Dann hör doch damit auf?
Du kannst ein Ausbildungsverhältnis regulär nur dann kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben willst. Dementsprechend kannst du die Ausbildung natürlich nicht in einem anderen Betrieb einfach weiterführen. Denn dann gibst du die Ausbildung nicht auf und hättest nicht kündigen können. Machst du es trotzdem auf diesem Weg, bringst du den alten Betrieb um die Aufwände, die deine Ausbildung gekostet hat und um die von dir vertraglich zugesicherte Arbeitsleistung. Denn du hättest legal nicht kündigen können und hast dir die Kündigung erschlichen. Darum kann die Firma einklagen, dass du diesen Schaden zu ersetzen hast.
Darum ist man ziemlich angearscht wenn man keinen Grund findet außerordentlich zu kündigen, der Betrieb einen aber nicht wechseln lassen möchte.
1.) befindet er sich noch innerhalb der Probezeit. Den entsprechenden Gesetzestext hast du dankenswerterweise selbst zitiert.
§ 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
2.) besteht jederzeit die Möglichkeit fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe liegen ganz offensichtlich ausreichend vor:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.htmlFristlose Kündigung
Du kannst deinen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag fristlos kündigen, wenn du dem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst.
Einige Beispiele:
Häufige Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
Ausbildungsfremde Tätigkeiten, die nicht zu deinem Beruf gehören, in großem Ausmaß
Sexuelle Belästigung oder körperliche Gewalt am Arbeitsplatz
Ausbleibende Ausbildungsvergütung
Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung) am Arbeitsplatz
Die Ausbildungsinhalte werden am Arbeitsplatz kaum oder schlecht vermittelt
Es gibt keinen Ausbilder am Arbeitsplatz
Dabei gilt: Wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die der Ausbilder nicht oder nur langfristig beheben kann (z.B. es gibt gar keinen Ausbilder im Betrieb) oder um eine Pflichtverletzung, die absolut unzumutbar sind (z.B. sexuelle Belästigung oder extremes Mobbing) kannst du sofort kündigen. Ansonsten muss der Azubi den Betrieb vorher abmahnen bzw. auf die Pflichtverletzungen hinweisen und ihn auffordern, dies zu ändern. Erst wenn der Betrieb auf die Aufforderung nicht reagiert kannst du kündigen. Die Abmahnung oder der Hinweis sollten auf jeden Fall schriftlich sein und du musst keine Romane schrieben: Ein einfacher Hinweis auf den jeweiligen Verstoß reicht aus!
Soviel dazu.