Abmahnwelle U + C - technische Fragen

Außerdem hätten die Anwälte mit schwammig formulierten Aussagen ihre Anträge durchgebracht.

Ist ja schön, dass es nicht mehr als einen riesigen Medienrummel und zig Beschwerden braucht damit unsere Gerichte auch lesen was sie da einfach blind abstempeln und durchwinken.
Schöne kranke Welt. Da muss der Beschuldigte den Gerichten klar machen wie sie ihre Arbeit zu tun habe.
 
Vielleicht ist das hier aber für alle anderen Abmahnungen nützlich, weil es nun einen Präzedenzfall gibt in dem Gerichte sowas ungeprüft durchgewunken haben.
Der Glaubwürdigkeit gesammelter IPs sollte es allgemein ziemlich schaden.
 
Die IP-Sammlung sehe ich generell kritisch, auch bei "regulären" Filesharingabmahnungen. Letzten Endes ist kaum zu beweisen, dass mit der verwendeten Software nicht rumgepfuscht wurde. Ob es jetzt so etwas einfach wie eine falsche Zeitangabe ist oder man einfach die IP des "Schuldigen" durch beliebige andere IPs aus der IP-Range eines Providers ersetzt, da ist auf jeden Fall genug Potential für Betrug.

MfG
Mr. J
 
Ist doch allgemein bekannt, dass fast jeder Beamtenfuzzi in Deutschland auf die Stammdaten aller Bürger bei Banken zugreifen kann.

Das ist mir klar. Meine Frage zielte auf die Regelung zur Benachrichtigungspflicht des Kreditinstitutes gegenüber dem Kunden, wenn ein Abruf erfolgt, wie es die Bratwurst erwähnte.
 
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