Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
revolver-2398825_960_720-1.jpg
Das Landgericht München I hat Philipp K., den Verkäufer der Tatwaffe, die bei dem Münchner Amoklauf zum Einsatz kam, am Freitag (19.01.2018) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 18-Jährige Amokläufer David S. erschoss am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen damit und verletzte fünf weitere, ehe er sich selbst tötete.



Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt. Dort agierte er unter dem Decknamen „Rico“. In Forumsbeiträgen führte Philipp K. aus, wie er Waffen illegal in der Schweiz, Tschechien und der Slowakei erworben habe. Statt Waffen anonym per Post zu verschicken, setzte „Rico“ auf persönliche Übergaben, sogenannten „Real Life Treffs“. So hatte auch der 18-jährige Schütze David S. die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg (Hessen) abgeholt. Der Waffenhändler war und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seine Tat hat er gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.



Das Gericht sprach nach mehr als 20 Verhandlungstagen den 33-Jährigen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte mit der Begründung, dass erst der Waffendeal die Tat am OEZ ermöglicht hat, plädierte die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie argumentierte, eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben, denn Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte, da beide eine rechtsradikale Gesinnung geteilt hätten. Doch obwohl die Opfer fast alle junge Menschen mit Migrationshintergrund waren, gingen die polizeilichen Ermittler nicht von politischen Motiven aus. Sie nehmen an, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, denn seine Opfer glichen jenen Altersgenossen von David S., die ihn jahrelang gemobbt hatten. Einige Gutachter , es habe sich doch um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Der Angeklagte Philipp K. betonte im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Verteidiger David Mühlberger kritisierte in seinem Plädoyer die Nebenklageanwälte scharf, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt hatten. „Alle Hinterbliebenen haben den Eindruck, er hat die Menschen erschossen“, gibt Mühlberger zu bedenken. Das aber habe David S. getan, der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. „David S. ist nicht Philipp K. und Philipp K. ist nicht David S.“, sagte Mühlberger. „Und Philipp K. ist auch nicht der Stellvertreter.“ Den Angehörigen sei nicht geholfen, wenn sie den Eindruck bekämen, dass Morde nicht aufgeklärt würden.

Am Montag beklagte eine Mutter, deren Sohn von S. erschossen wurde: Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit“. Der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft bitter vor: „Das sind acht Monate pro Leben.“ Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen: „Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“

Mit dem Urteil ging das Gericht mit der Ansicht der Staatsanwaltschaft konform und geht zudem in die Justizgeschichte ein: Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 


Die Strafbarkeit ergibt sich aus allgemeinen Formulierungen.
Es gibt keine Gesetz, in dem explizit verboten wird, da man anderen Menschen einen Eiszapfen oder Bleistifte durch das Auge ins Hirn hauen darf.
Ist aber dennoch nicht legal.



Die Plattform kannte weder den Täter noch die Waffe und am wichtigsten, sie ist keine natürliche Person.
 
Und noch immer steht die Frage im Raum, was konkret war ihre Fahrlässigkeit, die eine Rechtfertigung für eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechtfertigen würde.
1:1 die gleiche, welche dem Händler vorgeworfen wird.


Die Strafbarkeit ergibt sich aus allgemeinen Formulierungen.
Es gibt keine Gesetz, in dem explizit verboten wird, da man anderen Menschen einen Eiszapfen oder Bleistifte durch das Auge ins Hirn hauen darf.
Ist aber dennoch nicht legal.
Da es um die Verletzung/Tötung ansich geht, ist das genutzte Mittel auch irrelevant.

Die Plattform kannte weder den Täter noch die Waffe und am wichtigsten, sie ist keine natürliche Person.
Na, na, na.. die Plattform hat einen Betreiber und dieser muss doch seinen Laden sauber halten. Der Betreiber hat mit seiner Plattform den Handel mit (illegalen) Waffen ermöglicht - also musste er doch davon ausgehen, dass damit (schwere) Straftaten ausgeführt werden.
 
1:1 die gleiche, welche dem Händler vorgeworfen wird.
Dem Händler wurde zB vorgeworfen, dass er bewaffnet zu den Treffen kam, weil er seinen Kunden nicht vollends vertraute. Das war für das Gericht ein Indiz für Fahrlässigkeit.
Das würde schon mal beim Boardbetreiber weg fallen.
Wer meint, man könnte das 1:1 übertragen, der ist schon mal auf dem Holzweg.
 
Das schöne an einer Demokratie ist, daß auch jemand, der selber äußert, daß er keine Ahnung hat, seine Meinung sagen darf.

