Endet die Anonymität im Netz mit neuem Gesetzentwurf gegen Hate Speech?



Bundesjustizminister Heiko Maas hat seinen umstrittenen für ein “Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)” mit überarbeiteten, erweiterten und zugleich strengeren Regeln für soziale Netzwerke nun schon vor Ablauf der Frist der Verbändeanhörung an die EuropäischeKommission zur Notifizierung übersandt. Kritiker warnen vor einer drohenden, erheblichen Einschränkung von Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.



Einen neuen Entwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ zum Kampf gegen „Hatespeech“ legt nun das Justizministerium vor, der die bereits vorher umrissene Rechtslage noch einmal verschärft: So wurde zum einen die Liste der Straftaten, für die eine Löschpflicht gelten soll, erheblich erweitert und zudem enthält der neue Entwurf nun eine Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen. Herausgenommen wurden die Upload-Filter zur Verhinderung des Uploads einer einmal beanstandeten Datei. Der Entwurf beinhaltet jedoch weiterhin die Möglichkeit zur Etablierung von Inhaltsfiltern, um bereits existierende Inhalte zu löschen.

Neu hinzugekommen sind weiterhin die folgenden Straftatbestände:


  • § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  • § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 100a Landesverräterische Fälschung
  • §129a Bildung terroristischer Vereinigungen
  • §129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung
  • § 131 Gewaltdarstellung
  • § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
  • § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- undjugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
Opfer von „Hatespeech“ sollen künftig „die Identität des Täters“ bei Providern in Erfahrung bringen können. Geplant wäre eine Ergänzung des § 14 Abs. 2 TMG. Provider sollen in Zukunft befugt sein, Auskünfte über Bestandsdaten zu erteilen, wenn es um die Durchsetzung “absolut geschützter Rechte” geht. Das BMJV weist in der Entwurfsbegründung darauf hin, hierdurch einen umfassenden Anspruch auf Auskunft über den “Klarnamen” eines Internetnutzers zu schaffen.

Es können folglich Pseudonyme aufgedeckt werden unter dem Verweis auf eine Rechtsverletzung. Die Anbieter eines Blogs, Forums oder sozialer Netzwerke müssen dem Betroffenen nun auch ohne gerichtliche Anordnung die höchstpersönlichen Daten des Verfassers mitteilen – der dann anwaltlich abgemahnt und sogar verklagt werden kann. weist darauf hin, diese Änderungen könnten das „Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht“, einläuten. Zudem dürfte das Geschäft für Abmahnanwälte dann erneut boomen.

Die Erweiterung der Liste für Straftaten betreffen nun auch Vorschriften aus dem Sexualstrafrecht. Da gerade Facebook sehr zügig auf Nacktheit oder Pornografie mit Löschung der entsprechenden Beiträge reagiert, hieß es im alten Gesetzentwurf noch, Pornografiedelikte würden „bereits effektiv verfolgt“. Also sollte wohl auch hier eine noch strengere Gangart gewählt werden.

Heiko Maas reagierte mit diesen Änderungen auf einen Wunsch der Großen Koalition. Mit der Notifizierung bei der EU-Kommission geht eine dreimonatige „Stillhaltefrist“ einher. So können neben der Brüsseler Regierungsinstitution auch andere Mitgliedsstaaten Einwände in diesem Zeitraum gegen den Entwurf erheben.

Kritik an diesem neuen Entwurf kommt von , dem politischen Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Unter dem Vorwand einer Rechtsverletzung könnten auf diese Weise online verwendete Pseudonyme aufgedeckt und Whistleblower oder unliebsame Kritiker enttarnt werden. Das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird immer mehr zu einem allgemeinen Netzzensurgesetz. […] Zugleich nimmt damit auch die Gefahr, dass es zu einer besonders rigiden Löschpraxis der Anbieter oder zur Unterdrückung unliebsamer Äußerungen kommen könnte, deutlich zu. Dass der Entwurf obendrein an Verbänden und Zivilgesellschaft vorbei derart umfangreich erweitert und sogar bereits bei der EU-Kommission notifiziert wurde, ist ein handfester Skandal.“, äußerte sich Tripp warnend.

