Mit einem Verweiß auf Artikel 1 GG, hat das Bundesverfassungsgericht bestimmte Sanktionen gegen Hartz 4 Empfänger für ungültig erklärt.
Im Prinzip geht es darum, dass Hartz 4 empfänger, bei bestimmten verstößen, wie dem Ausschlagen von Jobangeboten, oder dem verpassen von Terminen heftige Sanktionen von z.T. 30%-60% drohen, was bei einem Satz von 424€ eine reduktion auf unter 200€ bedeuten würde und dies z.T. über Monate.
Sanktionen dieser Größenordnung, bzw. Sanktionen welche in ihrer wirkung das Existenzminimum unterschreiten lassen, seien mit dem Grundgesetz ins besondere Artikel 1, nicht vereinbar.
Quelle
Im Prinzip geht es darum, dass Hartz 4 empfänger, bei bestimmten verstößen, wie dem Ausschlagen von Jobangeboten, oder dem verpassen von Terminen heftige Sanktionen von z.T. 30%-60% drohen, was bei einem Satz von 424€ eine reduktion auf unter 200€ bedeuten würde und dies z.T. über Monate.
Sanktionen dieser Größenordnung, bzw. Sanktionen welche in ihrer wirkung das Existenzminimum unterschreiten lassen, seien mit dem Grundgesetz ins besondere Artikel 1, nicht vereinbar.
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