Alleiniges Sorgerecht und Knast, aber ich will mich einigen.

Als Sie mir heute sagte das ein Brief kam und was da drin stand, hasste Sie mich.

Da siehst Du ja, wie schnell das gehen kann. Ich würde da dann nicht von ihrem Wohlwollen abhängig sein wollen.
Also noch mal: 1.Riskiere nicht das Sorgerecht. 2.Sprich mit dem Jugendamt und deren Einschätzung betr. Kindeswohl und Mutterbindung.
 
Oder du unterschreibst ihr eine hochoffizielle Versicherung, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht umsetzt zum Datum XXXXX.
Ich weiß nicht was das JA macht wenn ihr/du da jetzt sofort nach der Gerichtssache hinrennt und das wieder ändern lassen wollt.
Nach der Haft der Mutter hat man ja vielleicht Argumente warum man jetzt wieder das gemeinsame Sorgerecht will.

Wobei, das ist wohl auch nicht möglich, da die Mutter den Kleinen nur mit in Haft nehmen kann wenn sie das alleinige Sorgerecht hat.
Und genau solche Dinge muss dir ein Anwalt erklären.
 
Nur drei Monate, hmn... klingt für mich nach einem Mücke -> Elefant Problem. Du warst von Anfang an dafür dass deine Ex das gemeinsame Kind in eine passende Haftanstalt mitnehmen kann/darf/soll und das weiß deine Ex auch. Nun hast du durch einen formalen Fehler das Sorgerecht bekommen. Die geänderten Verhältnisse beim Sorgerecht haben bei gleichgebliebener Ausgangslage keine Auswirkung darauf dass deine Ex ihr Kind in den nächsten drei Monaten sehen kann. Es steht dir jetzt lediglich die Option offen dass du deiner Ex verbieten kannst das gemeinsame Kind zu sehen was du aber nicht willst und auch nicht planst.

Ich sehe einen Punkt wie Kapitn und "der": Du hast beim Jugendamt das alleinige Sorgerecht beantragt (auch wenn du es nicht wolltest), jetzt hast du das alleinige Sorgerecht bekommen und planst nun es anzufechten? Bevor nun das Jugendamt auf die Idee kommt dich als psychisch labil anzusehen und dein Sohn letzten Endes für viele Jahre bei einer Pflegefamilie landet würde ich so hart es auch klingt deine Ex im Gefängnis schmoren lassen und die nächsten drei Monate nichts machen, und damit meine ich garnichts. Du willst dass dein Kind seine Mutter sieht - OK, dann soll es so sein denn es ist nun dein Recht darüber zu entscheiden.
 
Ich habe von so etwas keine Ahnung, sehe aber auch nicht wo das Problem liegt. Ist doch ein Vorteil, dass du das Sorgerecht hast. Wenn sie dir zukünftig irgendwie dumm kommt, kann sie für dein Kind nicht mehr entscheiden oder es dir wegnehmen. Ist doch geil.
 
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  • #25
Vielen Dank erstmal an alle für die Einschätzung der Lage.
Ich sehe das alles wahrscheinlich eher aus der Emotionalen Sicht.

Ich werde mich Dienstag auf den Weg zum JA machen.
Morgen versuchen einen Anwalt für eine Beratung ausfindig zu machen.

Ich hoffe dennoch, dass ich vom alleinigem aufs geteilte kommen kann. Ich halte euch wahrscheinlich auf dem laufenden.
 
Nun es gibt neben dem geteilten Sorgerecht auch noch das Aufendhaltsbestimmungsrecht, welches nur eine der beiden Sorgerecht zugesprochenen Personen bekommt.
Das sie das alleineige Sorgerecht hat ist eigentlich egoistisch, bzw sie hat sich ebenfalls nicht ausreichend informiert. Also teilt euch das Sorgerecht und sie bekommt das Aufendhaltsbestimmungsrecht. Es macht für die Beteiligten, auch dem Sohn, die Sache bei Problemen zB Tode oder anderen Komplikationen deutlich einfacher.
 
Noch ist da doch keine Entscheidung gefallen, da noch kein Gerichtstermin wahrgenommen wurde, wenn ich das richtig verstanden habe.

