Abmahnwelle U + C - technische Fragen

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  • #41
wie soll irgendeine überwachsungssoftware einen download von einem drittserver nachweisen können[...]

Magie *Zauberstabschwing* :unknown:

MfG
Mr. J

Ps.: meines Wissens dürfen auch illegal erlangte Beweise weiterhin verwendet werden.
 
Grundsätzlich dürfte die Herkunft der Daten vor Gericht keine Rolle spielen. Aber sofern da tatsächlich irgendein Banner nach Klick, die Leute auf die Seite führt um gleich den Aufruf zu loggen und da eine Urheberrechtsverletzung draus zu drehen ist das für mich eine vorsätzliche straftat. und bevor nicht eindeutig technisch geklärt wurde wie das ermitteln der ip nun im genauen zustandekam, kann ich mir auch nicht vorstellen das da auch nur einer nur im ansatz zur zahlung verknackt wird. immerhin hat man am gericht ja wenigstens mittlerweile gemerkt das man dort verarscht wurde.
bisher ist das doch nichts anderes als das einer behauptet die leute hätten gegen das gesetz verstoßen, ohne auch nur ansatzweise zweifelsfrei nachzuweisen das dies auch wirklich so ist.
 
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  • #43
Aber sie haben doch ein Gutachten, dass alles rechtens ist...
Diese Masche mit Gutachten funktioniert bei Filesharing auch und wird von den Richtern einfach so akzeptiert.

MfG
Mr. J
 
Das Gutachten ist ein wenig sehr einseitig, findest Du nicht? Da wird ja gar nicht erläutert wie das Ausspähen der IP nun tatsächlich zu stande kam. Stattdessen schreibt der Gutachter, die testweise durchgeführten Aktionen beruhten
"technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen"
Ein Richter, der sich damit zufrieden gibt, gehört definitiv nicht auf seinen Posten. Imho musste Logistep damals auch nachweisen wie genau man mit seiner Software nun im genauen an die IP kam und soweit ich mich entsinnen kann gab es danach auch nachweisliche Fälle in denen die Ergebnisse der Loggingsoftware falsch waren. Und zur Not, steht es jedem frei ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, Kosten trägt am Ende dann der unterlegene. Das man von eigenen oder Firmennahen Gutachtern der Gegenseite nichts gutes zu erwarten hat, ist ja nicht nur in diesem Bereich so.
Darüber hinaus steht ja auch der Vorwurf im Raum, man habe die User absichtlich dort hingelockt oder man nimmt lediglich das anklicken eines Werbebanners als "Beweis" für den Download. Wenn ich mich nicht verlesen hab, ist in den Abmahnungen auch von der Verbreitung die Rede, das passt alles doch überhaupt nicht.
 
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  • #45
Das ist ja der Witz das sowas überhaupt als Gutachten durchgeht. Ein kurzer Blick auf die Seite der Gutachter zeigt auch, dass keiner von denen in den Bereich It oder Netzwerktechnik gehört. Warum dürfen solche Leute überhaupt so ein Gutachten anfertigen?

MfG
Mr. J
 
Imho kann sich jeder als "Sachverständiger" betiteln und Gutachten erstellen, Das Der Begriff nicht weiter geschützt ist. Und wenn dann rauskommt, das absichtlich falsch begutachtet wurde oder der "Sachverständige" nicht ausreichend qualifiziert war gibts eben einen auf den Deckel.

Ist das da ne Kosmetikapp auf der mobilen Seite?:D

edit//

gerade drüber gestolpert:
 
Zuletzt bearbeitet:
Imho kann sich jeder als "Sachverständiger" betiteln und Gutachten erstellen, Das Der Begriff nicht weiter geschützt ist.
Korrekt.

Und wenn dann rauskommt, das absichtlich falsch begutachtet wurde oder der "Sachverständige" nicht ausreichend qualifiziert war gibts eben einen auf den Deckel.
Absicht bzw. Vorsatz zu beweisen dürfte in der Praxis kaum möglich sein und da es streng genommen ja (wie gesagt) keinerlei Qualifikationsrichtlinien für Sachverständige gibt, bekommt in 99% aller Fälle nur einer eins auf den Deckel:
Der Abgemahnte, der zwischen inkompetenten Gerichten, gekauften Gutachtern, einer Gesetzgebung aus dem buchstäblich letzten Jahrtausend und mafiösen Abmahn-Anwälten gefangen ist.
 
Ein Richter, der sich damit zufrieden gibt, gehört definitiv nicht auf seinen Posten.

[...]

Und zur Not, steht es jedem frei ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, Kosten trägt am Ende dann der unterlegene.
Da solche Leute wirklich diese Posten inne haben (man schaue sich nur manches Urteil auch abseits von Urheberrechtsverletzungen an, wäre mir das Risiko ehrlich gesagt zu hoch. Klar kann man immer dagegen vorgehen, notfalls mit einer nächsthöheren Instanz. Aber was ist wenn der dämliche Richter am Ende gegen dich entscheidet? Ich bin leider nicht so wohlhabend das ich mir das auch nur ansatzweise leisten könnte. Da wäre es bei mir dann zappenduster. So alla Privatinsolvenz.

