[Politik und Gesellschaft] OLG Stuttgart erlaubt in zweiter Instanz die Verwendung eines Dashcam Videos

Das OLG Stuttgart hat in zweiter Instanz den Rückgriff auf sogenannte Dashcam-Videos nun erlaubt und befeuert damit einen bereits länger anhaltenden juristischen Streit.

Zum Fall: In dem Verfahren soll der Betroffene eine rote Ampel missachtet und die Rotphase länger als eine Sekunde angedauert haben. Das Amtsgericht Reutlingen hatte den Fahrer in erster Instanz zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Die Tat konnte das Amtsgericht allerdings nur mit einem Video nachweisen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer anlasslos mit einer Dashcam aufgenommen hatte.

Wenig überraschend die Kritik der Datenschützer. So vertritt etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte die Ansicht, dass die Nutzung von Dashcams ebenso wie die Veröffentlichung daraus gewonnener Videos unzulässig ist.



Quelle:
 
So vertritt etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte die Ansicht, dass die Nutzung von Dashcams ebenso wie die Veröffentlichung daraus gewonnener Videos unzulässig ist.

Das hat das Gericht afais auch nicht verneint.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #3
Ich persönlich bin hier zweigeteilter Meinung.

Zum einen: Dashcams sind auf jeden Fall sinnig um sich selbst zu entlasten oder um Unfallhergänge einwandfrei zu belegen. Vor allem bei Motorradfahrern.

Zum anderen: Dieses Beispiel zeigt wie Dashcams Leute zu Hilfssherriffs mutieren lässt.

Mit solchen Aktionen, welche vom Gericht offensichtlich gebilligt werden, wird der eigentliche Zweck der Dashcams schlichtweg untergraben. Ich wäre ja für folgende Regelung:
- Dashcams dürfen nur in einer Schleife laufen
- Dashcams müssen einen Beschleunigungssensor haben damit die Aufnahme bei einem Unfall von Loop auf Dauerhaft geschaltet wird
- GPS ist pflicht
- Videos dürfen GRUNDSÄTZLICH nicht ins Netz gestellt werden sofern man Kennzeichen und/oder Personen erkennen kann.

Es könnte so einfach sein.

@KaPtin: Darum geht es sich nicht. Zudem interessiert es Gerichte weniger was Datenschützer sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit solchen Aktionen, welche vom Gericht offensichtlich gebilligt werden,

Wie kommst Du darauf?

Nur weil etwas rechtswidrig hergestelltes als Beweis zugelassen wird, wird dadurch nicht die Herstellung gerechtfertigt oder legalisiert.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Habe ich auch nicht gesagt und darum geht es mir nicht.
Das Gericht lässt eine Anlasslose Aufnahme zu in der a. niemand gefährdet wurde b. kein Unfall provoziert wurde.
Die Verhältnismäßigkeit ist schlichtweg nicht gegeben.

Hier gibt es nur einen angepissten Autofahrer der an der roten Ampel wartet und der andere 10 Sekunden Vorsprung hat.
Wenn der Mongo vor mir meint bei rot über die Kreuzung zu heizen soll er machen. Ist sein Lappen und sein Geld. Solange keiner gefährdet wird....wayne.
Ich bin nicht die Polizei.

Spätestens jedoch wenn jemand gefährdet wird hört der Spaß auf. Bitte jetzt keine Belehrungen über die STVO nach dem Motto "mimimi ist aber dennoch verboten" :m JEDER hat zumindest schon mal daran gedacht bei rot über eine Kreuzung zu fahren weil im Umkreis von 1km auf dem Land kein Sau kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat das Gericht afais auch nicht verneint.
Aber auch nicht bestätigt. Insofern wäre es interessant, wie du zu dem Trugschluss kommst, das Videomaterial wäre widerrechtlich hergestellt worden.
Fotografieren und Filmen (von Personen) im öffentlichen Raum ist nach wie vor nicht verboten, Datenschutzvorschriften, die eine nicht genehmigte Speicherung untersagen könnten, betreffen Staat bzw. Unternehmen und keine Privatleute.
Einzig die unerlaubte Veröffentlichung (die u.a. vor Gericht als Beweismittel erfolgen kann), ist durch das Recht am eigenen Bild verboten. Wobei das LG hier offensichtlich das öffentliche Interesse als Beweismittel als vorrangig ansieht.
 
Aber auch nicht bestätigt. Insofern wäre es interessant, wie du zu dem Trugschluss kommst, das Videomaterial wäre widerrechtlich hergestellt worden.

Dein Trugschluß, daß ich das behauptet hätte.

Es geht um die Verwertbarkeit, nicht um die Legalität. Deswegen wird auch der Film auch "möglicherweise auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel" genannt.

Die Rechtsprechung zu Dashcams ist derzeit noch widersprüchlich.

Aber, wie gesagt, das ist nicht Thema des Verfahrens.

@Tsherno Darum ist auch die Art der Kamera egal. Die Diskussion um die cams ist in anderem Kontext natürlich legitim,
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #8
@Tsherno Darum ist auch die Art der Kamera egal. Die Diskussion um die cams ist in anderem Kontext natürlich legitim,

Richtig. Die Verhältnismäßigkeit um die es mir geht ist nahezu lächerlich unter der das Verfahren ÜBERHAUPT zugelassen wurde. Und daraus erfolgt meine Sorge.
 
Einzig die unerlaubte Veröffentlichung (die u.a. vor Gericht als Beweismittel erfolgen kann), ist durch das Recht am eigenen Bild verboten.
Ist das der einzige Knackpunkt? Dann kann ich das Gericht komplett verstehen, dass sie eine 'Veröffentlichung' im Rahmen der Gerichtsverhandlung zugelassen hat.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #11
Na und? Scheinbar ist das OLG genau so unterbeschäftigt wie das AG wenn die sich mit sowas befassen.

Wenn ich mal so überlege....es ist der erste Fall dieser Art unabhängig von der Kamera.
 
Wieso sollten die unterbeschäftigtsein?

Was überlegst Du?

Der erste Fall von was?

Formuliere doch mal eindeutig, um was es Dir überhaupt geht.
 
...
Wenn der Mongo vor mir meint bei rot über die Kreuzung zu heizen soll er machen. Ist sein Lappen und sein Geld. Solange keiner gefährdet wird....wayne.
Ich bin nicht die Polizei.
../QUOTE]

ja, wayne.
Vielleicht dayne der das nächste mal mit dem "Mongo" zusammenstößt und schwerbehindert ist weil halt doch mal was passiert ist?
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #14
Wieso sollten die unterbeschäftigtsein?

Weil die einen solchen Fall überhaupt verhandeln. Hatte ich oben geschrieben!

Der erste Fall von was?

Das jemand anlasslos eine Aufnahme gemacht hat und derjenige angezeigt wurde im Zusammenhang mit einer Dashcam. Hatte ich oben geschrieben!!!!!

Formuliere doch mal eindeutig, um was es Dir überhaupt geht.

Habe ich. Offensichtlich kannst du mehrere Posts nicht miteinander verknüpfen und den Zusammenhang verstehen. Aber nochmal für dich. Mir geht es darum, dass mit solchen Beschlüssen in Zukunft jeder zum Hilfssherriff mutiert und jeder Angst haben muss gefilmt zu werden wenn er mal eine Kippe wegwirft oder vergisst zu blinken. Oh...das hatte ich ja oben auch bereits geschrieben.!!!!!11111einself

@keinbenutzername: Kannst du auch nicht lesen? Ich zitiere mich mal selber

Spätestens jedoch wenn jemand gefährdet wird hört der Spaß auf.

Was stimmt denn nicht mit euch?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Thread Starter Thread Starter
  • #16
schreib doch einfach worum es dir geht statt gleich auzuflippen :coffee:*tee

Habe ich...zwei mal inzwischen.....es nervt mich nur, dass ich mich dauernd wiederholen muss nur weil andere nicht die Kombination Auge-Hirn-Verstand nutzen können. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat kann mir mal den Schuh aufblasen. :beer:
 
Dein Trugschluß, daß ich das behauptet hätte.

