[Politik und Gesellschaft] Berlin: Imam verweigert Lehrerin Handschlag

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In einer Berliner Privatschule hat ein Imam sich geweigert, bei einem Lehrer-Eltern-Gespräch der Lehrerin seines Sohnes die Hand zu geben, da sie weiblich ist. Er berief sich hierbei auf die Religionsfreiheit.

Der Sohn des Imams wurde wegen Schüler-Rangeleien auf dem Schulhof schriftlich verwarnt, weshalb es überhaupt erst zu dem Gespräch gekommen ist. Bei der Begrüßung weigerte sich der Imam, der Lehrerin der Platanus-Schule im Bezirk Pankow die Hand zu geben, was er dieser beim Eintritt in den Beratungsraum auch direkt klar machte. Das führte letztlich zur Eskalation des Streites; die Lehrerin versuchte vier Mal, ihm die Hand zu geben und bezog sich hierbei auf eine notwendige Respektbezeugung und deutsche Gebräuche.

Dieser soll die Aufforderung jedoch "freundlich aber bestimmt" zurückgewiesen haben. Stattdessen legte er zur Begrüßung seine Hand aufs Herz und erklärte ihr, dass dies in seiner Religion die höchst mögliche Respektbezeugung bei der Begrüßung einer Frau sei. Dies wurde von der Lehrerin jedoch nicht akzeptiert; sie wurde laut und beendete das Gespräch.

Nachdem die Eltern eine Woche lang auf eine Entschuldigung der Schule gewartet haben, kündigten sie den Schulvertrag ihrer Kinder. Sie schalteten einen Anwalt ein und erstatteten Strafanzeige.


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Ich sage dir nur, es gibt im Islam eine klare Regel wie und wann man fremde Frauen berührt, und das hat überhaupt nichts damit zu tun das man Frauen als minderwertig ansieht.

Wenn sich Frauen freiwillig diesem Diktat unterwerfen, fällt das natürlich unter Freiheit der Religionsausübung. Diese Menschen können meinethalben nach der Scharia leben. Nur findet deren Scharia ihre absolute Red Line an den Gesetzlichen Regeln des und des im GG explizit erwähnten Sittengesetzes. ;)

Es ist mir ziemlich egal, ob im Islam Frauen minderwertig sind oder nicht. Nur hast du behauptet, sie seien es nicht. Daraufhin habe ich mit den Bräuchen der IS-Kämpfer argumentiert, die Sexsklavinnen nach Augenfarbe verkaufen. Also einige Frauen als minderwertiger als andere ansehen. Ich sehe aber ein, dass es nicht zielführend ist, mit dir zu diskutieren, weil du das nicht kannst.
 
Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht. In meinen Augen gehört jedes Lebewesen, das es wert ist, mit Respekt behandelt. Ob das nun ein Mann ist, eine Frau oder ein (Pseudo-) Hermaphrodit ist, spielt dabei keine Rolle. Auch die Art, wie dieser Respekt bekundet wird, ist in meinen Augen völlig nebensächlich, die Geisteseinstellung zählt in diesem Fall. Übergebe ich eine Visitenkarte an einen Japaner, werde ich das mit beiden Händen tun, weil es in seiner Kultur ein Zeichen vollumfänglicher Aufmerksamkeit und damit eines Geschenks ist. In meinem chinesischen Imbiss begrüße ich den Wirt mit einer Verbeugung, weil ich weiß, dass das in seiner ehemaligen Heimat der übliche Gruß ist, und ich bekomme diesen Gruß auch zurück, sogar konträr zur eigentlichen Sitte mit einer tieferen und längeren Verbeugung (er ist bedeutend älter als ich). Ich interpretiere das so, dass er mir für die Wahl einer Grußgeste aus seinem Kulturkreis sehr dankbar ist, weil er mir offenbar so viel wert ist, dass ich mich mit seinen Sitten und Gebräuchen auseinander gesetzt habe. Respekt bedeutet, den Gegenüber mit Achtung zu behandeln.

