Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler

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Das Landgericht München I hat Philipp K., den Verkäufer der Tatwaffe, die bei dem Münchner Amoklauf zum Einsatz kam, am Freitag (19.01.2018) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 18-Jährige Amokläufer David S. erschoss am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen damit und verletzte fünf weitere, ehe er sich selbst tötete.



Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt. Dort agierte er unter dem Decknamen „Rico“. In Forumsbeiträgen führte Philipp K. aus, wie er Waffen illegal in der Schweiz, Tschechien und der Slowakei erworben habe. Statt Waffen anonym per Post zu verschicken, setzte „Rico“ auf persönliche Übergaben, sogenannten „Real Life Treffs“. So hatte auch der 18-jährige Schütze David S. die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg (Hessen) abgeholt. Der Waffenhändler war und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seine Tat hat er gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.



Das Gericht sprach nach mehr als 20 Verhandlungstagen den 33-Jährigen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte mit der Begründung, dass erst der Waffendeal die Tat am OEZ ermöglicht hat, plädierte die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie argumentierte, eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben, denn Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte, da beide eine rechtsradikale Gesinnung geteilt hätten. Doch obwohl die Opfer fast alle junge Menschen mit Migrationshintergrund waren, gingen die polizeilichen Ermittler nicht von politischen Motiven aus. Sie nehmen an, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, denn seine Opfer glichen jenen Altersgenossen von David S., die ihn jahrelang gemobbt hatten. Einige Gutachter , es habe sich doch um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Der Angeklagte Philipp K. betonte im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Verteidiger David Mühlberger kritisierte in seinem Plädoyer die Nebenklageanwälte scharf, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt hatten. „Alle Hinterbliebenen haben den Eindruck, er hat die Menschen erschossen“, gibt Mühlberger zu bedenken. Das aber habe David S. getan, der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. „David S. ist nicht Philipp K. und Philipp K. ist nicht David S.“, sagte Mühlberger. „Und Philipp K. ist auch nicht der Stellvertreter.“ Den Angehörigen sei nicht geholfen, wenn sie den Eindruck bekämen, dass Morde nicht aufgeklärt würden.

Am Montag beklagte eine Mutter, deren Sohn von S. erschossen wurde: Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit“. Der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft bitter vor: „Das sind acht Monate pro Leben.“ Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen: „Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“

Mit dem Urteil ging das Gericht mit der Ansicht der Staatsanwaltschaft konform und geht zudem in die Justizgeschichte ein: Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Nicht "hätte wissen müssen", sondern "hätte damit rechnen müssen".
Halt wie der Lotushändler.


Daß er wegen seiner Ansichten verurteilt wurde, halte ich für so wahrscheinlich, wie die Annahme, daß die BRD nur eine GmbH sei.
Die "BRD" ist keine GmbH im Sinne der Reichsbürger, sondern eine mit dem Unterschied, dass hier nicht Castro, Xi oder Kim das Sagen haben, sondern die Großkonzerne. Der Rest ist Staffage, damit "Das Volk, von dem alle Macht ausgeht" sie nicht beim reicher werden stört.

Gute Nacht :coffee:
 
Das schöne an einer Demokratie ist, daß auch jemand, der selber äußert, daß er keine Ahnung hat, seine Meinung sagen darf.
Es wird auch niemand gezwungen etwas zu begreifen, wenn es bereits mehrfach erklärt wurde.

Vielleicht zeigt sich aber hier auch nur, warum die Justiz so überlastet ist.
Nicht, weil es so viele böse Menschen gibt, sondern weil das Rechtsverständnis bei vielen nicht ausreicht zu verstehen, daß auch Dinge strafbar sein können, wenn es nicht explizit irgendwo heißt, Du darfst nicht ...
 
Er gehört nur für den illegalen Waffenhandel bestraft und für nichts sonst. Nicht er hat gemordet. Sind Messerhändler jetzt als nächstes dran, wenn mit ihren Messern ein Blutbad angerichtet wurde?
 
@Propaganda
Lies dir die letzten 7 Seiten durch.
Dann kannst du eventuell nachvollziehen, warum deine Argumentationslinie nicht stimmig ist.

Oder anders ausgedrückt: ein Exempel statuieren.
Das macht jedes Gericht mehrmals täglich. Schon aus generalpräventiven Maßnahmen, werden bei manchen Delikten relativ hohe Strafen verhängt.
Das Mimimi ist aber dann bei vielen bei ganz bestimmten Delikten jedoch groß.
 
Zuletzt bearbeitet:


Also ich habe mal die erste Seite gelesen und es scheint zwei Lager zu geben. Ich bin und bleibe der Meinung, daß man dem Waffenticker nicht die strafrechtliche Mitschuld an dem Amoklauf geben kann. Warum geht man nicht gleich dem Hersteller der Waffe an die Eier mit der Argumentation "Wenn du die Waffe nicht hergestellt hättest...!"?
 
Ok, anders gefragt. Warum verurteilt man den Betreiber von DiDW nicht auch wegen fahrlässiger Tötung? Immerhin hat es sein Board ermöglicht, den Deal überhaupt einzufädeln. Und rechtlich einwandfrei hat der Kerl sicher nicht gehandelt.
 
Dieser Logik hier nach zu urteilen eben der für Fahrlässige Tötung. Denn zumindest war er im Münchner Amoklauf indirekt involviert.
 
@Propaganda
Welche Fahrlässigkeit sollen die Boardbetreiber denn begangen haben?
 
Dort gab es Drogen- und auch Waffenhandel. Und eben der fragliche Waffendeal wurde im DiDW anberaumt. Der Münchner Amoklauf ist ein ausschlaggebender Grund, warum die Cops das Board hochgenommen haben. Muss ich noch mehr sagen?
 
Sagte ich bereits. Der Betreiber hat es billigend in Kauf genommen, daß über seine Plattform scharfe Waffen verkauft wurden. Im DiDW wurde so gut wie alles ausser CP toleriert.
 
@Propaganda
Du hast noch immer keinen Sachverhalt vorgebracht, der auf Fahrlässigkeit schließen lässt.
 
Ist es nicht schon fahrlässig genug wenn man es zulässt, daß über das eigene Board Waffen gehandelt werden? Also ich finde schon.
 
Ist es nicht schon fahrlässig genug wenn man es zulässt, daß über das eigene Board Waffen gehandelt werden? Also ich finde schon.
Man braucht sich nur das Urteil anzusehen, damit man erkennt, dass es sich nicht beliebig nach "hinten" fortsetzen lässt. Link zu einem Bericht, wo die Gründe angeschnitten wurden, stehen 1-2 Seiten davor.
 
Vielleicht zeigt sich aber hier auch nur, warum die Justiz so überlastet ist.
Nicht, weil es so viele böse Menschen gibt, sondern weil das Rechtsverständnis bei vielen nicht ausreicht zu verstehen, daß auch Dinge strafbar sein können, wenn es nicht explizit irgendwo heißt, Du darfst nicht ...
Das Grundgesetz sagt in Art. 103 Abs. 2
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
und auch das Strafgesetzbuch sagt in § 1
Keine Strafe ohne Gesetz
Die Aussage "daß auch Dinge strafbar sein können, wenn es nicht explizit irgndwo heißt, du darfst nicht.." halte ich für nicht richtig.


Ja, welche Fahrlässigkeit haben sie konkret begangen, die eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechtfertigen würde?
Erst "exakt diese" Plattform (und keine andere!) hat ermöglicht, dass genau "diese" (und keine andere!) Pistole in die Hände des späteren Täters gelangen konnte. Nur so (und NUR so) konnten "genau dieser" Waffenhändler (und kein anderer!) und "genau dieser" spätere Täter (..) überhaupt den Deal abschließen.
 
Die Aussage "daß auch Dinge strafbar sein können, wenn es nicht explizit irgndwo heißt, du darfst nicht.." halte ich für nicht richtig.
Doch ist sie. Im Gesetzestext besteht viel Raum für Interpretationen. Die Kommentare zu den Paragraphen sind um ein vielfaches Länger, als der Paragraph selbst.
Guck dir einfach mal das Urheberrecht und die Verstöße dazu an. Ist der Konsum eines "illegalen" Streams legal, oder illegal? Da biste ganz schnell bei Schlagwörtern Zwischenspeicherung und allerlei Techzeugs, dass der Normalbürger nicht versteht.


Erst "exakt diese" Plattform (und keine andere!) hat ermöglicht, dass genau "diese" (und keine andere!) Pistole in die Hände des späteren Täters gelangen konnte. Nur so (und NUR so) konnten "genau dieser" Waffenhändler (und kein anderer!) und "genau dieser" spätere Täter (..) überhaupt den Deal abschließen.
Und noch immer steht die Frage im Raum, was konkret war ihre Fahrlässigkeit, die eine Rechtfertigung für eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechtfertigen würde.
 
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