Klar, wünschen würde ich mir so ein Vorgehen auch. Aber ich es in dem Fall dann auch machen würde/könnte ist halt die Frage. Immerhin kann sowas deine komplette Existenz zerstören. Die Gerichtskosten schnellen nämlich ziemlich rapide in die Höhe. Wenn dazu dann noch ein eigens angeleiertes Gutachten kommt...
 
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  • #50
Das Ganze wird ja wohl gerichtlich geklärt werden, da sich mindestens ein Abgemahnter zu einem Klageerzwingungsverfahren entschieden hat und das offenbar durchfechten will.

MfG
Mr. J
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin zwar ebenfalls nicht betroffen und nicht nur aus finanzieller Sicht auch froh darüber, aber dennoch bin ich derzeit zuversichtlich. Meine Hoffnung bleibt ja die technische Umsetzung, die imho so nicht möglich ist und im antrag ans gericht wurde doch auch von tauschbörsen gesprochen und das gericht so nachweislich getäuscht. ob nun mit absicht oder aus blödheit sei mal dahingestellt.

darüber hinaus frage ich mich warum man sich nicht an die schadenminderungspflicht hält und den betreiber der seite in anspruch nimmt. klappt bei youtube doch auch, notfalls darf der uploader latzen und wenn der nicht ermittelt werden kann muss der urheber rt doch zumindest auffordern den betroffenen inhalt zu löschen um ihn nicht weiter verfügbar zu machen und weiteren schaden abzuwenden.
 
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  • #52
[...]darüber hinaus frage ich mich warum man sich nicht an die schadenminderungspflicht hält[...]

Gewinnmaximierung. Es besteht kein Interesse daran die Urheberrechtsverletzung zu unterbinden, sondern möglichst viel Geld raus zu schlagen.

MfG
Mr. J
 
Genau.
Bei 250€ ist die Chance relativ hoch das viele Betroffene sagen:
Bevor ich hier jetzt nen riesen Ärger am Hals habe, zahle ich halt die 250€ und gut ist.

Genau dafür ist die Höhe der Summe nahezu perfekt gewählt.
 
ist ja nicht so das sie sich das aussuchen dürften, auch als geschädigter nicht. sieh dir mal bgb § 254 an. allein dadurch, das man keine anstrengungen unternimmt den inhalt löschen zu lassen weil man sonst ja nichts mehr daran "verdient", sondern lieber versucht das zu einer regelmässigen einnahmequelle zu machen, ist doch nichteinmal mehr nur ein mitverschulden, das ist vorsatz, danach verstößt man absichtlich gegen gesetze.
 
Ja eben: Aber das kratzt halt alles keinen. Das ist doch der Gag.
Die Abmahner können mehr oder weniger machen was sie wollen werden quasi nie belangt für eigenes Fehlverhalten.
 
Ist ja nicht nur so, dass es tolleriert würde um Profit raus zu schlagen, es wird ja noch bewusst manipuliert, damit man auch ganz sicher die Leute abzocken kann. Schlimm dass solche Leute in Deutschland nahezu nichts zu befürchten haben. Abschaum!
 
Wurden U + C mittlerweile eigentlich auch schon angezeigt, wegen dem ganzen was sich einem durch die derzeitige Berichterstattung aufdrängt? Ich meine zu Zeiten von Onlineanzeigen und co.:rolleyes:

Die Vorgaben um sich mit einer solchen Anzeige nicht selber strafbar zu machen, sind ja nicht sonderlich hoch gesteckt. Und vieles von dem was vermutet und/oder mittlerweile schon als Tatsache dargestellt wird, wären doch Offizialdelikte. Das kann die Strafverfolgung nicht ohne weiteres ignorieren. Da muss man sich dann ja wenigstens zu äussern und bei Zensursula hat die Staatsanwaltschaft damals wegen dem KiPo vor Pressevertretern sich nach Einstellung damals auch schriftlich dazu geäussert. Im Rahmen so einer Ermittlung müsste dann ja geklärt werden können ob und in wie weit überhaupt irgendwelche Forderungen statthaft sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da kommen wir wieder zum monetären Aspekt. Ich würde die Anzeigen, ganz klar. Wenn ich genug Kohle hätte. So besteht aber eine Chance, und die erachte ich in unserem verkorksten Rechtssystem sogar für nicht zu gering, das man hier sogar verliert. Immerhin ist das ne Anwaltskanzlei. Am Ende haste dann 20 oder 30k Schulden, bist Arbeitslos und der Gerichtsvollzieher pfändet dir alles unter'm Arsch weg. Nein danke, darauf hätte ich dann doch keine Lust. Hätte ich ne Million auf der hohen Kante sähe das anders aus. Die zahlen die 250€ aber sowieso aus der Portokasse.
 
Wie würde das eigentlich mit einer Rechtsschutzversicherung in so einem Fall aussehen?
Würde die solche Kosten tragen?
 
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