Das Schöne an einer Diktatur ist, dass niemand eine Meinung braucht, ja- sie ist eher hinderlich und so nützlich wie ein Kropf.

Es gab auch kaum Waffen in der Bevölkerung und eine Behörde, die das 24/7 kontrollierte. Es gab auch keine Amokläufe und schon gar nicht mit illegalen Waffen. Jedenfalls stand nichts davon in den Zeitungen. Ich weiß, in Demokratien, besonders Volksdemokratien passiert sowas auch gelegentlich.

Und wegen der vorbildlichen Arbeit der Kontrollbehörde wurde die Justiz mit solchen Fällen nicht belästigt oder gar überlastet.

Ja, es war schon nicht alles schlecht.
 
Ich habe den Thread nun die ganze Zeit über verfolgt und bin mir noch nicht ganz schlüssig was ich davon halten soll.
Zur Zeit sehe ich mich doch eher im Lager der Gegensprecher denke ich.

Ich frage mich ..
Es wurde erwähnt, dass der Betreiber des Boardes durch das und den diese Tat ,in dieser Form, erst zustande kam, nicht fahrlässig Handeln würde obwohl er weiß was in seinem Laden abgeht.
Was wäre, wäre es kein Board gewesen, sondern eine Dorfkneipe dessen Besitzer bei sich im Hinterhof täglich solche Deals abwickeln lassen würde? Würde man diesen nicht sofort, mindestens, wegen Fahrlässigkeit, mitwissens (oder sonstwas) drankriegen?

Was wäre, würde sich ein solcher Amoklauf zb in einer Schule abspielen und statt einer Pistole benutzt der Amokläufer ein Messer das er sich aus der Kantine mitgenommen hat, da diese dort in den meissten Fällen offen und für jeden zugänglich rumliegen. Würde man da der Schulleitung oder vllt der Kantinenfrau Fahrlässigkeit unterstellen? Oder sogar deswegen verurteilen?
(ist vllt etwas weit hergeholt, aber gerade eine Schule ist ein Ort mit viel Gewaltpotenzial und theoretisch könnte man da mit soetwas rechnen).
 
Fällt eine Messer aus der Kantine unter das Waffengesetz? Nein.
 
Ich kann mit dieser Argumentation nicht viel anfangen, tut mir Leid.

Ich kann doch auch wegen Fahrlässigkeit belangt werden wenn sich jemand, aufgrund dessen, mit etwas verletzt oder getötet wird, was nicht unter irgendein Gesetz fällt!

Es ist schwerer Sturm und mir reist es die Markise vom Balkon und erschlägt jemamnden. Da bin ich dran, weil das Teil entweder nicht richtig befestigt oder bei Sturm aufgespannt war. Fällt das Teil unters Waffengesetz? ne. Ich kann dennoch wegen Fahrlässigkeoit belangt werden. wahrscheinlich sogar.

Im Winter schippe ich keinen Schnee vor meiner Haustüre. Jemand rutscht aus und bricht sich das Genick. Da bin ich dran wegen Fahrlässigkeit und es gibt nicht einmal ein Tatwerkzeug.

Das Kantinenmesser ist tatsächlich in dieser Umgebung potenziell gefährlich und liegt offen rum.

Und was ist nun mit dem Kneipenbesitzer der wissentlich Waffendeals im Hinterhof zulässt?
 
Das Kantinenmesser ist in dieser Umgebung grundsätzlich absolut ungefährlich.
Bei Deinen Beispielen fehlt die Person, die durch Deine Fahrlässigkeit den Schaden verursachen kann.
 
Ein "Kantinenmesser" ist ein gefährliches Werkzeug, keine Waffe in engerem Sinn. Das ergibt sich indirekt z.B. aus .
 
Dem Händler wurde zB vorgeworfen, dass er bewaffnet zu den Treffen kam, weil er seinen Kunden nicht vollends vertraute. Das war für das Gericht ein Indiz für Fahrlässigkeit.
Das würde schon mal beim Boardbetreiber weg fallen.
Wer meint, man könnte das 1:1 übertragen, der ist schon mal auf dem Holzweg.
Der Boardbetreiber setzt alles auf Anonymität, weil er natürlich auch weder seinen "Kunden/Nutzern" noch dern Strafverfolgungsbehörden vertraut. Aus gutem Grund, denn natürlich ist dem Betreiber eines solchen Handelsplatzes doch klar, dass durch die Drogen und Waffen, die auf seiner Plattform verkauft werden, Menschen sterben können.

Auf der anderen Seite wird mit extrem hohen Geldstrafen gedroht, wenn "Hasskommentare" nicht schnell genug von den Seiten gelöscht werden. Aber hier soll plötzlich der Boardbetreiber, der den Handel mit illegalen Substanzen und bösen Schusswaffen ermöglicht, völlig belanglos sein? "Die Plattform ist keine natürliche Person".. Nicht im ernst. Das ist schon eine sehr verquere Logik und Argumentation.

Mir ist stellenweise nicht wirklich klar, ob das alles eure eigene Meinung darstellt, oder ob ihr im großen und ganzen nur so argumentieren wollt, weil eben das jetzige Urteil so gefallen ist. Das kann in der nächsten Instanz ja vielleicht ganz anders aussehen. Richter haben schon viel gesagt. Der eine so, der nächste komplett anders.


Fällt eine Messer aus der Kantine unter das Waffengesetz? Nein.
Ein Multitool schon..
 
Ein Samuraischwert ist eine Waffe nach in Verbindung mit

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
 
Welche Kantine gibt Multitools als Besteck aus?

Eben.
 
Bei Deinen Beispielen fehlt die Person, die durch Deine Fahrlässigkeit den Schaden verursachen kann.
Gut, das ist ein Argument das ich versteh und mit der Markise und dem glattem Gehweg richtig.

Was ist denn aber mit der Schule?
Wir haben einen Tummelplatz an denen sich definitiv, eine Handvoll oder wahrscheinlich mehr, gewaltbereite Jugendliche befinden. Viele von denen vielleicht sogar wegen diversen Delikten, ua (schwerer) Körperverletzung, Waffenbesitz, oder sonstwas für nicht minderschweren Straftaten vorbestraft. Such dir da was aus. (Schulen wissen das im Regelfall und abwegig ist das ganze nicht).
Und Nun greift der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Max Mustermann zum Kantinenmesser und schneidet allen am Tisch die Kehlen durch weil er von diesen ewig gemobbt wurde.
Die Messer lagen, wie immer, offen rum. Schulleitung und Lehrer wissen von ihren "Problemschülern".
Man macht zwar am Eingang der Schule Taschenkontrollen und tastet die Schüler ab, aber an die Messer in der Kantine hat niemand gedacht. Wer konnte das denn auch ahnen?

Ich möchte wirklich niemandem auf die Füße treten, aber viele der Argumentationen verstehe ich nicht und möchte sie einfach nachvollziehen können.
 
Fällt eine Messer aus der Kantine unter das Waffengesetz? Nein.
Ein Multitool fällt unter das Waffengesetz und..

Das Kantinenmesser ist in dieser Umgebung grundsätzlich absolut ungefährlich.
Bei Deinen Beispielen fehlt die Person, die durch Deine Fahrlässigkeit den Schaden verursachen kann.
..dieses scheint auch in einer Schulkantine vom Gesetzgeber nicht gewünscht zu sein - oder sonstwo in der Öffentlichkeit - darum darf man es gemäß Waffengesetz nicht führen. Die Frage bezüglich des Multitools und der möglichen Strafbarkeit der Verkäufer wird jedoch hier scheinbar gerne.. überlesen oder ignoriert. Passt vielleicht nicht in die eigene Argumentation, ähnlich wie die Frage mit der Strafbarkeit der Plattforminhaber für den illegalen Handel. Naja..

An einem mangelt es jedenfalls nicht: An möglichen Personen, denen man, ähnlich wie dem Waffenhändler, Fahrlässigkeit vorwerfen könnte oder gar müsste.
 
Geht's noch? Er wird sich entweder wegen gefährlicher Körperverletzung und/oder Totschlag oder Mord bei vorliegenden Mordmerkmalen vor einer Jugendstrafkammer zu verantworten haben. Vielleicht wird die Kantine auch auf Plastikbesteck umgestellt.
 
@Meta

Dieses war nur ein Beispiel um das man ähnlich wirre kausale zusammenhänge herumspinnen könnte wie im eigentlichem, hier diskutiertem Fall.
Eine Straftat die wohl nie exakt so geschehen wäre, wenn sie nicht durch die Fahrlässigkeit dritter begünstigt worden wäre? Nicht mehr und nicht weniger!

Nur wird hier kein Dritter mitverantwortlich gemacht, weil ?
Kantinenmesser nicht unters Waffengesetz fallen?
Das auslegen der Messer keine illegale Handlung darstellt?

Ich weiß nicht, Dass ist mir irgendwie zu wenig um zu argumentieren, das hier nicht fahrlässig gehandelt wurde, der Waffendealer aber, was das betrifft, schuldig ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben