Wenn man wirklich dermaßen viel (wertmäßig) Wertgegenstände besitzt, dass man über durch eBayverkäufe über den entsprechenden Freibetrag kommt, dann musste man das sowieso schon vorher beim Antrag angeben und dann hätte man ohnehin wahrscheinlich erstmal kein Harz IV bekommen.
Nö... mal abgesehen davon, dass der momentane Freibetrag bei 100,-€ (bzw. 170,- Hinzuverdienstgrenze bei 450-Euro-Job) liegt, ist das nun wirklich nicht viel Geld für Otto-Normalbürger. Verkauf einfach mal Spielekonsole und/oder PC, da sind 100,-€ schnell erreicht.
Im Übrigen reden wir hier nicht von dauerhaftem Geldfluss, sondern von seltenen bzw. einmaligen Einnahmen!
Das Problem ist nämlich, dass Unterhaltungselektronik, Autos usw. nicht auf Bäumen wächst. Irgendwann ist selbst der letzte Rest an "Vermögen" aufgebraucht.
Dazu gibt es übrigens wieder ein Schonvermögen, das dann eben nicht zur Verwertung herangezogen werden kann.
Ansonsten gilt: B14/7b AS 12/07 R und B14/11 AS 17/07 R. Vermögen ist bereits bei Antragstellung (und Folgeanträge) vorhanden, Einkommen sind materielle Güter, die erst danach hinzu kommen. Ausnahme wäre, wenn sich ein außerordentlicher Wertzuwachs ergeben würde. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass ein Hartzer seinen popeligen Kunstgemäldedruck für ein paar Millionen als Rembrandt verkaufen kann.
Machen wir uns mal nicht vor. Wer behauptet, Hartzer würden in der breiten Masse ein buchstäbliches Vermögen bei ebay verschachern und sich damit eine goldene Nase verdienen - also Sozialbetrug begehen - labert geistigen Dünnpfiff. Hier geht es, wie so oft, nur um Stimmungsmache, um weiterhin den Druck erhöhen und den Regelsatz verringern (bzw. beibehalten) zu können. Die Bankenrettung hat uns die letzten Jahre schließlich zig Hunderte Milliarden gekostet. Die müssen jetzt irgendwo wieder eingespart werden.