus versichert(bis 400 oder 500€? egal, genug für dich) sein.

Wie man sich auf den Preis geeinigt hat ist in den meisten Fällen irrelevant. Das sollte es auch speziell in diesme sein. Wir sind zwar überbürokratisiert. Aber was Formvorschriften in Alltagsgeschäften angeht, da haben wir fast keine. Im Vertragsrecht ist fast alles halbwegs eindeutige zulässig. Abgesehen von der Kanne schimmelnder Würmer die sich "Sittenwidrig" nennt. ABer das sollte hier keine Probleme machen nachdem was ich hier gelesen habe.

Ich beziehe mich auf deutsches Recht, das kann in Österreich oder der Schweiz ganz anders sein!

Achja:
Betrug verjährt nicht in den 14 Tagen genauso wenig wie eine Beschädigung durch DHL. Welche Sorge war also mit den 14 Tagen verknüpft?
Privatleute müssen auch nichts zurücknehmen.

Wenn der Kaufvertrag aufgrund von Mängeln an der Sache ungültig wird gilt auch nur wann du auf den Mängel hingewiesne hast, das war so wie es klingt aber frühzeitig.
 
Deswegen hat der Horst das auch in den Flur gestellt und sich schnell vom Acker gemacht.
Ich hab mal bei ebay eine Plasmascheibe ersteigert. Als der Paketbote damit ankam rasselte das da drin wie eine Kinderrassel.
Also Annahme verweigert und der Drops war gelutscht.

@alter_Bekannter: Ist ein Paket nicht vorschriftsmäßig gepackt worden nimmt sich der Verein nichts davon an. So wie das da aussieht war es definitiv nicht nach Vorschrift gepackt.
 
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  • #7
Ich habe mich jetzt erstmal an den Verkäufer gewendet. Ich denke Cybercat hat recht und ich habe ihm nochmal klargemacht, dass die Verpackung nicht korrekt war. Mal schauen was er sagt. Sonst start ich einen Fall.

Ich seh DHL jetzt schon (zurecht vielleicht) rumzenkern und am Ende bleibe ich auf den Kosten sitzen. Dann lieber so auch wenn ich niemandem was schlechtes tun will...
 
Wer stellt denn das Paket einfach ab? Also; ohne sichs unterschreiben zu lassen? Der Paketbote sicher nicht. Der braucht ne Unterschrift bevor ers rausrückt.
 
So sehe ich das auch. Wenn als Paket versendet und du hast nicht unterschrieben dürfte dem Paketboten da auch noch anderer Ärger drohen. Denn irgendjemand muss ja den Empfang quittiert haben (vermutlich der Bote selbst).
 
Wer stellt denn das Paket einfach ab? Also; ohne sichs unterschreiben zu lassen? Der Paketbote sicher nicht. Der braucht ne Unterschrift bevor ers rausrückt.

Das ist doch "normal" bei den Paket'lern. Heute kam ebenfalls ein DHL Paket, als ich fix runter wollte zum Unterschreiben - rief die Dame nur durchs Treppenhaus "steht bei den Briefkästen". Unterschrieben habe ich nichts.
 
Regulärer Weg:
Was Du wahrscheinlich vergessen hast - und damit ist der Fall schon fast unbrauchbar - FOTOS MACHEN
Bevor Du den Artikel auspackst das beschädigte Paket fotografieren und somit den zustand dokumentieren.

DHL wird mit Hinweis auf die mangelnde Verpackung eine Haftung ablehnen.
OB man DHL verklagen könnte weil sie den Transport eigentlich hätten ablehnen müssen (?) ist ne andere Frage.

Warte keinesfalls damit einen Reklamationsfall bei eBay zu starten - das kannst und musst Du unabhängig von der DHL Klärung tun, um die Fristen einzuhalten. ABER - ohne Beweisfotos wie das Paket bei Dir ankam wirst Du es schwer haben den Sachverhalt bei eBay glaubhaft zu machen.

Nicht so regulärer Weg:
So wie ich das lese hast Du weder mit eBay noch dem Verkäufer bisher Kontakt gehabt - GUT
Der Anruf bei DHL ist unkritisch weil die das ja nicht speichern ...

ALSO - warte ein paar Tage ab und melde dann dem Verkäufer dass Du das Paket bisher nicht erhalten hast.
Dann melde eBay dass das Paket nicht angekommen ist.
Dann muss der VERSENDER eine Verlustmeldung bei DHL machen - nicht Du!
Wenn es tatsächlich ein Paket war und Du nicht unterschireben hast hat DHL von Dir keine Unterschrift auf dem Auslieferungsschein.
Somit hat DHL das Paket "verloren" und muss Schadenersatz leisten.
 

