Nachdem das Thema bereits im Herbst 2014 diskutiert wurde, verhandeln Politik sowie Vertreter von Arbeitnehmern und Wirtschaftskammer wieder über die Einführung eines Teilzeitkrankenstands. Dieser soll es Personen mit chronischen oder psychischen Langzeiterkrankungen wie Burn-out erlauben, Krankheit und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren.
Vorallem die österreichische Krebshilfe verortet hohen Bedarf sowie einen therapeutischen Vorteil in dem neuen Modell, das es Erkrankten ermöglicht während einer Therapie zumindest stundenweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Der Tiroler Arbeiterkammer-Präsident hingegen befürchtet, dass das Modell nicht ausgereift sei und dadurch zusätzlicher Druck auf erkrankte Arbeitnehmer ausgeübt werden könnte.
In anderen europäischen Ländern existieren bereits ähnliche Modelle. Thomas Leoni vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) erklärte dazu im Ö1-Interview die schwedische Regelung:
In Deutschland gibt es bereits seit 2004 eine Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, Mitarbeiter nach sechs Wochen Krankenstand stufenweise wieder in den Betrieb einzugliedern. Leoni dazu auf Radio Ö1:
Diskutiert wird derzeit ab welcher Krankenstanddauer eine Teilerkrankung zur Anwendung kommen könnte und ob diese von einem Arzt oder einer Behörde festgestellt werden soll. Für die Arbeiterkammer ist nur eine freiwillige Teilnahme an diesem System denkbar.
Quellen:
Vorallem die österreichische Krebshilfe verortet hohen Bedarf sowie einen therapeutischen Vorteil in dem neuen Modell, das es Erkrankten ermöglicht während einer Therapie zumindest stundenweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Der Tiroler Arbeiterkammer-Präsident hingegen befürchtet, dass das Modell nicht ausgereift sei und dadurch zusätzlicher Druck auf erkrankte Arbeitnehmer ausgeübt werden könnte.
In anderen europäischen Ländern existieren bereits ähnliche Modelle. Thomas Leoni vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) erklärte dazu im Ö1-Interview die schwedische Regelung:
"Da kann man zum Beispiel die Arbeitszeit auf 75, auf 50 oder 25 Prozent verringern. Das heißt, man geht Teilzeit arbeiten und bekommt einen Teil des Lohns vom Arbeitgeber bezahlt und den Rest über das Krankengeld vom Sozialversicherungssystem.
In Deutschland gibt es bereits seit 2004 eine Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, Mitarbeiter nach sechs Wochen Krankenstand stufenweise wieder in den Betrieb einzugliedern. Leoni dazu auf Radio Ö1:
"Und hier kommt oft ein Modell zur stufenweise Wiedereingliederung zum Einsatz. Der Beschäftigte arbeitet auf Basis einen Stufenplans, von wenigen Stunden beginnend, immer mehr."
Diskutiert wird derzeit ab welcher Krankenstanddauer eine Teilerkrankung zur Anwendung kommen könnte und ob diese von einem Arzt oder einer Behörde festgestellt werden soll. Für die Arbeiterkammer ist nur eine freiwillige Teilnahme an diesem System denkbar.
Quellen: