WhatsApp Nachricht zurückholen ?

der vorteil liegt darin, dass ein einschreiben als beweis für die zustellung gilt, eine email aber nicht.. warum das so ist, kannst du gerne versuchen zu erklären (und auch was das alles mit karteikarten zu tun hat)..
 
Wieso soll ich das klären. Es ging ja im Moment darum. ob Deine Erklärung dafür stichhaltig ist, also dieses lediglich mit Tradition zu erklären.

Des weiteren handelt es sich ja auch erst einmal um eine Behauptung von Dir, wo es erst einmal zu klären gilt, ob dem wirklich so ist. Denn wenn die Zustellung des Inhaltes, fraglich ist, nur die Zustellung eines Umschlages von der Post bestätigt wird, ist der Absender in der Beweispflicht. Auch läßt Du außer acht, daß mittlerweile das Signaturgesetz angepaßt wurde, und somit signierte oder De-Mails für die Zustellung vor Gericht als Beweis herangezogen werden kann.
Der einfachen Email wird zwar nicht der Beweiskraft Beweiswert einer Privaturkunde vom Gesetz zugesprochen, aber jede Verkörperung einer Gedankenäußerung in Schriftzeichen gilt als Urkunde. Das wiederum bedeutet, daß der Ausdruck einer Email eine andere Eigenschaft zugesprochen bekommt, als die elektronische Entsprechung.
 
was war an meiner erklärung falsch? ein einschreiben gilt als zustellungsnachweis, ein normaler brief oder eine email nicht - sind wir uns soweit einig? die post kassiert eine service-gebühr und dafür unterschriebt der postbote einen wisch, der die beweislast für die zustellung magisch umkehrt.. wenn also die post irgendwie vertrauenswürdiger sein soll als z.b. ein email-provider, dann kann ich das in der tat nur mit tradition erklären - wie sonst? und wie hier bereits gesagt geht es um den beweis der zustellung, nicht des inhalts (den muss man für brief, email oder einschreiben gleichermaßen beweisen und es ist in der regel der einfachere part).. auf DE-mail wollte ich garnicht eingehen, weil es im alltag keine rolle spielt, aber auch das beispiel zeigt bloß die willkür, mit der bestimmte dienstleister das privileg der beweislastumkehr bekommen, sonst nix...
 
wenn also die post irgendwie vertrauenswürdiger sein soll als z.b. ein email-provider, dann kann ich das in der tat nur mit tradition erklären - wie sonst?

Mit einer anwesenden Person? Ein Postbpote ist halt, wie das Wort sagt, ein Bote. Selbst wenn er vielleicht nur noch als Zusteller bezeichnet werden sollte. Das hat also mit Tradition wenig zu tun. Es gibt dafür nicht mal ein Privileg. Man kann auch selber einen vertrauenswürdigen Bote auswählen.

Aber wer auch unterschreibt, daß der Brief in den Kasten des Empfängers eingeworfen wurde, in keinem Fall ist das ein Beweis einer förmlichen Zustellung, lediglich ein Anscheinsbeweis, weil der Brief lediglich in den Machtbereich des Empfängers gekommen ist.
 
bei einem email-provider arbeiten auch personen, die eine email-zustellung nachvollziehen und bezeugen können - gilt dann die angekommene email auch als (anscheins)beweis für die zustellung, wenn der provider das mit seiner unterschrift bezeugt?
 
Das Gericht kann in einem Verfahren durchaus eine einfache Email als Beweis zulassen und kann auch gesetzlich nicht daran gehindert werden, einen Mitarbeiter des Providers als Sachverständigen zu bestellen.
 
klar kann eine email als beweis zugelassen werden, aber wie ist die beweiskraft, wenn der zugang von der gegenseite bestritten wird? dann muss man irgendwie den beweis für die zustellung erbringen und hoffen, dass der richter server-logs und aussagen vom provider akzeptiert, wenn der andere sagt "nö, ist bei mir nicht angekommen".. beim einschreiben muss man hingegen bloß den beleg vorzeigen und schon wird die beweislast über die zustellung umgekehrt, ganz ohne weitere zeugen, sachverständigen oder dass man auf die tagesform des richters hoffen muss.. und wenn es bloß ein logistischer bzw. finanzieller vorteil ist, dass man nicht all die zeugen oder gutachter vorladen muss, um die zustellung zu beweisen, so ist das doch zweifellos ein vorteil...
 
beim einschreiben muss man hingegen bloß den beleg vorzeigen und schon wird die beweislast über die zustellung umgekehrt, ganz ohne weitere zeugen, sachverständigen oder dass man auf die tagesform des richters hoffen muss

Das ist nicht korrekt. Die Sicherheit hast Du nicht. Das sehen die Gerichte auch gerne anders.

Beim Einwurfeinschreiben besteht nach der Auffassung des Gerichts auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen (wie etwa Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg) kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger (so auch...


Des weiteren würde man geschickterweise auch nicht abstreiten, daß irgend ein Schreiben zugestellt wurde sondern daß ein bestimmtes Schreiben. Da hast Du ja selber schon bemerkt, daß da ein Einschreiben kein Beweis ist.
 


Da wurde festgestellt, daß man auch an ein Postfach ein Einschreiben versenden kann. Und selbst, wenn sich daraus noch anderes ergeben würde, was ich für eine gewagte These Deiner Quelle halte, dann wäre das keine grundsätzliche Entscheidung gewesen.

Es lassen sich noch neuere Urteile finden, die die Auffassung aus #49 teilen.

Mit dem Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens kann der volle Beweis des Einwurfs einer Sendung (zum bescheinigten Zeitpunkt) nicht geführt werden, denn der Auslieferungsbeleg ist keine öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 ZPO.
 
Ich hab jetzt mal die Probe aufs Exempel gemacht und ein Einschreiben an WhatsApp geschickt. Morgen hol ich mir das dann zurück, wenns geht.
 
Ähm, das Einschreiben mit oder ohne Rückschein. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Lass Dich dazu beraten. :)

LG Baer
 
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