Hartz 4: Bestimmte Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde

Mit einem Verweiß auf Artikel 1 GG, hat das Bundesverfassungsgericht bestimmte Sanktionen gegen Hartz 4 Empfänger für ungültig erklärt.

Im Prinzip geht es darum, dass Hartz 4 empfänger, bei bestimmten verstößen, wie dem Ausschlagen von Jobangeboten, oder dem verpassen von Terminen heftige Sanktionen von z.T. 30%-60% drohen, was bei einem Satz von 424€ eine reduktion auf unter 200€ bedeuten würde und dies z.T. über Monate.

Sanktionen dieser Größenordnung, bzw. Sanktionen welche in ihrer wirkung das Existenzminimum unterschreiten lassen, seien mit dem Grundgesetz ins besondere Artikel 1, nicht vereinbar.






 
Bis das jetzt klar ist, haben aber schon viele Menschen geblutet.

Gute Sache das aber, also dass es NICHT vereinbar mit dem Gesetz ist.
 
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Na, das ist doch mal eine klare Aussage.

Sanktionen sind erlaubt und auch wenn dadurch das Existenzminimum unterschritten wird, welches verfassungsmäßig geschützt ist, aber wenn die Sanktionen das Existenzminimum zu weit und/oder zu lange unterschreiten lassen, dann ist das unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Folter widerspricht der Verfassung. Intensive Verhörmethoden, z.B. Waterboarding, gehen aber klar.
 
Sanktionen sind erlaubt und auch wenn dadurch das Existenzminimum unterschritten wird
Jein. Wenn jmd. 30% gekürzt wird, dann ist er nicht zwingend unter dem Minimum. Zu den dann ca. 300,- muss man noch (Warm-)Miete und Krankenkasse (und wahrscheinlich weiteres, was ich grad nich aufm Schirm hab) dazurechnen. Dann ist man im Normalfall nur knapp unter oder oberhalb des EM.

Disclaimer: Ich will die Kürzung nicht schönreden und ein EM von 7xx finde ich auch etwas dürftig.
 
Sehr guter Teilerfolg. Schande über alle die das ermöglicht haben.
Aber waren/sind ja nicht nur Politiker sondern auch der von Blöd&RTL beeinflusste Pöbel.
 


Wieso "jein"?

In der Quelle steht das Zitat:""Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen."

Und auch verstehe ich nicht, was Du damit meinst, daß mit einer 30% Kürzung das EM nicht unterschritten werden müßte. Afaik ergibt sich aus der Berechnung des EM der Satz. Es gibt darüber hinaus zwar auch noch eine Übernahme von weiteren Kosten, aber die sind ja fix und die gesamte Unterstützung setzt sich zusammen aus diesen Kosten (Wohnungskosten (was sonst?)) und dem EM.
 
KaPiTN: ich verstehe nicht was Du meinst, aber ich versuchs:

Afaik ergibt sich aus der Berechnung des EM der Satz.
Möglich, aber nicht der sanktionierte Satz. Der sanktionierte Satz ist bei mir als Hartzi jeden Monat auf dem Konto. Der Rest vom EM ist beim Vermieter und bei der Krankenkasse&Co.

die gesamte Unterstützung setzt sich zusammen aus diesen Kosten (Wohnungskosten (was sonst?)) und dem EM.
Nein! Das EM ist nicht das was ich zum Fressen brauch, sondern zum (Über-)Leben.
EM=Hartz4+Miete+KK+X nicht "und EM".

Edit: übertriebene Milchmädchenrechnung:
300,- (H4-30%) + 450 Kaltmiete + 50,- Krankenkasse (grob überschlagen) +Heizkosten = ca. 50 Euro über EM ... sanktioniert!
 
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  • #8
Miete, Heizkosten und sowas können schwerlich sanktioniert werden,
man will ja nicht den Vermieter, oder die Stadtwerke bestrafen.
Damit bleibt für die Sanktionen nur noch das Geld, welches frei zur verfügung steht.

Aus dem Artikel geht klar hervor, dass Sanktionen, auch welche die das Existenzminimum unterminieren immernoch erlaubt sind.
Das Urteil bezieht sicht sich auf die angemessenheit der Sanktionen,

man kann also nicht mehr jemanden 30-60% von dem sowieso schon wenigen wegnehmen,
man kann diese Sanktionen nicht mehr unverhältnismäßig lange aufrecht erhalten.


Auch wenn das Urteil ein guter Schritt in die richtige Richtung ist, geht es mir mmn. nicht weit genug,
meiner Meinung nach sollte ein definiertes Minimum überhaupt nicht unterschritten werden dürfen.
 
@dexter:

OK. Der Regelsatz ist also nicht das Existenzminimum, sondern sämtliche Bezüge. Angekommen. Aber liegt man doch mit einer Kürzung dennoch unter dem EM, oder gerade deswegen, da die anderen Kosten ja fix sind, wie Seedy ja auch gerade schrieb. Die können ja nicht zum Ausgleich herangezogen werden.

Also habe ich es doch richtig interpretiert, das EM sollte durch die Verfassung geschützt sein, aber irgendwie nicht so sehr, daß es nicht unterschritten werden darf, sondern halt nicht zu extrem. Dann wird gesagt, was wohl zulässig ist, und auch, was dies wohl nicht ist, aber festgelegt wurde nichts.
Das könnte man jetzt ausloten und die Grenze nur ein in senken und in 15 Jahren wissen wir dann, ob der Gesetzgeber diesmal richtig lag.*


Ein bißchen Folter ist OK


EDIT: * Oder wurde 30% als Grenze festgelegt? Ich habe bislang noch nicht mehr zu dem Thema gelesen.
 
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Das spielt keine Rolle. Das Existenzminimum bezieht sich ja nicht das Geld, was nach Miete und Krankenkasse übrig bleibt - sondern auf die gesamten Ausgaben inklusive aller Fixkosten. Das wird wie dexter sagte bei 30% Kürzung gerade noch nicht unterschritten, bei 60% (oder gar 100%) schon. Dass das Existenzminimum mit ~750 EUR in Deutschland recht tief angesetzt ist eine andere Sache. In der Schweiz sind wir bei ~2500 CHF, also gut einen Faktor 3 drüber (natürlich sind auch die Lebenshaltungskosten höher, aber nicht so viel).

Sinnvoller wäre eh, den ganzen Bürokratiemist abzuschaffen und stattdessen ein Grundeinkommen einzuführen :)
 
Das Existenzminimum bezieht sich ja nicht das Geld, was nach Miete und Krankenkasse übrig bleibt - sondern auf die gesamten Ausgaben inklusive aller Fixkosten. Das wird wie dexter sagte bei 30% Kürzung gerade noch nicht unterschritten, bei 60% (oder gar 100%) schon.

Ich kann da gerade nicht folgen.

Das Existenzminimum berechnet sich aus dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs, der sich zusammensetzt aus dem Regelbedarf (hauptsächlich Nahrungsmittelleistungen, Körperpflege, Hausrat), Kosten für Wohnraum und Kosten für Heizung und Warmwasser, oder?

Wenn ich da irgend etwas kürze, wie kann dann das Existenzminimum nicht unterschritten werden?

Und woher kommen diese ~750 EUR Existenzminimum in Deutschland? Liegt der ALG II über dem EM?
 
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  • #12
Ich hab grade mal versucht informationen über "Existenzminimum" zu finden,
im fand ich folgenden Absatz:

Das Existenzminimum für Alleinstehende, das für die Zahlung von Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 herangezogen wird, liegt seit 1.1.2019 bei 424 Euro. Mit diesem Geld soll es Beziehern möglich sein, sämtliche grundlegende Lebensbedürfnisse zu begleichen.

Leider kenne ich mich bei Hartz 4 wenig aus, daher weiß ich nicht, ob das jetzt als
"400 Euro freiverfügbares vermögen, vorgesehen für Essen und sowas" ist.
Ich glaube das zwar, da nach abzüge von den 400 quasi nix überig bliebe von dem man essen kaufen könnte,
aber sicher bin ich mir nicht.

