Moin,
aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage zu folgendem Szenario:
Zwei Personen kaufen gemeinschaftlich ein Haus. Der Notar schickt wie vereinbart zwei Schreiben raus, dass der Kaufpreis nun binnen X Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu zahlen ist.
Person A bekommt das Schreiben zB am 10.01., Person B aber erst am 14.01. (warum auch immer).
Auf welches Datum bezieht sich dann die Fälligkeit?
Nach meinem Verständnis auf den 14., weil mMn alle Vertragspartner vollumfänglich informiert zu sein haben.
Aber ist das wirklich so? Hat da jemand her Ahnung?
aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage zu folgendem Szenario:
Zwei Personen kaufen gemeinschaftlich ein Haus. Der Notar schickt wie vereinbart zwei Schreiben raus, dass der Kaufpreis nun binnen X Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu zahlen ist.
Person A bekommt das Schreiben zB am 10.01., Person B aber erst am 14.01. (warum auch immer).
Auf welches Datum bezieht sich dann die Fälligkeit?
Nach meinem Verständnis auf den 14., weil mMn alle Vertragspartner vollumfänglich informiert zu sein haben.
Aber ist das wirklich so? Hat da jemand her Ahnung?
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