Fazit:

Probleme wären somit künftig nicht ausgeschlossen, sondern würden zusätzlich erst geschaffen: Zum einen könnte die Identitätserfragung ohne gerichtliche Anordnung zu einem Einschüchterungseffekt „Chilling Effect“ führen. Ferner wird es Nutzern so leicht gemacht, sich Adressen zu beschaffen zur Bedrohung anderer „im realen Leben“, denn eine Weitergabe dieser Daten liegt einzig im Ermessen der Online-Dienste und wird von keinem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft überprüft. Dieser Gesetzentwurf bedroht folglich nicht nur die Anonymität, sondern zugleich auch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Erfahrungsgemäß ist der Richtervorbehalt zwar ohnehin eher als ein Witz anzusehen, weil es eben einfacher ist, einen Antrag zu genehmigen, als eine Ablehnung begründen zu müssen. Aber der im Gesetzesentwurf gewährte Freibrief für Privatleute und Unternehmen ist ein Schlag ins Gesicht jeden Datenschutzbeauftragten. Und natürlich der Internetnutzer.

Den Ausführungen von Tripp kann man sich nur anschließen, zumal die Grenzen bzw. die Liste der strafbaren Handlungen ja x-beliebig gesetzt werden können und auch die Definition, was alles Hatespeech ist, ausgesprochen flexibel ist.
 
Herausgenommen wurden die Upload-Filter zur Verhinderung des Uploads einer einmal beanstandeten Datei.
Da sag noch einer, die "Contentmafia" hätte das große Sagen in der Politik.

Neu hinzugekommen sind weiterhin die folgenden Straftatbestände: ...

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
Auch schon jetzt müssen unverzüglich die Inhalte (auch normale Pornos) unzugänglich gemacht werden, um nicht selbst vor Gericht zu landen.
Da hat Maas wieder die Populismuskeule ausgepackt, damit auch schön jeder Dorfdepp in Jubel ausbricht und die anderen Einschränkungen weniger kritisch beäugt werden.
Was fällt ihm als nächstes ein? Klauen im Supermarkt wird ein 2tes mal verboten, weil einmal nicht reicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was soll § 131 Gewaltdarstellung eigentlich heißen?
Gilt das nur fürs Teilen oder schon für den bloßen Konsum?
Was heißt Gewaltdarstellung konkret?

Obduktionslehrgang auf Youtube? IS Hinrichtung bei liveleak? Videos von der salt ice challenge? Horrorfilmszenen oder nur reale Gewalt? Woher weiß ich, dass die gezeigte Gewaltdarstellung echt und kein fake ist?
 
Was soll § 131 Gewaltdarstellung eigentlich heißen?
Gilt das nur fürs Teilen oder schon für den bloßen Konsum?
Besitzen darfst du alle Inhalte die es gibt. Ausnahme kinder- und jugendpornografische Schriften.

Was heißt Gewaltdarstellung konkret?

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt ,
a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, ...

IS Enthauptungsvideo zB kannst du natürlich besitzen, und Freunden auch zu Propagandazwecken überlassen. Du darfst sie aber nur verbreiten, wenn sie die Ereignisse nur schildern und nicht verharmlosen bzw sie sogar verherrlichen.

Aber das schöne bei dem geplanten Gesetz ist, dass gelöscht wird und der Verbreiter dann erst dagegen vorgehen könnte. Geschickt eingefädelt von den Stimmhuren.
 
Ah cool, danke für die Info.

Dann in der Richtung vlt doch nicht ganz so Panne wie ich dachte.

