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Oftmals ist die Herkunft von Asylsuchenden nicht leicht festzustellen, werden sie doch häufig ohne Papiere bei den Behörden vorstellig. Laut Informationen der
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hätten etwa 60 Prozent der seit 2015 angekommenen Asylbewerber keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt. Nun setzt die Bundesregierung verstärkt auf Technik: Computer sollen die Sprechweise von Asylsuchenden analysieren und so ihre Herkunft bestimmen.Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird bereits innerhalb der kommenden zwei Wochen mit den Tests einer Software zur Dialekterkennung beginnen. Das System soll auf Technik zur Sprecherauthentifizierung basieren und so speziell auf Dialekte zugeschnitten werden, was die Zuordnung der Flüchtlinge auf ihr Herkunftsgebiet erleichtern soll. Julian Detzel, BamF-Referent im Bereich Grundsatzstrategie Digitalisierung und IT-Programm-Management, sagte der „
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“: „Die Idee ist, von Asylantragstellern eine separate Sprachprobe aufzunehmen und einer automatischen Dialektanalyse zu unterziehen“. Mit einem routinemäßigen Einsatz des Systems sei jedoch nicht vor 2018 zu rechnen.Bei der Sprecherauthentifizierung lernt eine Software mithilfe von Trainingsdaten verschiedene Sprecher zu unterscheiden. So soll die Software dem BAMF als weiterer „Indikator“ für die Einschätzung der Asylanträge dienen. Dirk Hovy, deutscher Computerlinguist an der Universität von Kopenhagen, äußerte jedoch Bedenken. Er sagte der „
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“: „Einen perfekten Datensatz zu erstellen, ist praktisch unmöglich“ – schon weil sich Sprache dauernd ändere. Wenn man aber über eine breite Datenbasis verfüge, könne man zumindest eine verwendbare Annäherung schaffen. Das sei jedoch sehr aufwändig. So müssten die Trainingsdaten, aus denen die Software die Dialekte lernt, möglichst repräsentativ die Gruppe der zu untersuchenden Asylbewerber abbilden, was etwa das Alter oder die echte Herkunft angeht.Um die Identität von Asylbewerbern noch genauer festzustellen, führen weitere
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dazu, ob das Bamf die Handys der Flüchtlinge auslesen darf. Ein dafür entworfenes „
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“ soll die rechtliche Grundlage dafür schaffen. Doch schon jetzt können die Ausländerbehörden der Bundesländer Personen dazu zwingen, ihnen Mobiltelefone, USB-Sticks, Tablets oder Laptops auszuhändigen, um diese für die Feststellung der Identität zu nutzen entsprechend der Regelung im
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, das die Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung eines gültigen Identitätspapiers festlegt. Für Kritiker ist das unverhältnismäßig und es wäre zu bezweifeln, ob dass das Vorhaben mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Bildquelle:
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, thx! (CC0 Public Domain)
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Autor: Antonia
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