[Netzwelt] Ö: Härtere Strafen für öffentliche Hetze und Hasspostings im Netz

[img=right]https://www.picflash.org/img/2015/08/01/ngb_paragraph_gegen_hetzeY6GI0T.jpg[/img]Der mit 1. Jänner 2016 inkrafttretende, erneuerte , sieht ein höheres Strafmaß für öffentlichen Aufruf zu Gewalt und Hetze vor. Bereits seit Anfang Juli muss der Verfassungsschutz allen Hinweisen auf Verhetzung nachgehen.

Von selbst wird die Justiz nicht tätig um Foren oder Facebook nach Hasspostings zu durchsuchen. Jeder, der Zeuge einer Verhetzung wird, hat aber die Möglichkeit Anzeige zu erstatten. Neulich in die Medien geraten, war eine , die fremdenfeindliche Postings bei den Behördern und - wenn möglich - dem Arbeitgeber der Poster meldet. Erst im Juli hatten die Aktivisten für die Entlassung eines 17-jährigen Porsche-Mitarbeiters gesorgt, nachdem er dazu aufgerufen hatte, Flammenwerfer gegen ein 17-jähriges Flüchtlingskind einzusetzen. soll die Gruppe bereits für 80 Anzeigen verantwortlich sein.

Die aktuelle, seit 1.1.2012 geltende Fassung, besagt in Absatz 1: "Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen."

Während Verfahren bislang in der Regel eingestellt werden, wenn Aussagen nicht von mindestens 150 Personen hör- oder lesbar waren, . Dadurch soll es unter Anderem ermöglicht werden, gegen Hetze und Anstiftung zu Gewalt auch in kleineren Online-Communities oder Versammlungen rechtlich vorzugehen.

Ab 2016 drohen auch höhere Strafen bei Verhetzung. Auf Gewaltaufforderung vor mehr als 30 Personen stehen künftig zwei Jahre Haft. Kann ein Aufruf von einem Publikum mit mehr als 150 Personen wahrgenommen werden, beispielsweise im Fernsehen, Radio oder bei größeren Versammlungen, drohen, statt bisher zwei, zukünftig drei Jahre Haft. Kommt es durch einen derartigen Aufruf auch tatsächlich zu Gewaltakten, kann der Anstifter auf fünf Jahre Haft verurteilt werden.

Kritik bekam die Novellierung des Gesetzes dafür, dass Gerichte zukünftig strenger prüfen müssen, ob eine Person ganz bewusst gegen ein Opfer oder eine Gruppe gehetzt hat, oder das unwissentlich gemacht wurde. Bisher musste vom Gericht nur festgestellt werden, ob ein Opfer tatsächlich beschimpft wurde.

Ob höhere Strafen Hetze wirklich verhindern können, stellen Experten in Frage. Im Jahr 2013 endeten beispielsweise nur drei Prozent der Verfahren in einer strafrechtlichen Verurteilung.
: "Anstatt den Heuhaufen zu vergrößern, sollte man versuchen, die Suche nach der Nadel effizienter zu gestalten", und spielt laut Standard darauf an, dass solange Strafverfolgungsbehörden Verhetzung nicht als solche anerkennen, höhere Strafandrohungen nichts bewirken würden.
Die SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr, die sich in ihrer Dissertation mit Verhetzung beschäftigt hat, meint, dass die meisten Verurteilten " " seien, aber die eigentlichen Rädelsführer nie erwischt würden, da diese genau darüber bescheid wüssten, was öffentlich gesagt werden darf.
, dass die Politik bei Verhetzung ausschliesslich an Jihadismus denke, dabei aber völlig auf Rechtsextreme vergessen werde.

Startschuss für die Reformierung des Paragraphen war wahrscheinlich der, 2013 von der ÖVP einberufene, " " wo Innen-, Integrations- und Justizminister mit Experten über wirkungsvolle Maßnahmen gegen Radikalisierung, vorallem im Zusammenhang mit Jihadismus, diskutiert hatten.
Im "Sommerloch" 2014 flammte das Thema medial erneut auf, und sensibilisierte offenbar mehrere Minister zu diesem Thema, nachdem bei einem Fußballspiel in Salzburg der Platz von rund 20 türkischstämmigen Jugendlichen gestürmt und israelische Spieler attackiert wurden. Im Herbst darauf , weil er laut Medienstelle des Gerichts ein Hassposting mit dem Inhalt: "Friede existiert erst dann wenn die juden komplett verschwinden!! 1950 hatten sie nicht mal ein Platz und jetzt sinds im Palästina und ermorden dort menschen um mehr fläche zu kriegen!! Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht!!", auf dem Facebook Profil von Außenminister Kurz hinterlassen hatte.