Die Fotos hat er gemacht, die sind auch im Startpost.
Mit dem Verkäufer und DHL hat er bereits Kontakt aufgenommen.
Somit kann er das Paket nicht als verloren melden.
 
Für mich liegt die Schuld beim Verkäufer, ein Paket mit Malerkrepp zu verschicken ist nicht die beste Wahl.
Unsachmäßige Verpackung,oder so.Für was wurde Paketband erfunden?
DHL trifft für mich da weniger eine Schuld.
Verfahren bei Ebay eröffnen, sobald es möglich ist, oder den Verkäufer nochmal kontaktieren mit dem Hinweis das er da eindeutig an der falschen Stelle gespart hat.
 
DHL wird hier auf keinen Fall was erstatten. Das machen die nichtmal wenn das Paket vernünftig verpackt wurde.
DHL hat hier eine sehr einfache Regel: Es muss so verpackt werden dass eine Transportbeschädigung ausgeschlossen ist. Wenn was beschädigt wird ist es daher niemals das Problem von DHL. ;)

Edit: Die erstatten nichtmal dann was wenn es der Paketbote mutwillig kaputt macht. Weil es doch so verpackt werden muss dass es gar nicht kaputt gehen kann. :P
 
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  • #15
Käufer wurde kontaktiert. Stellt sich immernoch dumm und weigert sich. Ebay Fall wird nun eröffnet . Bin mir jedoch nicht sicher, was das Beste verfahren ist. Über "Artikel zurückgeben" oder "Verkäufer Kontaktieren" ...und dann welche Option? Hatte noch nie so einen Fall.

Werde morgen parallel auch zu DHL gehen und da mal anfragen. Schadensanzeige ausfüllen und ins Paketzentrum zum Gutachter....naja. Erhoffe mir nicht so viel von eBay da es sich um einen privaten Verkäufer handelt. Danke schonmal allen für die Hilfe.

Verdammte scheisse da macht der Typ sich eine faulen Ast und verpackt nichtmal richtig und am Ende bin ich Schuld und bleibe drauf sitzen....ich sehs schon kommen. :mad:



Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.

Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln soll.

Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.

Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

EDIT: Meint ihr Rechtsbeistand lohnt sich? Ich habe eine Rechtschutz. Verdammt nochmal der ganze Humbug wegen 280€. :mad:
Ich hab ihm sogar angeboten, dass wir uns auf einen Preisnachlass einigen, nichtmal das wollte er.

EDIT2: Hier nochmal ergänzend zum Startpost das "Füllmaterial" welches ich vorgefunden habe.
IMG_20171007_164818.jpg
 
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  • #17
Ich hab jetzt mal einen Fall aufgemacht. Vonwegen "Artikel zurückgeben" und dann "Artikel wurde beschädigt geliefert" samt Bildern und Erklärung. Jetzt sehe ich, dass der Verkäufer zuerst kontaktiert wird, bevor eBay eingreift. Laut Aussage darf ich nun bis zum 16.10 warten bis eBay sich einschaltet, sofern sich der Verkäufer nicht einsichtig zeigt. Schöne Scheisse.

Werde morgen mal schauen was DHL sagt und bei der Rechtsberatung anfragen, was ich denn machen kann. Dabei will ich nur Gitarre spielen. :mad:
 
Hast du per Paypal bezahlt? Dann kannst du dir einfach das Geld zurück buchen lassen.
 
Not to myself: Immer den GANZEN Artikel lesen ... Lach

Ok - mit den Fotos sollte es machbar sein, es bei DHL als Transportschaden geltend zu machen - bei der Grösse muss es auch ein Paket sein - ist also versichert.

Melde es dennoch an eBay damit die Frist nicht verstreicht - teil denen halt mit dass Du parallel auch mit DHL in Kontakt bist.
 
Um 23:44 Uhr hat er gepostet, dass er einen Fall aufgemacht hat :cool:

@harvi: zieh es durch! 280€ sind ne Menge Geld.

Der Verkäufer hat das Teil völlig unsachgemäß verpackt. Ein empfindliches Teil wie eine Presswurst in einen luschig-labbrigen Karton,
ein bißchen Altpapier in die leeren Ecken gestopft, mit uraltem Malerkrepp verklebt und das große Geld gewittert. Deine Fotos sind sehr aussagekräftig :)
 
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