Der Rest aber schon, ich mein das ist doch dasselbe wie mit der Vorratsdatenspeicherung.
Trifft zwar die breite Masse, aber nicht die, die eigentlich getroffen werden sollen.

Finde ich bedenklich, va in Kombi mit eben der Vorratsdatenspeicherung + automatisierter Gesichtserkennung bei Videoüberwachung + die gewünschte Kfz Überwachung durch die neue Maut + die eGK :confused:
Gar nicht cool.
 
Ach ja, Hatespeech. Das neue Lieblingswort von unseren politisch korrekten Leutchens.

Wird es eine Brockhaus Reihe geben, wo man nachschlagen kann, ob Wort XY jetzt zu Hatespeech gehört oder nicht?

Mit dem Wort Hater werfen die Leute ja gerne mal um sich, zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit.

Na ja, vielleicht wäre es auch besser, diesen Weg hier zu gehen:



Und um es mit Frankie Boys Liedertexten zu sagen: The End is Near.
 
Man (die Politik) hat ja lange gesucht, um endlich einen von den Menschen akzeptierten Hebel zu finden, im Internet zensieren zu dürfen.
Bislang war der Aufschrei von Leuten wie uns hier aber immer zu groß.
Diesmal könnte man es geschafft haben, weil es ja gegen die bösen Nazis, Fake-News-Schreiber oder Whatever geht. Da hält sich der Aufschrei in Grenzen, weil ist ja voll gut und so dagegen vorzugehen...

Wer aber ernsthaft glaubt, dass es dabei bleibt, der lebt in einer Traumwelt, aus der er irgendwann böse erwachen wird.
 
Ja, für jeden was dabei. Und mit dem Vorgehen gegen Rechte und andere politisch nicht korrekte Grüppchen ist auch für die üblicher Weise größten Kritiker solcher Freiheitseinschnitte was dabei - mal sehen ob diese wirklich bereit sind, das größte demokratische Instrument zu opfern um ein paar rechte Spinner mundtot zu machen.

Dass der Richtervorbehalt aufgehoben wird, finde ich auch schlimm - die Polizei und andere staatliche Organe kommen ja bereits so schon an die Adressen zu IPs, so wird aber der Weg für Selbstjustiz freigemacht

Warum ist eigentlich von Schriften die Rede? Wenn die Medien über Polizeiaktionen oder Skandale wie bei Edathy berichteten war doch immer von Bildern und Videos die Rede?
Oder heißt das Wort Schriften in juristischer Fachsprache was anderes?
 
Hehe,
eigentlich müsste jetzt mal eine zeit lang JEDER JEDEN verklagen.
Wir ballern die Gerichte einfach mit so vielen Anfrangen, Strafanträgen und Anzeigen zu das die von selber merken das die Idee nicht so pralle war :coffee:
 
Warum ist eigentlich von Schriften die Rede? Wenn die Medien über Polizeiaktionen oder Skandale wie bei Edathy berichteten war doch immer von Bildern und Videos die Rede?
Oder heißt das Wort Schriften in juristischer Fachsprache was anderes?
Schriften können Texte, Bilder, Virdeos, Zeichnungen, ja sogar Computerspiele usw sein.

eigentlich müsste jetzt mal eine zeit lang JEDER JEDEN verklagen.
Hab da ne neue Geschäftsidee. Man verscherbelt auf Ebay Zeugs, hat aber einen echt miesen Service. Die Kundenbewertungen sind dann natürlich auch mies.
Was macht man dann mit dem neuen Gesetz im Rücken? Man verlangt (ohne richterlichen Beschluss) die Daten der Bewerter und verklagt diese dann auf dem Zivilrechtsweg bzw man lässt es gar nicht soweit kommen, da man ja verlieren könnte, indem man ihnen gegen ein paar Hunderter die Rücknahme offeriert. Katsching, da klingelt die Kassa.