Quellen:

 
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Ob höhere Strafen Hetze wirklich verhindern können, stellen Experten in Frage. Im Jahr 2013 endeten beispielsweise nur drei Prozent der Verfahren in einer strafrechtlichen Verurteilung.
: "Anstatt den Heuhaufen zu vergrößern, sollte man versuchen, die Suche nach der Nadel effizienter zu gestalten", und spielt laut Standard darauf an, dass solange Strafverfolgungsbehörden Verhetzung nicht als solche anerkennen, höhere Strafandrohungen nichts bewirken würden.
Ach, hauptsache ein Schaufenstergesetz verabschieden, in den Medien als Macher gut da stehen und das wars. Gibt ja schon dutzende Beispiele, wo man mit verfehlten Gesetze Werbung in eigener Sahe machen wollte und das funktioniert hat. Wie es aussieht, kommt so ein Schwachsinn beim Wahlvolk noch immer an.
 
Hm, ne 300köpfige Blockwart Truppe. Meine Güte, so etwas kenn ich aus Zeiten der DDR.

Wenn ich bedenke, was heutzutage schon alles als Hassposting durchgeht. Da reicht es schon, eine kritische Meinung zu haben oder generell eine andere Meinung.
 
Die Frage ist halt immer, was man mit härterer Bestrafung erreichen kann. Einsicht vermutlich sowieso nur in den seltensten Fällen. Und so lange Straftaten gar nicht erst als solche geahndet werden, spielt es keine Rolle, ob die Bestrafung als zu mild oder hart erscheint.

Fragen muss man die "heldenhaften 300" allerdings, was die Meldung beim Arbeitgeber bringen soll. Denn den geht es prinzipiell erst einmal nichts an, was ein Mitarbeiter in seiner Freizeit macht.
Ansonsten sehe ich diese Art von Denunziantentum mit gemischten Gefühlen.
 
Ich finde die Strafe/Jobkündigung des Arbeitgebers gar nicht so verkehrt, auch wenn das irgendwie mit dem Arbeitsrecht und Diskriminierung aufgrund von freier Meinung einhergeht. Jeder hat das Recht auf Arbeit und vor allem auf gleiche Chancen im Arbeitsmarkt.

Aber wenn man so eine Gesinnung toleriert würde das auch schlecht auf den Arbeitgeber zurückfallen. Ob es in dem Fall wirklich berechtigt war geht mir zu wenig hervor - das kann auch nur ein dummer Scherz gewesen sein, wenn auch ziemlich unter der Gürtellinie. Vor allem kann man schnell mal etwas absondern was einem fünf Minuten später irgendwie Leid tut. Etwas Welpenschutz hätte man dem 17 jährigen aber noch einräumen können bis zu dem Moment, wo er wiederholt mit solchen Aussagen hervorgestochen wäre.

Viel schlimmer finde ich, der Arbeitgeber erzieht doch nicht seine Mitarbeiter, man muß davon ausgehen das selbige genug Reife mitbringen - außer bei Auszubildenden, das sagt ja schon allein das Wort.

Eine Freiheitsstrafe finde ich auch etwas überspitzt, außer man droht jemanden - dann wäre der Spaß aus meiner Sicht zu Ende.

Aber ich denke schon das es berechtigt ist das der Arbeitgeber sich einmischt, schließlich sollte man seine Ränge sauber halten. Die Frage die sich dabei nur stellt, wie weit darf so etwas gehen und wo gibt es Grenzen. Wenn der Arbeitnehmer ständig nur besoffen über seine Ex postet - doofes Beispiel - dann ginge das den Arbeitgeber nichts an, auch wenn der Konsum von Alkohol sich eventuell auf die Arbeitsleistung ausübt, das wäre von Fall zu Fall zu untersuchen, wenn überhaupt - aber sobald es wie in dem Gesetzt bösartig gegen andere geht, sehe ich schon das Recht an auch auf Arbeitsebene Konsequenzen für so einen Menschen zu ziehen.

Wobei, ob der Arbeitgeber es gut findet oder nicht, wenn jemand sich anonym darüber beschwert was sein AG (indirekt für ein Sauladen ist) - dann passt das vermutlich nicht dem Arbeitgeber, darf aber nicht das recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Ich will nur damit sagen, so bald man sich als menschliches Arschloch propagiert und das im öffentlichen Raum gegen einen anderen Menschen, sehe ich das schon also moralisch verwerflich an. Wenn man das Diskussionenlevel verlassen hat und jemand ernsthaft schaden will, dann kann man das schon als Vorwand zu Körperverletzung (seelisch/physisch) ansehen.

Zum Gesetz weil viel OT:
Ich finds nicht schlecht, das sollte man hier bei uns auch einführen - wer die Würde des Menschen angreift sollte belangt werden (können).
 
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Kann gut sein das man damit der Bevölkerung zeigen will wie man durchgreifen möchte. Und ja, nach außen hin gesehen muss man sich auch präsentieren und zeigen "wir gehen dagegen vor". Wogegen stellt sich die Frage, mit was rechnet man alles, sehr interessante These.
 
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