[img=right]https://www.picflash.org/viewer.php?img=solar-panel-1393880_640HM95BY.png[/img] Das Bundesfinanzministerium um Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant laut aktuellen Medienberichten und eigenen Aussagen die Erhebung der "Ökosteuer" auf (selbstverbrauchten) Solarstrom. Bereits im Laufe des kommenden Jahres sollen somit rund zwei Cent pro Kilowattstunde an den Staat gezahlt werden, bei Anlagen mit bis zu zwei Megawatt Leistung.
Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums plane man innerhalb des Gesetzesentwurfs ein Freikontingent für selbst genutzten Solarstrom zu installieren, dieses würde vor allem Eigenheimbesitzern zu Gute kommen.
Durch die erweiterte Stromsteuer erwartet der Bund zwischen 2018 und 2022 Mehreinnahmen von bis zu 1,3 Milliarden Euro. Man möchte sich mit der Besteuerung des Solarstroms an die Vorgaben der EU-Kommission halten.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V., Carsten Körnig, sieht die geplanten Änderungen äußerst kritisch und einen Widerspruch im Grundgedanken der Stromsteuer: "Die Stromsteuer wurde eingeführt, um die Energiewende zu beschleunigen, nicht sie zu bremsen. Eine Ökosteuer auf Solarstrom zu erheben wäre ein Schildbürgerstreich und würde den Zweck des Gesetzes auf den Kopf stellen [...] Die Bundesregierung sollte sich darauf konzentrieren, nach den Beschlüssen des Klimagipfels in Paris Hindernisse für Ökostrom ab- und nicht aufzubauen."
Indes droht 2016 das dritte Jahr in Folge zu werden, dass die eigenen Ziele und Bestreben der Bundesregierung im Hinblick auf die Energiewende und den Ausbau der Solarenergie verfehlt. In diesem Zusammenhang bedarf es unter Umständen auch einer selbstbewussten Rhetorik den geplanten Gesetzesentwurf legitim zu rechtfertigen.
Quelle | Bildquelle
Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums plane man innerhalb des Gesetzesentwurfs ein Freikontingent für selbst genutzten Solarstrom zu installieren, dieses würde vor allem Eigenheimbesitzern zu Gute kommen.
Durch die erweiterte Stromsteuer erwartet der Bund zwischen 2018 und 2022 Mehreinnahmen von bis zu 1,3 Milliarden Euro. Man möchte sich mit der Besteuerung des Solarstroms an die Vorgaben der EU-Kommission halten.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V., Carsten Körnig, sieht die geplanten Änderungen äußerst kritisch und einen Widerspruch im Grundgedanken der Stromsteuer: "Die Stromsteuer wurde eingeführt, um die Energiewende zu beschleunigen, nicht sie zu bremsen. Eine Ökosteuer auf Solarstrom zu erheben wäre ein Schildbürgerstreich und würde den Zweck des Gesetzes auf den Kopf stellen [...] Die Bundesregierung sollte sich darauf konzentrieren, nach den Beschlüssen des Klimagipfels in Paris Hindernisse für Ökostrom ab- und nicht aufzubauen."
Indes droht 2016 das dritte Jahr in Folge zu werden, dass die eigenen Ziele und Bestreben der Bundesregierung im Hinblick auf die Energiewende und den Ausbau der Solarenergie verfehlt. In diesem Zusammenhang bedarf es unter Umständen auch einer selbstbewussten Rhetorik den geplanten Gesetzesentwurf legitim zu rechtfertigen.
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