Er ist ein Imam, also ein Priester und Lehrer seiner Religion. Von einem Lehrer sollte man erwarten können, dass er jeden Ratschlag, den er gibt, auch selbst in seinem Leben anwendet. Wasser predigen und Wein trinken ist keine Option für einen guten Lehrer. Seine Religion verbietet ihm die Berührung einer fremden Frau - auch das hat mit Respekt vor der Intimsphäre und der Person als Solche zu tun. Stattdessen legt er die Hand auf sein Herz, wahrscheinlich entweder mit einer angedeuteten Verbeugung ("Vielen Dank für die Ehre, mir Gehör zu schenken") oder mit der vollen Ausführung des eigentlichen Grußes (Hand aufs Herz, Handinnenfläche oder Fingerspitzen zum Mund, zur Stirn und anschließend mit S-förmiger Bewegung nach oben abschließend - die Bedeutung: Mögen die Gefühle, die Worte und die Gedanken in dieser Begegnung von Gott gehört und geleitet sein, oder, nach anderer Lesart, "Sei von Herzen gegrüßt, geküsst und geehrt"). Es ist ein sehr schöner Gruß, und in meinen Augen wesentlich respektvoller als ein Handschlag, wenngleich in unserem Kulturkreis nicht üblich.
Angenommen, ich kenne diesen mir entgegen gebrachten Gruß nicht (beliebtes Beispiel in Marokko: Handschlag, danach Streichen über die Brust - kann schnell missverstanden werden als "Abputzen der jetzt dreckigen Hand", bedeutet aber eigentlich, dass der soeben begrüßte Gegenüber mir wichtig ist, d. h. einen Platz in meinem Herzen verdient). Wie verhalte ich mich? Wie wäre es mit einer mir bekannten Begrüßungsfloskel und einfach eine Reaktion abwartend? Ist mir der Gegenüber danach feindselig eingestellt, ist es eigentlich völlig egal, wie der Gruß gewesen ist. Ist er höflich und respektvoll, wird das wohl auch für den Gruß zutreffend sein.
Von einer Lehrerin erwarte ich Weltoffenheit und umfassende Bildung. Dass man einfache Grußformeln anderer Kulturkreise, mit denen man häufiger zu tun hat, nicht kennt, zeugt nicht von umfassender Bildung. Dass man sich dann nicht belehren lässt, zeugt nicht von Weltoffenheit oder gar Weisheit. Stattdessen sehe ich hier eine dumme Pute, die glaubt, mit einem Staatsexamen nach einem Lehramts-Studium wäre ihre Bildungsreise zu Ende. Surprise, sie hat noch nichtmal begonnen. Von einer Schule, die solche Lehrer hoch hält, würde ich mein Kind auch nehmen.
 
@erdbeerruby

Ich habe nur gesagt, in dem Zusammenhang um den es hier geht, nämlich den verweigerten Handschlag, da geht es nicht darum das Frauen minderwertiger sind.
Nicht mehr und nicht weniger.
Das ganze OT Gelaber das mit dem Fall hier null zu tun hat kommt von dir.
Es geht nicht um eine Diskussion.

Es geht darum das du nicht verstehst/verstehen willst/weißt warum der Handschlag verweigert wurde.
 
Wie kann man denn Rassenwahn der Nazis mit einer Ehrung der Frau gleichsetzen?
Mal überlegen: Die einen betrachten Menschen aufgrund ihrer Rasse, die anderen aufgrund ihres Geschlechts als minderwertige Lebensform - also beides Attribute die kein Betroffener gewählt hat.
Stimmt, wie kann man das nur gleichsetzen:rolleyes:

Informier dich über das was du reden möchtest.
Dieses ekelhafte Stammtischniveau kotzt mich an.
Mit informieren meinst du, deine Meinung übernehmen weil jede andere falsch ist?
 
Dir ist schon klar, wenn ich nach Japan fahre und eine Visitenkarte mit beiden Händen überreiche, erwarte ich, dass mir der Japaner in Europa die Hand schüttelt, was er in der Tat auch tut. Das hat aber was mit Höflichkeit und Respekt zu tun und nicht mit Gesetzen (jedenfalls fast nicht).

Der Imam ist zu einer solchen kulturellen Leistung nicht fähig.
 
Des weiteren ist der Handschlag die hiesige Geste des Respekts. Der Mann hat der Frau diesen Respekt versagt und ihr seine kulturelle Vorstellung von Respekt aufgezwungen.

Respektlosigkeit ist aber nicht justiziabel.
 
Respektlosigkeit ist aber nicht justiziabel.
In der Schweiz, Kanton Basel-Land, einer uns sehr nahestehende Kultur, sieht man das völlig anders, da wird der verweigerte Handschlag mit 5000 Franken bestraft.
Muslimische Schüler in der Schweiz müssen ihrer Lehrerin die Hand geben. Das öffentliche Interesse bezüglich der Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiege die Glaubensfreiheit "erheblich", begründete die Schulbehörde ihre Entscheidung.



