Nach dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin befürwortet die Mehrheit der Deutschen eine stärkere Videoüberwachung öffentlicher Räume. Zudem stimmten die Probanden für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Der Weihnachtsmarkt wurde zum Zeitpunkt des Angriffes nicht von der Polizei mit Kameras überwacht.
Aus diesem aktuellem Anlass beschäftigt sich eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov mit der Frage nach erweiterter Videoüberwachung. Eine große Mehrheit von 60 Prozent ist für eine stärkere Videoüberwachung öffentlicher Räume. Zusätzlich sprechen sich 73 Prozent für eine Aufstockung der Polizeikräfte und 61 Prozent für eine bessere Ausrüstung der Polizei aus. An der Befragung zwischen dem 21. und dem 23. Dezember nahmen 2083 Personen teil.
In der YouGov-Umfrage fordert jeder zweite Befragte auch mehr Kompetenzen für die Bundeswehr bei Terroranschlägen. Soldaten dürfen bereits jetzt bei großen Anschlägen zum Einsatz kommen, wenn die Polizei um Hilfe bittet. Allerdings müssten Fragen der Koordination noch geklärt werden.
Trotz beschlossenem Gesetzesentwurf soll die Videoüberwachung nicht ausgeweitet werden. Der Senat in Berlin hält die Pläne von de Maizière für verfrüht. Der Berliner Senat hat sich auch nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz gegen mehr Überwachungskameras in der Stadt gestellt. Mehr Überwachungskameras seien im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, sagte die Stellvertreterin des Regierenden Bürgermeisters, Ramona Pop (Grüne) dem
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. Stattdessen habe sich die neue Landesregierung vorgenommen, die Ausrüstung der Berliner Polizei zu verbessern, sagte Pop. Dies unterstützt auch Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD).Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte den Berliner Senat auf, seine Haltung „dringend“ zu überdenken. De Maizière wies in einem Interview in „
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“ deutlich auf die Linie der Bundesregierung hin: „Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, das die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen erleichtert und damit einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung leisten wird.“Die Bundesregierung hat am Mittwoch (21.12.2016) einem
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zugestimmt, mit dem an öffentlichen Orten, wie Sportstätten oder Einkaufszentren, eine verstärkte Videoüberwachung erlaubt werden soll. Dafür will de Maizière das Datenschutzgesetz so verändern, dass Sicherheitsbelange künftig stärker bei Entscheidungen über Videoüberwachung berücksichtigt werden.Zusätzlich arbeite man daran, Gesichtserkennungs-Software einsetzen zu können, so der Minister. „Dann könnte man zur Fahndung ausgeschriebene Personen leichter entdecken, immer wenn sie an einer Videokamera vorbeikommen.“ Neben dieser sogenannten „intelligenten“ Überwachung seien auch Lesesysteme für Kfz-Kennzeichen vorgesehen.
Bildquelle:
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, thx! (CC0 Public Domain)
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Autor: Antonia
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.. der punkt ist, dass der alleinige besitz (selbst dann wenn er illegal ist) kein hinreichender beweis dafür ist, dass man die absicht hat, jemanden damit anzugreifen und dein "warum denn sonst?" ist nichts weiter als spekulation, die sich nicht als beweis für eine straftat eignet.. und genau für diesen fall, nämlich dass bereits der besitz einen vielleicht dazu verleiten könnte, das ding nicht nur gegen zombies einzusetzen, und dadurch ein unverhältnismäßig hohes risiko darstellt, ist eben der besitz gewisser dinge verboten und wird bestraft, ohne dass man die glaskugel bemühen muss, die genaue absicht festzustellen - was für gesetzeslücken sollte es da noch geben? 