Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat einem Vater die familiengerichtliche Auflage gemacht, auf den Mobilgeräten seiner beiden unter 16 jährigen Töchter den Messenger WhatsApp oder andere derartige Anwendungen zu deinstallieren und regelmäßig zu kontrollieren, daß sich keine derartigen Programme auf den Geräten befinden.
Hintergrund ist, daß über den Zeitraum von etwa einem Jahr ein ehemaliger Schulfreund des Vater die Töchter mittels sogenannter Sextings belästigt haben soll.
Weitere Auflagen sind, daß der Vater strikt den Kontakt des Mannes zu seinen Töchtern zu unterbinden hat. Des weiteren soll er sicherstellen, daß jedes Kind nur jeweils ein internetfähiges Smartphone oder Tablet bis maximal 12,9'' besitzt. Einmal im Monat soll er mit den Kindern Gespräche über die Nutzung ihrer Geräte führen.
Quellen:
heise.de
Gerichtsbeschluß
Hintergrund ist, daß über den Zeitraum von etwa einem Jahr ein ehemaliger Schulfreund des Vater die Töchter mittels sogenannter Sextings belästigt haben soll.
Weitere Auflagen sind, daß der Vater strikt den Kontakt des Mannes zu seinen Töchtern zu unterbinden hat. Des weiteren soll er sicherstellen, daß jedes Kind nur jeweils ein internetfähiges Smartphone oder Tablet bis maximal 12,9'' besitzt. Einmal im Monat soll er mit den Kindern Gespräche über die Nutzung ihrer Geräte führen.
Quellen:
heise.de
Gerichtsbeschluß
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