In dem Zusammenhang möchte ich noch mal auf das hinweisen, auf das in explizit Bezug genommen wird. Dieses Sittengesetz fällt bei (hobby)juristischen Betrachtungen gern unter den Tisch.
 
Die Zeit, wo die Schweiz zu Deutschland gehört hat und das sämtliche Gesetze überall galten, is längst vorbei. Weil was in der Schweiz bestraft wird heisst es nicht, das in Deutschland genauso gehandelt wird. Bitte das also bei der Diskussion berücksichtigen.
 
Genau. Die Schweiz ist hinter den Bergen bei den sieben Zwergen. Die haben hundert Jahre länger gebraucht, um das Frauenwahlrecht flächendeckend einzuführen. ;)
 
Dein Beitrag verwirrt mich.

Es geht doch hier schon lange nicht mehr (nur) um Gesetze. Und die Schweiz war nie ein Teil Deutschlands.
 
Wir sind hier aber nicht in der Schweiz.

In dem Zusammenhang möchte ich noch mal auf das hinweisen, auf das in explizit Bezug genommen wird. Dieses Sittengesetz fällt bei (hobby)juristischen Betrachtungen gern unter den Tisch.

Maßgeblich für die bereits bestehenden allgemeinen Sitten in Europa (insbesondere im Bereich der Religionen) und der neu hinzugekommenen gemeinsamen sozialen Standards und Kulturen in der EU sind die in großen Teilen bspw. durch die Grundrechtecharta als einheitlicher Vertrag hinzugekommenen und konkretisierten Grundrechte in Europa, die das Sittengesetz im Grundgesetz auf ein europäisches Fundament erweitern.
Was bedeuten würde, das die Lehrerin sich illegal verhalten hätte, als sie sich gegen die Sitten und Gebräuche des Imans und somit gegen die Religionsfreiheit stellte.

--- [2016-06-27 14:47 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Und die Schweiz war nie ein Teil Deutschlands.

Warum erwähnst du die Schweiz dann?
 
... erwarte ich, dass mir der Japaner in Europa die Hand schüttelt ...
Respekt darfst du gern erwarten, die Art der Respektsbezeugung ist jedoch im Ermessen des Gegenüber, und daher kannst du erwarten was du willst, nicht immer wird deine Erwartung auch erfüllt.

Ich erwarte auch, dass mein Eigentum von anderen respektiert wird. Habe ich jedoch mitten in der Stadt die Haustür die ganze Zeit sperrangelweit offen stehen, kann ich erwarten, was ich will - irgendeiner wird mir was klauen, und das, obwohl es gesetzeswidrig ist und Eigentum und der Respekt davor schon Jahrtausende in unserer Kultur verankert.

Der Imam ist zu einer solchen kulturellen Leistung nicht fähig.
Dem Imam ist es gar nicht möglich, weil er seine Religion damit niedriger achten müsste als die Lehrerin. Das ist natürlich für dich schwer begreiflich, weil du abgesehen vom Wort Kultur nichts von Kultur selbst verstehst.

Kultur ist ein im Wandel befindliches Konstrukt der sozialen Interaktion zwischen Menschen. Da der Islam erst seit etwa 50 Jahren Einzug in die abendländische Kultur hält, die darüber hinaus auch noch den Persönlichkeitsrechten eine sehr hohe Stellung einräumt, kann sich das islamisch-arabische Interaktionsgefüge noch nicht in die Kultur unseres Landes integriert haben. Der Handschlag hingegen kommt aus der Mode, am Besten zu sehen daran, dass er bis vor einem Jahrhundert noch als bindender Vertragsschluss zwischen zwei Parteien gültig war, und das sogar im Bezug auf hohe Werte (wie ein Hausbau oder eine Anstellung). Die Jugend verwendet ihn auch seltener; in der Aktion untereinander wird meist nur die Hand gehoben bzw. gewunken.

Kurzum: Die Art, wie Respekt genau bezeugt wird, ist völlig unwichtig. Es geht nur darum, ob er vorhanden ist, und genau das ist der Knackpunkt. Sie hatte keinen, er schon.
 
Dem Imam ist es gar nicht möglich, weil er seine Religion damit niedriger achten müsste als die Lehrerin. Das ist natürlich für dich schwer begreiflich, weil du abgesehen vom Wort Kultur nichts von Kultur selbst verstehst.
An diesem Punkt der Diskussion gestatte ich mir den Ausstieg. Dein Diskussionsniveau kann ich nicht erreichen.

