ZEIT ONLINE: Von einer weiteren Kanzlei wurde wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz Strafanzeige gegen Sie gestellt, weil sie sich die IP-Adressen der Redtube-Nutzer auf unlauterem Wege erschlichen haben sollen.
Urmann: Gegen uns werden stets viele Strafanzeigen gestellt und wir bekommen Hunderte von Drohanrufen, aber ich habe deswegen keine Angst. Die Ermittlungsfirma hat die IP-Adressen an den Mandanten The Archive AG übergeben, der hat sie an den Anwalt Sebastian übergeben, der hat den Antrag beim Landgericht gestellt und das zurück an den Mandanten geleitet. Der Mandant hat anschließend das ganze Paket an uns geschickt. Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein. Denn ein Gericht hat sich das angeschaut und einen Beschluss erlassen. Von einem Gericht kann ich erwarten, dass es das Verfahren prüft. Vielleicht könnte ein einzelner Gerichtsbeschluss falsch sein, aber doch nicht mehr als 60 Beschlüsse bei 16 verschiedenen Kammern.
ZEIT ONLINE: Ihnen kann es also egal sein, wie die IP-Adressen ermittelt wurden?
Urmann: Es muss mir egal sein, denn ansonsten würde ich die Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen. Es wäre nur dann für uns schwierig, wenn wir vorab gewusst hätten, dass sie rechtswidrig erlangt wurden. Aber wir haben einen Gerichtsbeschluss von einem renommierten Landgericht und nichts, was dagegen spricht – außer einigen Leuten, die ihre private Auffassung äußern. Sollte sich am Ende herausstellen, dass alles falsch war, könnte nach der Gesetzeslage an uns keine Haftung herangetragen werden.
ZEIT ONLINE: Müssen Sie, wenn Sie ein solches Mandat annehmen, nicht prüfen, wie die Daten zustande kamen?
Urmann: Wie sollten wir das tun, wir sind eine Anwaltskanzlei und kein IT-Sachverständigenbüro. Wie gesagt, wir müssen uns da auf das Gericht verlassen.