Nach deiner aktuellen Schilderung habt ihr ja noch nicht mal eine beurkundete Sorgeerklärung abgegeben (§ 1626a BGB), das Sorgerecht liegt also bei der Mutter (sofern ihr nicht verheiratet wart). Demnach würde nach §1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ohnehin vorher geprüft ob ein gemeinsames Sorgerecht nicht eher dem Wohl des Kindes entspräche:

(2) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a Absatz 3 der Mutter zu, so kann der Vater beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1.
die Mutter zustimmt, es sei denn, die Übertragung widerspricht dem Wohl des Kindes oder das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
2.
eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Nach deiner Schilderung ist davon auszugehen, dass eine gemeinsame Sorge durchaus in Frage käme, da die Mutter sich ja zu kümmern scheint und keine Kindeswohlgefährdung vorliegt (+ § 1626 Abs. 3 BGB). Die Frage wäre dann eben ob der Gefängnisaufenthalt hier als Nachteil für das Kindeswohl gelten würde. Das kann ich nicht beurteilen, ich vermute aber, dass das Gericht ohnehin die Bedingungen vom §1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB als nicht gegeben ansehen würde, denn eine gemeinsame Sorge käme ja in Betracht.

Also:
Kläre mit deiner Ex die Zustimmung und Beantragung einer Sorgeerklärung (§1626a Abs. 1 S.1 BGB), was am einfachsten wäre wenn sie dem einfach zustimmt. Kläre mit dem Jugendamt das Missverständnis der alleinigen Sorgebeantragung (auch wenn das Gericht ohnehin das letzte Wort hätte und diese wahrscheinlich ohnehin ablehnen würde, da du jenes wahrscheinlich nicht ausreichend begründen könntest im Hinblick auf die Gefährdung des Kindeswohls). Wenn sich deine Ex weiterhin weigert, müsstest du das gemeinsame Sorgerecht (oder wenigstens Teile davon) einklagen nach §1626a BGB. Dann müsste deine Ex nachweisen, dass das die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspräche. Das Jugendamt scheint ja schonmal auf deiner Seite zu sein. Das würde ich dann aber tatsächlich mit einem Anwalt machen, wenn du diesen Weg gehen willst.

Außerdem kannst du auch mal schauen, ob du vielleicht eine Familien-/Sozialberatung in deiner Stadt gibt, die Beratungen zu dem Thema anbieten. Könnte aber schwierig werden da kurzfristig einen Termin zu bekommen.

Disclaimer: Keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist und kenne den konkreten Einzelfall nicht. Habe nur versucht das etwas aufzudröseln.
 
Muss die Mutter nicht zwangsläufig das Sorgerecht haben um überhaupt einen Mutter-Kind Knastplatz zu bekommen?
 
Hmm, klar. Dann wird es abgepumptes Fläschchen geben. Wie wäre es denn außerhalb des Knastes? Vater bekommt alleiniges Sorgerecht nicht weil Mutter stillt? Mag ein Faktor sein. Jugendamt wird aber eher insgesamt das Kindswohl sehen.

Ob Stillen als Grund fūr einen Mutter-Kindplatz reicht müsste man recherchieren.
 
Kenne den Scheiß von meiner Ex. Verlassen worden, Kinder aufgehetzt bis zum geht nicht mehr. Wollte das alleinige Sorgerecht,weil sie Angst vor mir hatte, gab aber nie einen Zwischenfall.
Jugendamt hat mich vorgeladen, nach dem Gespräch war das Alleinge Geschichte. Dann kam das mit dem Aufenthalt, auch da hat sie A-karte gezogen.Es war zwar nichts mit Knast und die Kinder waren schon ein bisschen älter, aber wie das hier so schnell geregelt wurde entzieht sich meinem Verständnis.
 
Es war zwar nichts mit Knast und die Kinder waren schon ein bisschen älter, aber wie das hier so schnell geregelt wurde entzieht sich meinem Verständnis.