--- [2016-06-27 15:06 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Genau. Die Schweiz ist hinter den Bergen bei den sieben Zwergen. Die haben hundert Jahre länger gebraucht, um das Frauenwahlrecht flächendeckend einzuführen. ;)
Ich finde deinen Beitrag beschämend für dich. Weshalb hast du eine so billige Polemik nötig?

--- [2016-06-27 15:11 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Wir sind hier aber nicht in der Schweiz.
Ich hoffe sehr, dass du auf eine solche Frage keine Antwort erwartest. Hier sind auch User aus der Schweiz und Österreich unterwegs, nicht nur Tongonesen :dozey:
 
Stimmt wohl, das hier auch User aus der Schweiz (und auch aus anderen Ländern) sind.

Dennoch: dieser Thread, symbolisch mit wir (in diesem Thema) bezeichnet, also das komplette Thema, handelt in Berlin, also nach deutschem Recht. Nicht nach schweizerischem, nicht nach italienischem, japanischem oder erdbeekrussianischem Recht.
 
Nochmal, nach deutschen Gesetzen hat der Imam völlig legal gehandelt. Mir ist es absolut egal, wie Muslime ihre Frauen demütigen, solange sie die Scharia nicht über deutsche Gesetze stellen. Der Imam ist zu einer kulturellen Leistung nicht fähig, was in Berlin nicht justiziabel ist. Aber im deutschsprachigen Kulturkreis (ca. 100 Millionen native speakers) gibt es auch andere Auffassungen zu dem Problem.
 
Erdbeerkuss ist einfach nicht integrationswillig.
Halt Stop, hier bleibt alles so, wie es ist!!!!
Ich jedenfalls weigere mich auch, dich anzufassen - in jeglicher Form.
Ich berufe mich dabei auf die Sexuelle selbstbestimmung und interkulturelle Kompetenz :unknown:
 
solange sie die Scharia nicht über deutsche Gesetze stellen.
Und so wie du hier in Thread darüber herumzeterst, muss man davon ausgehen, das du genau das glaubst, das er seine Glaubensregeln über deutsche Gesetze gestellt hat.

Da es aber keine deutschen Gesetze gibt, die Händeschütteln vorschreiben, ist dem auch nicht so.
 
Der Imam ist zu einer kulturellen Leistung nicht fähig, was in Berlin nicht justiziabel ist.

Dem Imam ist es aufgrund religiöser Beschränkungen nicht erlaubt, eine fremde Frau zu berühren, also in ihre Intimsphäre einzudringen. Ich sehe darin kein Problem, noch sehe ich darin Respektlosigkeit in jeglicher Form. Er hat den Respekt gegenüber ihrer Intimsphäre über einen Brauch gestellt, der sich sowieso in den nächsten hundert Jahren auflösen wird. Das Gesetz sieht den Handschlag weder als bindend noch als erforderlich an. Damit hält er sich an deutsche Gesetze. Darüber hinaus darf ich zwei Artikel zitieren:

Art. 2 Abs. 1 GG schrieb:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art. 4 Abs. 2 GG schrieb:
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Der Imam hat:
  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Lehrerin nicht eingeschränkt
  • keines der Rechte der Lehrerin verletzt
  • nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen
  • nicht gegen das Sittengesetz verstoßen
  • seine Religion im Rahmen des Grundgesetzes ausgeübt

Die Lehrerin hat:
  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Imams einschränken wollen
  • dem Imam das Recht der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) absprechen wollen
  • sich damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung gestellt
  • und darüber hinaus die Treue zur Verfassung als Grundpfeiler ihrer Lehrtätigkeit negiert (Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG)

Es tut mir leid, sie scheint sich leider nicht an unsere Kultur angepasst zu haben. Wir sollten die Lehrerin des Landes verweisen, sie ignoriert das Grundgesetz völlig. Lehren sollte sie jedenfalls nicht mehr dürfen.

So, meine liebe erdbeerkuss, du darfst gerne Gesetze zitieren, welche deinen Standpunkt untermauern. Meiner dürfte recht stabil stehen.
 
Und so wie du hier in Thread darüber herumzeterst, muss man davon ausgehen, das du genau das glaubst, das er seine Glaubensregeln über deutsche Gesetze gestellt hat.
Ich weiß nicht, wovon du ausgehen musst, behauptet habe ich das nicht. Also geh nicht von was aus, das ist Trollerei.

Da es aber keine deutschen Gesetze gibt, die Händeschütteln vorschreiben, ist dem auch nicht so.
Das hingegen habe ich behauptet.
 
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