Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Doch, denn:Ändert inhaltlich jedoch nichts.
Auch das ist falsch.Sein Recht sich öffentlich zu äußern wurde eingeschränkt.
Semantik
unbeschränkt geschäftsfähig – also mindestens 18 Jahre alt – sein,
die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren haben,
das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt haben,
nicht als Vereinigung verboten sein,
ihren Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und gerichtlich verfolgt werden können,
darlegen, wie die Beteiligungsverhältnisse sind, also wer sich hinter der Sendung verbirgt
ein Führungszeugnis vorlegen
die Gewähr dafür bieten, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstalten (z.B. allgemeine Programmgrundsätze, werbe- und Sponsoringregelungen, Vorschriften über den Schutz der Menschenwürde und der Jugend sowie Gewinnspielregelungen).
einen Jugendschutzbeauftragten festlegen
Wir haben hier einen Menschen der DRINGEND Hilfe braucht.
10 Tausende oder mehr, die ihr Leben schlimmer vor die Wand fahren gestalten.
Aber ich hatte wohl recht, mit meinem Vorwurf der Asozialität.