[img=right]https://www.picflash.org/img/2015/08/01/ngb_paragraph_gegen_hetzeY6GI0T.jpg[/img]Der mit 1. Jänner 2016 inkrafttretende, erneuerte Verhetzungsparagraf 283 des österreichischen StGB, sieht ein höheres Strafmaß für öffentlichen Aufruf zu Gewalt und Hetze vor. Bereits seit Anfang Juli muss der Verfassungsschutz allen Hinweisen auf Verhetzung nachgehen.
Von selbst wird die Justiz nicht tätig um Foren oder Facebook nach Hasspostings zu durchsuchen. Jeder, der Zeuge einer Verhetzung wird, hat aber die Möglichkeit Anzeige zu erstatten. Neulich in die Medien geraten, war eine etwa 300-köpfige Facebookgruppe, die fremdenfeindliche Postings bei den Behördern und - wenn möglich - dem Arbeitgeber der Poster meldet. Erst im Juli hatten die Aktivisten für die Entlassung eines 17-jährigen Porsche-Mitarbeiters gesorgt, nachdem er dazu aufgerufen hatte, Flammenwerfer gegen ein 17-jähriges Flüchtlingskind einzusetzen. Laut der Gratiszeitung HEUTE soll die Gruppe bereits für 80 Anzeigen verantwortlich sein.
Die aktuelle, seit 1.1.2012 geltende Fassung, besagt in Absatz 1: "Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen."
Während Verfahren bislang in der Regel eingestellt werden, wenn Aussagen nicht von mindestens 150 Personen hör- oder lesbar waren, genügen zukünftig schon etwa 30 . Dadurch soll es unter Anderem ermöglicht werden, gegen Hetze und Anstiftung zu Gewalt auch in kleineren Online-Communities oder Versammlungen rechtlich vorzugehen.
Ab 2016 drohen auch höhere Strafen bei Verhetzung. Auf Gewaltaufforderung vor mehr als 30 Personen stehen künftig zwei Jahre Haft. Kann ein Aufruf von einem Publikum mit mehr als 150 Personen wahrgenommen werden, beispielsweise im Fernsehen, Radio oder bei größeren Versammlungen, drohen, statt bisher zwei, zukünftig drei Jahre Haft. Kommt es durch einen derartigen Aufruf auch tatsächlich zu Gewaltakten, kann der Anstifter auf fünf Jahre Haft verurteilt werden.
Kritik bekam die Novellierung des Gesetzes dafür, dass Gerichte zukünftig strenger prüfen müssen, ob eine Person ganz bewusst gegen ein Opfer oder eine Gruppe gehetzt hat, oder das unwissentlich gemacht wurde. Bisher musste vom Gericht nur festgestellt werden, ob ein Opfer tatsächlich beschimpft wurde.
Ob höhere Strafen Hetze wirklich verhindern können, stellen Experten in Frage. Im Jahr 2013 endeten beispielsweise nur drei Prozent der Verfahren in einer strafrechtlichen Verurteilung.
Kriminalsoziologe Lars Ostermeier warnt vor einer Gesetzesverschärfung: "Anstatt den Heuhaufen zu vergrößern, sollte man versuchen, die Suche nach der Nadel effizienter zu gestalten", und spielt laut Standard darauf an, dass solange Strafverfolgungsbehörden Verhetzung nicht als solche anerkennen, höhere Strafandrohungen nichts bewirken würden.
Die SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr, die sich in ihrer Dissertation mit Verhetzung beschäftigt hat, meint, dass die meisten Verurteilten "jung, blöd und männlich" seien, aber die eigentlichen Rädelsführer nie erwischt würden, da diese genau darüber bescheid wüssten, was öffentlich gesagt werden darf.
Robert Eiter vom Mauthausen-Komitee warnt, dass die Politik bei Verhetzung ausschliesslich an Jihadismus denke, dabei aber völlig auf Rechtsextreme vergessen werde.
Startschuss für die Reformierung des Paragraphen war wahrscheinlich der, 2013 von der ÖVP einberufene, "Gipfel gegen Haß und Hetze" wo Innen-, Integrations- und Justizminister mit Experten über wirkungsvolle Maßnahmen gegen Radikalisierung, vorallem im Zusammenhang mit Jihadismus, diskutiert hatten.
Im "Sommerloch" 2014 flammte das Thema medial erneut auf, und sensibilisierte offenbar mehrere Minister zu diesem Thema, nachdem bei einem Fußballspiel in Salzburg der Platz von rund 20 türkischstämmigen Jugendlichen gestürmt und israelische Spieler attackiert wurden. Im Herbst darauf musste sich ein 25-jähriger vor Gericht verantworten, weil er laut Medienstelle des Gerichts ein Hassposting mit dem Inhalt: "Friede existiert erst dann wenn die juden komplett verschwinden!! 1950 hatten sie nicht mal ein Platz und jetzt sinds im Palästina und ermorden dort menschen um mehr fläche zu kriegen!! Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht!!", auf dem Facebook Profil von Außenminister Kurz hinterlassen hatte.
