[Technik] Unitymedia: Kunden sollen zu Hotspot-Betreibern werden

716px-Vienna_International_Airport_20091011_19.JPG Nach dem geplanten Wegfall der Störerhaftung erhofft sich Unitymedia zukünftig mehr Nachfrage nach Hotspots durch Geschäftskunden, beispielsweise durch Restaurants oder Cafés. Eine freie Nutzung der Hotspots sei aber auch ohne die Störerhaftung nicht möglich, da Betreiber großer öffentlicher WLAN-Netzwerke weiterhin dazu verpflichtet sind, sämtliche Nutzer zu registrieren. Unitymedia wünscht sich daher, dass dieses Gesetz ebenfalls noch überarbeitet und auch diese Hürde gelockert wird.

Auch die Kunden von Unitymedia können möglicherweise von einem flächendeckenden WLAN-Netz profitieren. Mit entsprechend konfigurierten Routern soll zukünftig ein jeder Unitymedia-Kunde ein eigenes Hotspot-Netzwerk -sogenannte "WiFiSpots"- zur Verfügung stellen, welche aber nur von registrierten Unitymedia-Kunden benutzt werden können. Bis zum Jahresende soll so ein Netzwerk mit bis zu 1,5 Millionen Hotspots entstehen.

Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, können innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Hotspot-Einrichtung widersprechen. Eine gesonderte Zustimmung wird nicht eingeholt. Im Kundencenter kann laut Unitymedia auch nach Ablauf der Frist der Hotspot weiterhin jederzeit deaktiviert und wieder aktiviert werden. Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, erhalten auch keinen Zugriff auf die Hotspots anderer Kunden.

Die Bandbreite der Kunden soll durch den Hotspot-Betrieb nicht beeinträchtigt werden. Dem Kabelmodem wird ein zusätzlicher Down- und Upstream von 10 bzw. 1 MBit/s zugewiesen, welcher ausschließlich dem Hotspot zur Verfügung steht. Auch seien Heim- und Gastnetzwerk komplett voneinander getrennt.


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Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn ein TK-Anbieter ungefragt in meinem Eigentum ein WLAN-Netz aufmacht? Weiß da jemand was?
Es ist mir klar, dass ich dem widersprechen kann, aber erst einmal ist das Netz ja wohl da...
Die Verbraucherzentrale spricht doch genau den rechtlichen Aspekt ein: Es ist nicht erlaubt, weil es unangemessener Einschnitt in die Rechte des Kunden durchgeführt wird.


Ich nehm an, dass sich das Unternehmen Änderungen an der Modem/Router-Software im Vertrag oder den AGBs einräumt.
Allgemeine Geschäftsbedingungens
Dass dort viel stehen und mindestens genauso viel belanglos sein kann, wurde bereits angesprochen. In den AGB kann alles mögliche stehen, aber nur weil es dort steht, wird es deshalb nicht legal. Du kannst auch mittels AGB dir das Recht einräumen lassen, den Kunden bei Zahlungsverzug hinrichten zu dürfen. Selbst wenn der Kunde dem explizit zustimmt, wird das zu keiner Zeit einen Mord legitimieren.... In so fern solltest du nicht so viel darauf geben, was in AGB und besonders AGBs steht.
Da ist es auch vollkommen egal, ob die Box gemietet, gekauft, geklaut, von Gott persönlich übersandt wurde und welche Wartungsverträge bestehen.
 
Das tut jetzt natürlich totaaaal viel zur Sache, aber die Unity Media hat und deshalb kann ich hier den verwenden, ohne dass sich ein Grammatiknazi darüber aufregen muss.

Es gibt nur eine Mehrzahl und die heißt Bedingungen mehr als Mehrzahl gibt es glücklicherweise nicht. ;)
Es ist ein Fehler, der häufig gemacht wird, zugegebener Maßen habe ich den damals[SUP]TM[/SUP] auch gemacht. Das heißt aber nicht, dass das den Fehler besser macht. Im Gegenteil.

