• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Als Kind in Rumänien mit Aids infiziert.

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Bruder Mad

Pottblach™

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Ihr seid, ja sowas von kontraproduktiv. =)

Dann sei du mal produktiv und erkläre, warum du "Rechtsstaat" mit dem damaligen Rumänien in Verbindung bringst
und wen du genau verklagen willst (wahrscheinlich mit Prozesskostenbeihilfe und so...)

Wenn die Story stimmt, kann ich deinen Frust verstehen, aber...
 
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ArnoldRothstein

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  • #22
Dann sei du mal produktiv und erkläre, warum du "Rechtsstaat" mit dem damaligen Rumänien in Verbindung bringst
und wen du genau verklagen willst (wahrscheinlich mit Prozesskostenbeihilfe und so...)

Wenn die Story stimmt, kann ich deinen Frust verstehen, aber...


1. Ähnliche Überlegungen kann man für die DDR anstellen, früher und aktuell. Nicht speziell bzgl. Hygiene bei Impfungen sondern bzgl. Stasi-Opfer und dergleichen. Entscheidend ist immer die jeweils aktuelle Rechtslage, die für die Vergangenheit gilt und ggf. früheres Unrecht ausgleicht. Und da ist vermutlich die Lage in D aktuell deutlich besser als in Rumänien. Dort heute aber auch besser als früher. Im Video wird auch vom gewonnen Prozess berichtet.

2. ja, was genau spricht gegen Prozesshilfe?

3. Warum behauptet ihr ständig, ich würde trollen oder lügen. -.-
 

Bruder Mad

Pottblach™

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1. Ähnliche Überlegungen kann man für die DDR anstellen, früher und aktuell. Nicht speziell bzgl. Hygiene bei Impfungen sondern bzgl. Stasi-Opfer und dergleichen. Entscheidend ist immer die jeweils aktuelle Rechtslage, die für die Vergangenheit gilt und ggf. früheres Unrecht ausgleicht. Und da ist vermutlich die Lage in D aktuell deutlich besser als in Rumänien. Dort heute aber auch besser als früher. Im Video wird auch vom gewonnen Prozess berichtet.

Eine abgeschriebene Antwort eines anderen Users aus einem anderen Forum? Noch nicht mal was eigenes?

2. ja, was genau spricht gegen Prozesshilfe?

Eigentlich nichts... Aber du bist eh nur auf Kohle scharf, da war es mir klar, dass die Allgemeinheit hier für dich zahlen soll...

3. Warum behauptet ihr ständig, ich würde trollen oder lügen. -.-

Ständig? Ich habe oben editiert! Also bis jetzt kann ich da nicht allzu viel finden?!?
 

accC

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kann das kind klagen?

Klar kann es klagen. Die Frage ist doch eher, ob es in irgendeiner Weise Sinn macht. Klagen kann man immer.
Natürlich heißt das nicht, dass die Klage dann auch Bestand und/ oder Aussicht auf Erfolg hat.

Gegen wen möchte das Kind denn nun klagen?
Gegen den rumänischen Staat? Gegen die behandlungsdurchführende Organisation? Gegen den behandelnden Arzt? Gegen die Mutter?

Ich gehe jetzt mal von dem typischen universitär-konstruierten Fall aus. Also treffe ich "Normallfall"-Annahmen, die in der Beschreibung mehr oder weniger direkt gegeben sind:
1. Das Kind wurde tatsächlich bei dieser Impfung mit HIV infiziert und kann dies auch beweisen.
In der Theorie klingt das sehr einfach, in der Praxis wird dieser Nachweis wohl äußerst schwer zu führen sein.
2. Es lag ein Behandlungsfehler durch die Ärzte vor. Gegen den soll auch geklagt werden.
Auch das klingt für uns jetzt offensichtlich. Man sollte jedoch beachten, dass die Hygenevorschriften '93 in Rumänien sicherlich nicht mit aktuellen Standards vergleichbar sind.
3. Der frühste Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte selbst den Behandlungsfehler erkennen konnte war 2015. Vorher hätte er ihn auch nicht erkennen müssen.
Kann man so einfach auch nicht sagen. Da die Mutter Kenntnis vom Behandlungsfehler hatte, könnte man annehmen der Geschädigte selbst hätte davon schon vorher Kenntnis erlangen müssen.
4. Rechtsvorschriften '93 in Rumänien == Rechtsvorschriften 2015 Deutschland, passende Kooperation beider Länder

Schauen wir mal schnell im Web:
Die Regelverjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Unabhängig von der Kenntnisnahme tritt die endgültige Verjährung nach 30 Jahren ab der schädigenden Handlung ein. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und vom Schädiger hat oder grob fahrlässig nicht erlangt hat. Im Bezug auf den Behandlungsfehler ist die dann der Fall, wenn der Patient erkannt hat oder hätte erkennen können, dass der behandelnde Arzt bei seiner Behandlung vom medizinischen Standard abgewichen ist.
Quelle: AnwaltUndArzt.de

Also stellt sich die Frage: Wann hat die Kenntnisnahme stattgefunden und wann hätte sie stattfinden können.