Quellen:
Von selbst wird die Justiz nicht tätig um Foren oder Facebook nach Hasspostings zu durchsuchen. Jeder, der Zeuge einer Verhetzung wird, hat aber die Möglichkeit Anzeige zu erstatten. Neulich in die Medien geraten, war eine etwa 300-köpfige Facebookgruppe, die fremdenfeindliche Postings bei den Behördern und - wenn möglich - dem Arbeitgeber der Poster meldet. Erst im Juli hatten die Aktivisten für die Entlassung eines 17-jährigen Porsche-Mitarbeiters gesorgt, nachdem er dazu aufgerufen hatte, Flammenwerfer gegen ein 17-jähriges Flüchtlingskind einzusetzen. Laut der Gratiszeitung HEUTE soll die Gruppe bereits für 80 Anzeigen verantwortlich sein.
Die aktuelle, seit 1.1.2012 geltende Fassung, besagt in Absatz 1: "Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen."
Während Verfahren bislang in der Regel eingestellt werden, wenn Aussagen nicht von mindestens 150 Personen hör- oder lesbar waren, genügen zukünftig schon etwa 30 . Dadurch soll es unter Anderem ermöglicht werden, gegen Hetze und Anstiftung zu Gewalt auch in kleineren Online-Communities oder Versammlungen rechtlich vorzugehen.
Ab 2016 drohen auch höhere Strafen bei Verhetzung. Auf Gewaltaufforderung vor mehr als 30 Personen stehen künftig zwei Jahre Haft. Kann ein Aufruf von einem Publikum mit mehr als 150 Personen wahrgenommen werden, beispielsweise im Fernsehen, Radio oder bei größeren Versammlungen, drohen, statt bisher zwei, zukünftig drei Jahre Haft. Kommt es durch einen derartigen Aufruf auch tatsächlich zu Gewaltakten, kann der Anstifter auf fünf Jahre Haft verurteilt werden.
Kritik bekam die Novellierung des Gesetzes dafür, dass Gerichte zukünftig strenger prüfen müssen, ob eine Person ganz bewusst gegen ein Opfer oder eine Gruppe gehetzt hat, oder das unwissentlich gemacht wurde. Bisher musste vom Gericht nur festgestellt werden, ob ein Opfer tatsächlich beschimpft wurde.
Ob höhere Strafen Hetze wirklich verhindern können, stellen Experten in Frage. Im Jahr 2013 endeten beispielsweise nur drei Prozent der Verfahren in einer strafrechtlichen Verurteilung.
Kriminalsoziologe Lars Ostermeier warnt vor einer Gesetzesverschärfung: "Anstatt den Heuhaufen zu vergrößern, sollte man versuchen, die Suche nach der Nadel effizienter zu gestalten", und spielt laut Standard darauf an, dass solange Strafverfolgungsbehörden Verhetzung nicht als solche anerkennen, höhere Strafandrohungen nichts bewirken würden.
Die SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr, die sich in ihrer Dissertation mit Verhetzung beschäftigt hat, meint, dass die meisten Verurteilten "jung, blöd und männlich" seien, aber die eigentlichen Rädelsführer nie erwischt würden, da diese genau darüber bescheid wüssten, was öffentlich gesagt werden darf.
Robert Eiter vom Mauthausen-Komitee warnt, dass die Politik bei Verhetzung ausschliesslich an Jihadismus denke, dabei aber völlig auf Rechtsextreme vergessen werde.
Startschuss für die Reformierung des Paragraphen war wahrscheinlich der, 2013 von der ÖVP einberufene, "Gipfel gegen Haß und Hetze" wo Innen-, Integrations- und Justizminister mit Experten über wirkungsvolle Maßnahmen gegen Radikalisierung, vorallem im Zusammenhang mit Jihadismus, diskutiert hatten.
Im "Sommerloch" 2014 flammte das Thema medial erneut auf, und sensibilisierte offenbar mehrere Minister zu diesem Thema, nachdem bei einem Fußballspiel in Salzburg der Platz von rund 20 türkischstämmigen Jugendlichen gestürmt und israelische Spieler attackiert wurden. Im Herbst darauf musste sich ein 25-jähriger vor Gericht verantworten, weil er laut Medienstelle des Gerichts ein Hassposting mit dem Inhalt: "Friede existiert erst dann wenn die juden komplett verschwinden!! 1950 hatten sie nicht mal ein Platz und jetzt sinds im Palästina und ermorden dort menschen um mehr fläche zu kriegen!! Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht!!", auf dem Facebook Profil von Außenminister Kurz hinterlassen hatte.
Quellen:
- Österreichischer Verfassungsschutzbericht 2014
- RIS
- Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Ministerialentwurf, Absatz 2.5. Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden
- Hass-Postings: Was verboten ist und welche Strafen drohen
- Gipfel gegen Hass und Hetze
- Verhetzungsparagraf: Gegen Asylwerber zu hetzen soll legal bleiben
- Seit einer Woche gibt es auf Facebook eine Gruppe von Leuten, die Hass-Postings sammelt und dann Arbeitgeber und Behörden informiert.
- Porsche kündigt Lehrling wegen Hass-Posting auf Facebook
- Geheime Facebook-Gruppe jagt jetzt Hass-Poster
- Bildquelle: J'accuse
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