Dir ist aber schon klar, wie Vertragsrecht funktioniert, oder?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur eine Art vorformulierte Vertragsklauseln.
Das Wenige, was davon tatsächlich gültig ist - wie gesagt, in Deutschland ist sehr viel von dem, was üblicherweise in AGB steht, schlicht unwirksam - kann und wird regelmäßig vom konkreten Vertrag überschrieben. Mündliche Individualabsprachen können dann letztlich weitere Modifikationen am letztendlichen Vertrag darstellen. Auch Werbeanzeigen können den Vertrag modifizieren.
So könnte etwa in den AGB stehen, dass eine Gewährleistung prinzipiell ausgeschlossen ist, das ist natürlich nicht gesetzeskonform und die entsprechende Klausel wäre damit ungültig. In der Produktpräsentation wird dir dann eine Garantie über 3 Jahre zugesichert, mit dem Händler vereinbarst du eine Garantie über 5 Jahre und im letztendlichen Vertrag selbst unterschreibst du, dass du eine Garantie über 10 Jahre hast. [Nur als fiktives Beispiel.]
Der letztendliche, gültige Vertrag hat dann überhaupt nichts mehr mit den AGB zu tun. Die AGB haben und hätten jedoch zu keiner Zeit eine Gültigkeit erlangt.

--- [2016-05-24 17:05 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Die VZ mahnt die Art und Weise ab, in diesem Fall das "Opt-Out". Doch darum ging es mir nicht wirklich...

Worum geht es dir dann? Als Opt-In ist das rechtlich zulässig.
Du wirst ja nicht zu etwas gezwungen, UM erweitert dann lediglich sein Angebot um ein Feature, welches du in Anspruch nehmen darfst.
Das ist ja auch möglich, wenn du innerhalb der Vertragslaufzeit den Tarif wechselst oder Tarif-Optionen hinzu-/abbuchst.
 
@virtus: Es geht um einen Eingriff in die Privatsphäre durch das nicht erwünschte WLAN (zusätzliche Strahlenquelle). Ich will nicht wissen, wie viele Leute die als Werbung getarnte Infopost von UM nicht gelesen haben.
 
@Alfred Tetzlaff: Ich bin mir nicht sicher, ob du aus der "Elektrosmog"-Belastung irgendwelche Ansprüche ableiten kannst.
Schließlich wirst du in der ganzen Welt damit konfrontiert und die Frequenzen werden offiziell zur Verwendung freigegeben.
Die Strahlen der Mobilfunkmasten machen ja auch nicht an deinem Grundstück halt und Mobilfunkprovider bemühen sich in letzter Zeit verstärkt um Frequenzen, die derzeit für den wlan-Bereich freigehalten wurden.

@Baer danke für die Verbesserung. Ohne dich wäre ich wirklich aufgeschmissen. :)
Es ist auch sehr löblich, dass du gleich noch die Referenz mit angegeben hast.
Bemerkenswerte Arbeit und lobenswert, dass du dich extra dafür in das spannende Thema eingeklinkt hast.
 
Du hast dann sicherlich auch nichts dagegen, wenn ich auf deinem Grundstück einen Kiosk baue, oder? Hast ja auch was davon, brauchst nicht mehr weit zu laufen, um Bier oder Kippen zu kaufen...
 
In der Debatte um die WLAN-Hotspots von Unitymedia kämpft die Verbraucherzentrale NRW jetzt mit härteren Bandagen: Weil Unitymedia an der automatischen Aktivierung der Hotspots festhalten will, werden die Verbraucherschützer gegen den Kabelnetzbetreiber jetzt Klage beim Landgericht Köln einreichen. Unitymedia will sich der Auseinandersetzung stellen und ist weiterhin überzeugt, dass die Kunden durch die Hotspots nur Vorteile haben.

 


Welche Vorteile sollen das sein, wenn sie dazu gezwungen werden? Welche Vorteile, wenn der Speed durch mögliche Nutzer gedrosselt wird, obwohl man dafür bezahlt?
 