Hier könnten zwei Möglichkeiten bestehen - ich kenne den Gesetzestext nicht und werde ihn jetzt auch nicht heraussuchen:
Können gesetzliche Vertreter hier anstelle des Geschädigten herangezogen werden?

Falls ja:
Der Mutter ist der Behandlungsfehler '93 bei der Impfung aufgefallen. Die Verjährungsfrist beginnt ab Jahresende, also zum 1.1.'94
Die Regelverjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Damit ist der Anspruch '97 verjährt.

Falls nein:
Dem Geschädigten ist der Behandlungsfehler 2015 aufgefallen, vorher hätte dieser nicht auffallen müssen. Dann hätte die Verjährungsfrist 1.1.2016 begonnen. Damit könnte der Geschädigte Ansprüche noch geltend machen.

Dann wäre allerdings fraglich, ob man den behandelnden Arzt noch identifizieren kann und ob überhaupt bei Deutschland <--> Rumänien eine entsprechende Kooperation möglich ist. Wenn nach rumänischem Recht der behandelnde Arzt unschuldig ist, dann nutzen die deutschen Gesetze nichts.


Allerdings: Ich habe keinen Gesetzestext nachgeschlagen. Es kann sein, dass meine "Falllösung" sogar von der eigentlichen Fragestellung abweicht.
 

joschi

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Du hast mit deiner Krankheit nicht das ewige Leben. Es wird niemals so viel Geld sein, dass es dir die durch Klagen vergeudete Zeit ersetzt.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Preisfrage:

Wie passen eigentlich ein Macbook, ein gemietete Server, VPN-Zugänge, HighSpeed-Kabelanschluss, Smartphones und Hartz4 zusammen?

Ich würde den Staat verklagen. Eventuell RO direkt oder über ein EU Gericht. Es ist in der Gesellschaft und in der Presse allgemein bekannt, dass damals grob fahrlässig gearbeitet. Ich vermute auch, dass dies vermutlich 2-5 Jahre dauern würde. Ein Interesse an der Summe hätte ich schon. Denn auf Dauer von H4 / Sozialsicherung zu leben, macht keinen Spaß. Und das bisschen Arbeit das ich nebenbei machen kann lohnt fast nicht. Schwarzarbeit geht auch nur in einem überschaubaren Umfang.
 

badboyoli

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Berechtigte Frage von Neo, wenn auch etwas undiplomatisch ausgedrückt. ;)
Um wenn geht es den hier eigentlich. Um dich? Oder um einen Bekannten/Freund?
 

ArnoldRothstein

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Wie es scheint, entfernen sich hier einige zu stark vom Thema.
Mein Anliegen ist kein Spaß. Deswegen gehe ich nicht mehr auf oberflächige Beiträge ein.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Den fast gleichen Spruch hast du drüben auch gebracht...
Jetzt steht es für mich fest: Troll dich!
Ich kann solche Leute nicht ausstehen, die mit solchen Themen noch ihr Späße treiben.
 

1Bratwurstbitte

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Wäre es hier nicht angebrachter, dich in einem rumänischen Board für Rechtsverdreher zu informieren?
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich hier ein User mit der rumänischen Rechtssprechung auskennt wird sicherlich so gegen 0,0025897% tendieren...

Außerdem, denk doch mal nach, wie will man heute rechtskräftig und beweisträchtig da noch was unternehmen?
Du bräuchtest Akten, Fotos, oder sonst irgendwelche stichhaltigen Beweise, Indizien.

Also was man da jetzt machen kann, fragst du ...
Ich würde es als eine Maßnahme ansehen, diesen Menschen in seinen Gebeten vor dem Schlafen gehen ein zu binden...
 

ArnoldRothstein

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Gute Idee.
Leider kann ich kein Wort rumänisch. Aber im IRC werden sich sicherlich nette Leute finden, die einem helfen. Zumindest für die ersten Schritte.

Mal schauen.
 

ArnoldRothstein

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  • #36
Doch, sehr gute Idee!
Ich hab einen Onkel der dort Unternehmer ist. Kartonagen-Fabrik.
 

1Bratwurstbitte

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Auch wenn ich glaube das die Erfolgsaussichten = 0 sind, würden mir folgende 3 Lösungsvorschläge einfallen:

1. Wenn ein rumänischer Pass verfügbar ist, einfach mal zur nächsten Botschaft marschieren ( Die haben auch Personal, was bilingual ist! ).
2. Man sucht sich einen Anwalt in Deutschland, der rumänisch spricht, und eventuell einen Kollegen vor Ort empfehlen kann.
3. Man sucht in Rumänien direkt einen Anwalt der deutsch spricht.

Die dritte Variante ist vielleicht der 2.ten Vor zu ziehen, weil die Honorare für Auskünfte sicherlich im Vergleich deutlich unterschiedlich sein dürften ( Deutschland Rumänien / Rumänien Deutschland ).
 

ArnoldRothstein

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1. habe ich nicht.
2. ich habe bereits zwei Anwälte angeschrieben.
3. Werde ich noch machen.
 

Philipus II

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Schwieriger Fall, überschaubarer zu erwartender Gewinn (rumänisches Recht/Schadensberechnung), unklare Beweislage - das wird schwierig.
 
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