Wurde es ja nicht und wird es auch nicht. So einfach auf Antrag bekommt man das alleinige Sorgerecht zum Glück nicht. Der Richter hat das letzte Wort, ist aber auch ans Gesetz gebunden und da ist relativ deutlich das Kindeswohl im Vordergrund zu dem auch explizit der Kontakt mit beiden Elternteilen gehört. Ich habe ein paar Freunde die in der Familienhilfe arbeiten. Da muss schon einiges passieren ehe man einfach so das Sorgerecht komplett übertragen bekommt. Die 3 Monate Haft werden da zwar sicherlich mit abgewogen aber wenn die Mutter-Kind-Beziehung sonst intakt ist (noch dazu wenn das Kind eben auch so jung ist), sich beide Elternteile einigermaßen verstehen und keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen wird da sehr wahrscheinlich kein Familiengericht mal eben so komplett dran rütteln.

Was mich an der Geschichte nur etwas wundert ist, dass das Jugendamt direkt zugestimmt haben soll für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts. Das sind dann so kleine Ungereimtheiten, wo man nicht weiß, welche Faktoren hier noch mit reinspielen...

Vielleicht gibt der TS dann ja ein Update wie es weiterging, wenn er wieder Zeit und etwas mehr Klarheit hat.
 
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  • #34
Grüßt euch,

Nach ein paar langen Monaten möchte ich euch den Ausgang der Sache dann doch nicht vorenthalten.


Nach dem, Im Eingangspost geschildertem, Vorfall gab es natürlich unglaublich viele Reibereien zwischen mir und meiner Exfreundin.
Meinem Wunsch nach einem gemeinsamen Sorgerecht wollte Sie weiterhin nicht nachkommen und bestand nach wie vor darauf das alleinige Sorgerecht zu behalten.
Die fronten waren dahingehend verhärtet und eine gemeinsame Einigung nicht möglich. Allerdings rechne ich ihr Hoch an, dass Sie sich weiter an unsere Umgangsregelung gehalten hat und unseren Streit nicht auf dem Rücken unseres Jungen ausgetragen hat.
Ich beschloss also nach einer gewissen Zeit bei einem Anwalt Rat zu holen, zum Jugendamt zu gehen und schlussendlich dann nochmal zu Gericht. Alles allein ohne Sie.
Bei Gericht erfuhr ich allerdings, dass es wohl noch offene Verfahren gab, von denen mir meine Exfreundin nichts erzählt hat. Ihre Haftstrafe hatte sich auf 6 Monate verlängert. Die ganze Sache wurde also noch komplizierter. Dort wurde mir auch mitgeteilt, dass mir in dem Schreiben das Sorgerecht noch nicht zugesprochen wurde, sondern meiner Exfreundin, natürlich, noch das Recht zum Widerspruch eingeräumt wurde, welches Sie auch wahr nahm. (In einem Brief den ich später erhielt wurde ich über ihre Stellungnahme und ihre Aussagen bei dieser in Kenntnis gesetzt. Sie hat nichts negatives über mich gesagt / sagen können.)
Dennoch entschied ich mich dazu meinen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht abzuändern, was Problemlos möglich war.
Auch teilte ich dem Gericht dort direkt mit, dass ich davon absehen möchte den kleinen Mann mitzugeben und das er für die Zeit bei mir bleiben soll.
Diesen ganzen Vorgang teilte ich etwas später dem Jugendamt mit, welche sehr positiv darauf reagierten, da auch diese der Meinung waren das das das beste für den kleinen ist.
Ein wenig später gab es dann natürlich eine Aussprache mit meiner Exfreundin. Über die verlängerte Haftstrafe und warum ich mich dazu entschied zu tun was ich eben tat.

Mittlerweile haben wir das gemeinsame Sorgerecht und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Einen Gerichtstermin dazu gab es nicht.
Das Verhältnis zur Mutter hat sich wieder normalisiert. Der kleine ist in der letzten Zeit wesentlich häufiger bei mir und nächste Woche wird er bei mir einziehen.
Der Haftantritt der Mutter wird der 14.06. sein.
Ich freue mich darauf meinen kleinen bei mir zu haben, hasse allerdings den Gedanken das er für das nächste halbe Jahr keine Mama haben wird.
Es wird sich zeigen wie es in 6 Monaten weiter geht.
 
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