Ach ja, Maas hat nen echt gaanz Kleinen.
Jetzt muss das ngb meine Daten an Maas rausrücken, wenn er das will. Ganz ohne richterlichen Firlefanz. Da wir einem ganz warm ums Herz, nicht wahr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt muss das ngb meine Daten an Maas rausrücken, wenn er das will.

Erstmal muss er hier jemanden finden, der der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt - also erstmal irgendjemanden finden ;)

@Topic
So langsam hab ich ne hübsche Liste - wählt mich doch zum Dikt... äh, demokratisch gewählten Bundeskanzler, dann täusch... SCHLAG ich einen Militärputsch bestehend aus zwei leicht nationalistischen Frischlingen mit Luftgewehren nieder und sperr haufenweise Politiker ein, weil sie mit dem NSU unter einer Decke stecken. Gut, wär irgendwie traurig, wenn denen bei der Verhaftung oder in der Haft Suizidgedanken kommen, aber hey, kann ich ja nix für ;)
 
Also nochmal drüber nachgedacht und an letztes Jahr erinnert: Das ganze könnte auch einfach nur ein vorbereiteter APRIL-Scherz sein.

Das ist so krass, dass es nur einer sein kann. Sonst würden die Sozialen Medien jetzt schon explodieren.

Also:

APRIL APRIL

Das Schlimme daran ist, dass man unserer Regierung so etwas wirklich zutrauen würden.
 
:D Dafür ist leider der Antrag zu echt: Europäische Kommission. Eingang 27.3.17.
3. Verantwortliches Ministerium
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat E B 2, 11019 Berlin,
Tel.: 0049-30-2014-6353, Fax: 0049-30-2014-5379, E-Mail: infonorm@bmwi.bund.de


3. Zuständige Stelle
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Referat V B 2, 10117 Berlin
Tel.: 0049-30-18580-9522, Fax: 0049-30-18580-9525, E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
 


Das glaub ich erst, wenn am 2./3. April das ganze immer noch so steht.

Letztes Jahr gabs den April Scherz mit der echten Ebay Anzeige.

Ich glaub jetzt erst mal nichts mehr die nächsten 3-4 Tage.
 
Einen Notifizierungsantrag im europäischen Parlament mit dem Stempel des Bundesjustizministeriums braucht leider mehr als ein Ebay-Angebot. ;)
 
Schon hart, dass die Regierung mittlerweile so unfassbaren cheiss verzapft, dass der für nen Aprilscherz gehalten wird. :m
Wirkt für mich nämlich auch nicht wie einer, den Ärger mit dem großen Gegenwind von zig Stellen hätten die sich sparen können. Nene, die bringen sowas wirklich.
 
Bislang hat man die Möglichkeit bei Beleidigung zu klagen.
Folgt man aber diesem Entwurf, dann kann jeder, der sich beleidigt fühlt den Betreiber auffordern den entsprechenden Beitrag zu löschen. Der muß jetzt entscheiden, kein Gericht, ob es sich um eine Beleidigung handelt und dabei wird er den Bereich sehr weit ansetzen, weil ihm sonst selber Strafe droht.

Was für eine Perversion des Rechts und Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Derjenige, der seine Äußerung nur für freie Meinung hält, müßte dieses Recht jetzt gerichtlich durchsetzen lassen, was im bestenfalls eine Wiederherstellung nach etlichen Wochen/Monaten bringe würde.
 
Derjenige, der seine Äußerung nur für freie Meinung hält, müßte dieses Recht jetzt gerichtlich durchsetzen lassen, was im bestenfalls eine Wiederherstellung nach etlichen Wochen/Monaten bringe würde.
Das ist aber jetzt schon möglich: Du erwirkst eine einstweilige Verfügung gegen etwas, und wenn die Gegenseite die abgewendet hat, kräht kein Hahn mehr danach.
Das hat unter anderem Joffe bei der Anstalt so gemacht
 
Zurück
Oben