Es geht um die Verwertbarkeit, nicht um die Legalität. Deswegen wird auch der Film auch "möglicherweise auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel" genannt.,
Schon merkwürdig. Du antwortest im Zusammenhang mit (angeblich verbotenen) Dashcam-Aufnahmen, dass eine Herstellung nicht legalisiert werden würde, nur weil ein Gericht solche Aufnahmen als Beweismittel zugelassen hat.
Im selben Atemzug behauptest du dann aber, es ginge ja nicht darum, ob die Herstellung legal wäre, sondern um die Beweisverwertung.
Warum behauptest du dann, die Herstellung (implizit) wäre nicht legal und (explizit) würde auch nicht legalisiert werden? Ist bei dir Zeit für ein Mittagsschläfchen oder ist das deine übliche Methode, damit du auch mal "mitdiskutieren" kannst?

Ist das der einzige Knackpunkt? Dann kann ich das Gericht komplett verstehen, dass sie eine 'Veröffentlichung' im Rahmen der Gerichtsverhandlung zugelassen hat.
Ich wüsste sonst keine Rechtsvorschrift, die Foto- und Videoaufnahmen im öffentlichen Raum betrifft. Wann Bildaufnahmen nicht gestattet sind, habe ich ausführlich im Sophienhof-Thread dargelegt.
(Wohlgemerkt: Es geht hier ums Fotografieren/Filmen - nicht um Videoüberwachung.)
 
Ich hatte von dem Fall im gelesen. Dort wurde erwähnt, dass das Gerichte jetzt auch nicht will, dass Leute zu Hilfssherrifs werden und jede Lapalie anzeigen und die zuständigen Stellen sollten immer den Einzelfall abwägen. Da wäre Tshernos erste Befürchtung ja schon mal hinfällig. im entsprechenden Fall ging es ja bereits um 6 Sekunden rot und da finde ich schon, dass da eine besondere Schwere vorliegt.

Und wenn das im Ergebnis dazu führt, dass sich die Leute sich in Folge solcher Entscheidungen ein bisschen am Riemen reißen - aus Angst jemand filmt das - dann kann ich damit leben das Dashcamvideos eingesetzt werden können. Ob mich nun ein Tourist fotografiert wenn ich an einem Wahrzeichen vorbeilaufe, oder jemand dabei filmt, wie ich vor ihm herfahre, das macht für mich keinen Unterschied.
 
Warum behauptest du dann, die Herstellung (implizit) wäre nicht legal und (explizit) würde auch nicht legalisiert werden?

Was hast Du denn daran nicht verstanden, daß das Gericht von "möglicherweise auf rechtswidrige Weise erlangtes Beweismittel" spricht?
 
Meine Gute, diese Phobie von Hilfssherrifs und diese deutsche Unart alles zu verbieten, mit lächerlichen Begründungen von wegen Datenschutz.
Was stört daran während der Fahrt zu filmen? Erwarten Autofahrer auf Strassen nicht gesehen zu werden? Sollte es aus Datenschtzrechtlichen Gründen erlaubt sein sein Kennzeichen abzudecken? -Man könnte sich ja daran errinnern.

Und diese Erklärung in Post #5 'sein F-Schein und sein Geld' -soso, wenn beim Nachbar eingebrochen wird; soll man ncihts tun, denn es ist ja nicht mein Zeug und meine Strafe?

Der HilfssheriffTrend ist auch nicht ausgebrochen seit man als private Person jeden Tatverdächtigen bis zum Eintreffen von F&H festhalten darf.
Es ist auch noch keiner an akutem rücksichtlosem 'Datenmissbrauch', dem Erblicken einer Kamera(Attrappe) geschädigt worden. Oder?

Ich würde es begrüssen wenn Leute mehr acht aufeinander geben, wenn Untaten aufgezeigt würden, wenn abstehende Nägel eingeschlagen würden.
 
Zurück
Oben