Finde aber 424€ wirklich Arg wenig.
 
424€ ist das Geld was man bekommt um Essen, Körperpflege, Kleidung, Telefon, Strom, ÖVP/Pkw, Möbel und so dinge zu bezahlen. Miete und Heizkosten, meine ich, übernimmt das Amt. Krankenkasse ebenso. Sanktioniert werden sollten nur die 424€. Also stell dir vor du wohntst Mietfrei und hast monatlich 424€ um zu überleben.
 
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Mit 424 Euro zum "verleben" sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben, sofern man nicht raucht oder säuft und ein KFZ besitzt. Alles andere ist schlechtes wirtschaften.
Es ist ja auch nur als Übergangslösung angedacht und dient nicht dazu, sich ohne Gegenleistung ein Vermögen aufzubauen.

Und ja, das ist meine Meinung. Ich habe selbst einmal H4 bezogen.
 

Ich sehe das auch so und auch ich habe vor Jahren für 2.Wochen Hartz4 bezogen. Hier im (Nord)Osten ist allerdings der Verdienst so gering, daß man eigentlich überlegt überhaupt zu arbeiten. Da nützt selbst der Mindestlohn nicht viel.
 

Ich sehe das auch so und auch ich habe vor Jahren für 2.Wochen Hartz4 bezogen.
In 2 Wochen kannst Du aber nicht abschätzen, ob das auch auf längere Sicht ausreicht, bis Deine Rücklagen aufgebraucht sind.
Mit Rücklagen meine ich nicht nur Geld aufm Konto, sondern Mehl, Zucker, Pfeffer, Schuhe und all die Dinge.
Auf längere Sicht sind 400,- ziemlich knapp. Da gibt's nicht nur 2 Urlaube im Jahr nicht, sondern gar keinen.
 
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  • #17
Ob 400 Euro ausreichend sind ist mmn. eine andere Frage,

Es geht viel mehr darum, dass der Hartz4 Satz bereits als Minimum definiert wurde,
damit eine Strafe die jenes unterbietet nicht in frage kommen sollte.

Das Problem von prinzipien ist halt, dass sie ab und an im Wege dessen stehen, was man eigentlich tun möchte.
 
...
Sinnvoller wäre eh, den ganzen Bürokratiemist abzuschaffen und stattdessen ein Grundeinkommen einzuführen :)

Aber die heiligen Jobs!
Und was noch viel schlimmer ist: Wie soll man die Untermenschen Sklavenmenschen Lebensunwürdigen Hartz4 Empfänger dann schikanieren?!

Jetzt mal im Ernst, wenn man die Bürokratie wegspart wofür soll man dann den Adel Sachbearbeiter bezahlen? Soll der dann auch ein BGE bekommen? WIE DER PÖBEL?! Hast du Lack gesoffen? Durch ihr Geburtsrecht steht denen diese Position zu! Untermenschen Sklavenmenschen Lebensunwürdige Hartz4 Empfänger müssen schikaniert werden, sonst fühlen die sich nicht wohl!
 
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Ich bin gegen Sanktionen. Man kann einem Menschen der am minimum lebt nichts wegnehmen. Und wenn sich wirklich Menschen entscheiden lebenslang von Harz 4 zu leben, wie einige immer befürchten, dann bedeutet das, dass wir ganz andere Probleme haben. Weil in einer Welt in der Arbeit gerecht bezahlt wird sich fast niemand für sowas entscheiden sollte.

Vielleicht würde das sogar unserer Gesellschaft helfen? Alle Mindestlohnler kündigen. Der Industrie fehlen Arbeitskräfte -> Gehälter steigen.
 


Ich habe immer gesagt, daß die der ganze Druck, wie durch die Sanktionen, nicht zur Disziplinierung der Leistungsbezieher gedacht war, sondern zu der, der (Niedrig-)lohnempfänger.
 
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