• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Endet die Anonymität im Netz mit neuem Gesetzentwurf gegen Hate Speech?

[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=4nqtmmoqf9r025z.jpg[/img]

Bundesjustizminister Heiko Maas hat seinen umstrittenen Referentenentwurf für ein “Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)” mit überarbeiteten, erweiterten und zugleich strengeren Regeln für soziale Netzwerke nun schon vor Ablauf der Frist der Verbändeanhörung an die EuropäischeKommission zur Notifizierung übersandt. Kritiker warnen vor einer drohenden, erheblichen Einschränkung von Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.



Einen neuen Entwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ zum Kampf gegen „Hatespeech“ legt nun das Justizministerium vor, der die bereits vorher umrissene Rechtslage noch einmal verschärft: So wurde zum einen die Liste der Straftaten, für die eine Löschpflicht gelten soll, erheblich erweitert und zudem enthält der neue Entwurf nun eine Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen. Herausgenommen wurden die Upload-Filter zur Verhinderung des Uploads einer einmal beanstandeten Datei. Der Entwurf beinhaltet jedoch weiterhin die Möglichkeit zur Etablierung von Inhaltsfiltern, um bereits existierende Inhalte zu löschen.

Neu hinzugekommen sind weiterhin die folgenden Straftatbestände:


  • § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  • § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 100a Landesverräterische Fälschung
  • §129a Bildung terroristischer Vereinigungen
  • §129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung
  • § 131 Gewaltdarstellung
  • § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
  • § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- undjugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
Opfer von „Hatespeech“ sollen künftig „die Identität des Täters“ bei Providern in Erfahrung bringen können. Geplant wäre eine Ergänzung des § 14 Abs. 2 TMG. Provider sollen in Zukunft befugt sein, Auskünfte über Bestandsdaten zu erteilen, wenn es um die Durchsetzung “absolut geschützter Rechte” geht. Das BMJV weist in der Entwurfsbegründung darauf hin, hierdurch einen umfassenden Anspruch auf Auskunft über den “Klarnamen” eines Internetnutzers zu schaffen.

Es können folglich Pseudonyme aufgedeckt werden unter dem Verweis auf eine Rechtsverletzung. Die Anbieter eines Blogs, Forums oder sozialer Netzwerke müssen dem Betroffenen nun auch ohne gerichtliche Anordnung die höchstpersönlichen Daten des Verfassers mitteilen – der dann anwaltlich abgemahnt und sogar verklagt werden kann. Rechtsanwalt Niko Härting weist darauf hin, diese Änderungen könnten das „Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht“, einläuten. Zudem dürfte das Geschäft für Abmahnanwälte dann erneut boomen.

Die Erweiterung der Liste für Straftaten betreffen nun auch Vorschriften aus dem Sexualstrafrecht. Da gerade Facebook sehr zügig auf Nacktheit oder Pornografie mit Löschung der entsprechenden Beiträge reagiert, hieß es im alten Gesetzentwurf noch, Pornografiedelikte würden „bereits effektiv verfolgt“. Also sollte wohl auch hier eine noch strengere Gangart gewählt werden.

Heiko Maas reagierte mit diesen Änderungen auf einen Wunsch der Großen Koalition. Mit der Notifizierung bei der EU-Kommission geht eine dreimonatige „Stillhaltefrist“ einher. So können neben der Brüsseler Regierungsinstitution auch andere Mitgliedsstaaten Einwände in diesem Zeitraum gegen den Entwurf erheben.

Kritik an diesem neuen Entwurf kommt von Volker Tripp, dem politischen Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Unter dem Vorwand einer Rechtsverletzung könnten auf diese Weise online verwendete Pseudonyme aufgedeckt und Whistleblower oder unliebsame Kritiker enttarnt werden. Das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird immer mehr zu einem allgemeinen Netzzensurgesetz. […] Zugleich nimmt damit auch die Gefahr, dass es zu einer besonders rigiden Löschpraxis der Anbieter oder zur Unterdrückung unliebsamer Äußerungen kommen könnte, deutlich zu. Dass der Entwurf obendrein an Verbänden und Zivilgesellschaft vorbei derart umfangreich erweitert und sogar bereits bei der EU-Kommission notifiziert wurde, ist ein handfester Skandal.“, äußerte sich Tripp warnend.

Fazit:

Probleme wären somit künftig nicht ausgeschlossen, sondern würden zusätzlich erst geschaffen: Zum einen könnte die Identitätserfragung ohne gerichtliche Anordnung zu einem Einschüchterungseffekt „Chilling Effect“ führen. Ferner wird es Nutzern so leicht gemacht, sich Adressen zu beschaffen zur Bedrohung anderer „im realen Leben“, denn eine Weitergabe dieser Daten liegt einzig im Ermessen der Online-Dienste und wird von keinem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft überprüft. Dieser Gesetzentwurf bedroht folglich nicht nur die Anonymität, sondern zugleich auch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/endet-die-an...-neuem-gesetzentwurf-gegen-hate-speech/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Nein. Über die einstweilige Verfügung entscheidet ein Gericht. Hier muß der Betreiber entscheiden.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
7.379
Ort
127.0.0.1
Jein. Sie dient genau dem Zweck, die Zeit bis zu einer Prüfung zu überbrücken - darum einstweilig.
D.h. über sie entscheidet ein Gericht, allerdings ohne genaue Prüfung.

Gibt es eigentlich eine Strafandrohung für das beantragen einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung?
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Es macht aber einen Unterschied, ob ein Gericht über wohlbegründete Möglichkeit entscheidet, ob eine Beleidigung vorliegen könnte, oder ein Betreiber alleine aus Selbstschutz nahezu grundsätzlich davon ausgehen muß.

Und die Möglichkeit für eine Einstweilige Verfügung mag bestehen, aber der Aufwand ist ein ganz anderer, als wenn man nur mal eben 5 Minuten in eine Email investieren muß.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
7.379
Ort
127.0.0.1
Und die Möglichkeit für eine Einstweilige Verfügung mag bestehen, aber der Aufwand ist ein ganz anderer, als wenn man nur mal eben 5 Minuten in eine Email investieren muß.
Natürlich kann jetzt Karl Arsch ne simple Mail schicken, aber wenn man sich mit einem Konzern anlegt dann ist für den auch eine einstweilige kein Problem wie der Fall Joffe ja zeigt, in dem es immerhin gegen einen ÖR-Sender ging...

Und letztendlich löschen auch jetzt schon 99% aller Seitenbetreiber alles, wenn man in einer Mail mit dem Anwald droht und fordert die Beiträge "zu löschen und zu revidieren".

Gulli, NGB,... sind da wohl eher die Ausnahme als die Regel.
 
Oben