Sie werden nicht gezwungen, nur nicht gefragt. Ohne Widerspruch können sie dann den Dienst dann auch selber nutzen.
Die zusätzliche Bandbreite stellt UM bereit. Der Speed bleibt gleich.
 


Das ist doch auch eine Art Zwang, wenn man nicht gefragt wird, ob man das überhaupt will und einfach bestimmt wird, dass es so zu sein hat.

Da bleibt doch echt nur noch kündigen und woanders hin. Weil ob sich Unitmedia an den Widerspruch hält (sofern die Kunden überhaupt erfahren, dass sie das können), steht unter einem anderen Stern.
 
Das ist doch auch eine Art Zwang, wenn man nicht gefragt wird, ob man das überhaupt will und einfach bestimmt wird, dass es so zu sein hat.

Kein Zwang. Du kannst es ja abschalten. Da die Hotspots ein Feature sind, werden die Kunden wohl informiert werden und dann wird da, ebenso wie auf der Webseite, über die Optionen geschrieben stehen.

Ich finde das nicht klasse, verstehe das aber schon. Das ganze kann ja nur funktionieren, wenn das flächendeckend verfügbar ist, Wenn das nur wenige technikinteressierte einschalten und der Rest überliest die Infos, dann ist das ganze natürlich eine Totgeburt, es sei denn, man haut zig Millionen für Werbung raus.
 
WLAN-Hotspots: Nur 1 Prozent nutzt Widerspruchsmöglichkeit

Unitymedia wehrt sich dagegen, dass die Kunden für die Hotspot-Nutzung ausdrücklich einwilligen müssen. Unternehmenschef Lutz Schüler erklärte im Rahmen eines Hintergrundgesprächs auf der Fachmesse Anga Com in Köln gegenüber inside-handy.de, dass bislang nur ein Prozent der Nutzer widersprochen habe. Es sei somit davon auszugehen, dass sich die überwiegende Mehrheit nicht an der neuen Funktion störe. Um eine ausreichend große Zahl von Hotspots aktiv zu haben, sei daher die Opt-Out-Lösung praktikabler als der Opt-In.

In der schriftlichen Unitymedia-Mitteilung heißt es weiter: "Wir haben alle Vorkehrungen getroffen, dass die Freischaltung keinerlei Nachteile für die Kunden mit sich bringt. Insbesondere bleibt die Leistung seines Anschlusses und seines WLANs komplett unbeeinträchtigt. Der Router hat auch keine höhere Sendeleistung durch die zweite SSID. Wir sind daher überzeugt, dass die Freischaltung keine explizite Einwilligung der Nutzer erfordert. Gleichzeitig wollen wir aber, dass die Nutzer frei entscheiden können, ob sie sich an den WifiSpots beteiligen, weshalb jeder Kunde die Möglichkeit hat, jederzeit und ganz einfach den WifiSpot zu deaktivieren oder grundsätzlich der Teilnahme zu widersprechen."
1,5 Millionen Hotspots

Den Ausbau des Hotspot-Netzes will Unitymedia trotz der Klage der Verbraucherschützer nicht stoppen, so der Sprecher: "Wir werden mit unserer Planung fortfahren und bis Ende des Jahres bis zu 1,5 Millionen WifiSpots für unsere Kunden freischalten. Wir glauben, dass die große Mehrheit der Kunden, wenn sie erst die Vorteile dieses dichten WLAN-Netzes und der automatischen Anmeldung an den WifiSpots erleben wird, sehr schnell von dem Angebot überzeugt sein wird."

 
Da die Fritze von UM gesteuert wird von denen war das ersten was ich gemacht gab die antenne zu kappen is zur KlickGehäuse Kabel von der Platine ab.. hab an der Box ne Alte Fritze dran fürs WLAN .. da geht wenigstens MacFilter was bei der UM Box NICHT geht
 
Gibt es deinen Beitrag auch in ner Form, dass man ihn verstehen kann?
Ansonsten würde ich nicht raten an einem Gerät, welches nur geliehen ist, irgendwelche Operationen vorzunehmen.
 
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