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Eine hohe Geldbuße, drei Teilausschlüsse und Auflagen — mit dieser Strafe hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den 1. FC Köln belegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Deutsche Fußball-Bund hat den 1. FC Köln aufgrund der Vorfälle rund um die Spiele in Duisburg (Oktober 2014) und Mönchengladbach (Februar 2015) zu einer Geldstrafe von insgesamt 200.000 Euro verurteilt. Einen großen Teil dieser Strafe kann der FC allerdings für Präventionsmaßnahmen einsetzen.
Darüber hinaus werden die Blöcke S3 und S4 auf der Südtribüne im RheinEnergieSTADION für die drei aufeinanderfolgenden Heimspiele gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke gesperrt. Die rund 2.500 von den Teilausschlüssen betroffenen Dauerkarten-Inhaber werden vom FC in Kürze angeschrieben und erhalten 3/17 des bereits bezahlten Gesamtpreises für die Saison 2014/2015 zurückerstattet. Bereits für das Hoffenheim-Spiel gekaufte Tageskarten für die Blöcke S3 und S4 werden storniert und erstattet.
Zudem muss der 1. FC Köln während der restlichen Auswärtsspiele der Saison 2014/2015 einige Auflagen erfüllen. Insbesondere dürfen Tickets für die Spiele in Freiburg, Berlin, Augsburg und Mainz ausschließlich personalisiert abgegeben werden. Schließlich wird der FC mit Borussia Mönchengladbach zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele gegeneinander verpflichtet.
Der DFB führt strafverschärfend an, dass Problem-Fans des 1. FC Köln in den vergangenen Jahren wiederholt negativ aufgefallen sind. Zudem hatte der FC zum Zeitpunkt des Vorfalls in Duisburg aufgrund der Vorkommnisse in Düsseldorf (Dezember 2013) noch unter Bewährung gestanden. Zu Gunsten des Clubs werden die umfangreiche präventive Fan-Arbeit sowie die getroffenen Maßnahmen nach dem Derby gewertet. Ohne das Verhalten des Clubs hätte der DFB-Kontrollausschuss demnach einen kompletten Zuschauerausschluss bei mindestens einem Ligaspiel beantragen müssen, heißt es in der Begründung des Strafantrags.
Die Strafe trifft den 1. FC Köln hart und ist finanziell wie organisatorisch eine große Herausforderung. Jedoch ist die Eingrenzung der Teilausschlüsse auf bestimmte Blöcke der Südkurve statt einer kompletten Sperrung des Stehplatzbereichs ein wichtiges Signal des DFB, dass er im Kampf gegen das unsportliche Verhalten von Problemfans an zielgerichteten Sanktionen interessiert ist. Die vorbildliche Reaktion der großen Mehrheit der FC-Fans nach den Vorfällen in Mönchengladbach hat sicher ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Strafmaßes gespielt.
Der FC hat dem Urteil zugestimmt. Die Verfahren wegen Böllerwürfen in Frankfurt und Leverkusen sowie Pyrotechnik in Hamburg werden damit eingestellt und die Entscheidung ist rechtskräftig.


Fand ich auch stark von euren Ultras, eine Art "Solidaritätsbanner" zu zeigen.Auch als Gladbacher muss ich allerdings sagen, dass solche Kollektivstrafen falsch sind.
Aber naja...vermutlich ist man beim DFB zu sehr damit beschäftigt, die "Zuwendungen" aus Katar zu verjubeln...
FrostAgent, ich glaube das bald dieses neue "Hooligan"-Gesetz auch bald auf Ultras angewendet werden könnte. Dann dürfte in Deutschland endgültig Schicht im Schacht sein.
) poste ich es trotzdem mal.Bin schon richtig gespannt was das Team dieses Jahr leisten kann. Ich finde sie haben sich sehr gezielt und sehr vielversprechend verstärkt. Ein wenig Euphorie kann ich nicht leugnen. Aber man muss ja immer vorsichtig sein. Ihr wisst ja: Zwei Siege in Folge und schon träumt man von höheren Weihen. Besonders in Köln immer ganz gefährlich.
