Nach dem geplanten Wegfall der Störerhaftung erhofft sich Unitymedia zukünftig mehr Nachfrage nach Hotspots durch Geschäftskunden, beispielsweise durch Restaurants oder Cafés. Eine freie Nutzung der Hotspots sei aber auch ohne die Störerhaftung nicht möglich, da Betreiber großer öffentlicher WLAN-Netzwerke weiterhin dazu verpflichtet sind, sämtliche Nutzer zu registrieren. Unitymedia wünscht sich daher, dass dieses Gesetz ebenfalls noch überarbeitet und auch diese Hürde gelockert wird.
Auch die Kunden von Unitymedia können möglicherweise von einem flächendeckenden WLAN-Netz profitieren. Mit entsprechend konfigurierten Routern soll zukünftig ein jeder Unitymedia-Kunde ein eigenes Hotspot-Netzwerk -sogenannte "WiFiSpots"- zur Verfügung stellen, welche aber nur von registrierten Unitymedia-Kunden benutzt werden können. Bis zum Jahresende soll so ein Netzwerk mit bis zu 1,5 Millionen Hotspots entstehen.
Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, können innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Hotspot-Einrichtung widersprechen. Eine gesonderte Zustimmung wird nicht eingeholt. Im Kundencenter kann laut Unitymedia auch nach Ablauf der Frist der Hotspot weiterhin jederzeit deaktiviert und wieder aktiviert werden. Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, erhalten auch keinen Zugriff auf die Hotspots anderer Kunden.
Die Bandbreite der Kunden soll durch den Hotspot-Betrieb nicht beeinträchtigt werden. Dem Kabelmodem wird ein zusätzlicher Down- und Upstream von 10 bzw. 1 MBit/s zugewiesen, welcher ausschließlich dem Hotspot zur Verfügung steht. Auch seien Heim- und Gastnetzwerk komplett voneinander getrennt.
Quelle: Heise/Onlinekosten
Bild: Wikpedia
Auch die Kunden von Unitymedia können möglicherweise von einem flächendeckenden WLAN-Netz profitieren. Mit entsprechend konfigurierten Routern soll zukünftig ein jeder Unitymedia-Kunde ein eigenes Hotspot-Netzwerk -sogenannte "WiFiSpots"- zur Verfügung stellen, welche aber nur von registrierten Unitymedia-Kunden benutzt werden können. Bis zum Jahresende soll so ein Netzwerk mit bis zu 1,5 Millionen Hotspots entstehen.
Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, können innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Hotspot-Einrichtung widersprechen. Eine gesonderte Zustimmung wird nicht eingeholt. Im Kundencenter kann laut Unitymedia auch nach Ablauf der Frist der Hotspot weiterhin jederzeit deaktiviert und wieder aktiviert werden. Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, erhalten auch keinen Zugriff auf die Hotspots anderer Kunden.
Die Bandbreite der Kunden soll durch den Hotspot-Betrieb nicht beeinträchtigt werden. Dem Kabelmodem wird ein zusätzlicher Down- und Upstream von 10 bzw. 1 MBit/s zugewiesen, welcher ausschließlich dem Hotspot zur Verfügung steht. Auch seien Heim- und Gastnetzwerk komplett voneinander getrennt.
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