Snake Pilsken
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Ich glaube, der TS will nicht mehr trollen spielen...
Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Nö, ich finde da den Vergleich mit dem Brief im Briefkasten ganz treffend. Dort gilt ein Brief auch als zugestellt, weil er sich dort im Machtbereich des Empfängers befindet und durch das Herausholen (analog Abruf) in den unmittelbaren Besitz übergeht.Ist aber ein Unterschied!
Auf den Servern liegend, bedeutet "in Zustellung". Du hast die Nachricht nicht, sie ist nicht dein und nicht in deinem Besitz.
Wenn du zu doof bist, dich zu beherrschen oder im Suff deine Finger von WhatsApp zu lassen, ist das ausschließlich dein Problem!Wenn du zu doof bist, dein Smartphone gegen unbefugte Benutzung zu sichern, ist das ausschließlich dein Problem!
Eine nachträgliche Änderung der Lizenzbedingungen, während man dem Lesen vorher noch zugestimmt hat? Das erklär mal einem Richter.Das Urheberrecht hat aber an sich immer noch der Ersteller - das heißt dieser könnte den Empfänger verpflichten den Brief nicht zu lesen / zu zerstören bei Empfang.
Das sehe ich allerdings auch so.Schon lustig das sich Leute darüber aufregen das eine Nachricht die jemand aus versehen geschickt hat / evtl. sogar an den falschen geschickt hat gelöscht werden könnte... das das gesamte Kommunikationsverhalten und die privaten Daten aller Freunde ohne deren Einverständnis zu Whatsapp geladen werden... juckt dann aber nicht.
Wenn du zu doof bist, dich zu beherrschen oder im Suff deine Finger von WhatsApp zu lassen, ist das ausschließlich dein Problem!
Nö, ich finde da den Vergleich mit dem Brief im Briefkasten ganz treffend.
Analog dazu die Post AG "nur" der Briefübermittlungsdienst.Der Server und ganz Whatsapp ist "nur" ein Nachrichten-Übermittlungsdienst, so etwas wie die Telefonleitung auf IP-Ebene
Von welchem Mailserver sprechen wir denn? In üblichen Szenarien durchlaufen Emails gleich mehrere Mailserver, ggf. aber auch nur einen einzigen, bei komplexeren Systemen ggf. diverse, die wiederum untereinander delegieren. Dort verweilen sie mitunter mehrere Tage. Ja, aus Sicherheitsgründen, werden Mailzustellungen mit unter um z.B. 24 Stunden verzögert. (*)Nö, ich finde da den Vergleich mit dem Brief im Briefkasten ganz treffend. Dort gilt ein Brief auch als zugestellt, weil er sich dort im Machtbereich des Empfängers befindet und durch das Herausholen (analog Abruf) in den unmittelbaren Besitz übergeht.
Dazu kann man gespaltener Meinung sein. Natürlich ist es "dein" Eigentum und deine Privatsphäre und niemand sollte sich einfach so daran vergreifen.Wenn du zu doof bist, dich zu beherrschen oder im Suff deine Finger von WhatsApp zu lassen, ist das ausschließlich dein Problem!
Anfechten => Vertragsirrtum => Fragen?Ich sehe hier mindestens ein konkludentes Handeln, schließlich versende ich eine Email, WhatsApp-Nachricht ja, damit der Empfänger sie zur Kenntnis nimmt.
Wenn... Seit wann bietet Facebook/WhatsApp diese Funktion denn? Und wieso sollte man nicht dagegen vorgehen? Nur weil das große Facebook etwas beschileßt, muss es ja nicht richtig sein.Ihr streitet euch über einen Mist. Mit der Nutzung von WA stimmt ihr deren AGB zu. Wenn sie dort dem Absender einer Nachricht bis zu dem Zeitpunkt, wo sie auf dem Handy des Empfängers angekommen ist, das Recht einräumen die Nachricht zu löschen, dann ist das nun mal so.
Da, wo das "Postfach" bzw. der "Briefkasten" in der Realität auch anfängt. Beim Mail-Postfach, wo der Empfänger seinen Account hat.s stellt sich dann die Frage, wo der "Machtbereich" des Empfängers beginnt und wo der des Absenders endet.
Ist immer noch ein Ausnahmetatbestand im Vertragsrecht.Anfechten => Vertragsirrtum => Fragen?
Postfächer sind immer auch Machtbereich der Deutsche Post AG. Näheres regeln Datenschutzgesetze und/oder das Briefgeheimnis.(**) Eine Tatsache, die auch viele Verfechter der Cloud nicht wahr haben wollen. Server sind immer der Machtbereich der Betreiber/ Administratoren.
Falsch! Die Kündigung ist auch so rechtswirksam (vorausgesetzt, dass sie nicht der Schriftform bedarf).KOnkreter:
Ich kündige mündlich.
Andere Partei lehnt schrifltich ab.
=> Kündigung Rechtswirksam, denn ich hae jetzt einen Wich der anderen Partei in dem sie ausrücklich bestätigt eine Kündigung erhalten zu haben.
Ein "OK" im Sendebericht ist aber ggf. nicht ausreichend, stellt nämlich nur ein Indiz aber keinen Anscheinsbeweis über den Zugang dar.Deswegen sind Faxe im Geschäftlichen Umfeld noch so beliebt.
http://www.anwalt-harms.de/2014/03/kuendigung-per-fax-neues-urteil-zur-beweislast/Dabei ist zu beachten, dass der „o.k.-Vermerk“ eines Sendeberichts kein Beweis des Zugangs ist. Er stellt lediglich ein Indiz für den Zugang des Fax dar, erbringt aber keinen Anscheinsbeweis für dessen Zugang.
der Rechtsanwalt beim Mieterbund meinte, whatsapp Nachrichten könnten zumindest eine rechtlich bindende Vereinbarung sein.
das kann durchaus sein, ich sprach aber von der zustellung.. wie der ein paar posts über mir gesagt hat, ist eine whatsapp-nachricht, ein fax-sendebericht, ein email-protokoll oder ein chatverlauf nur ein indiz, aber kein beweis der zustellung bzw. kenntnisnahme - im gegensatz z.b. zum einschreiben, bei dem quasi die aussage des briefträgers als beweis für die zustellung ausreicht