Das OLG Stuttgart hat in zweiter Instanz den Rückgriff auf sogenannte Dashcam-Videos nun erlaubt und befeuert damit einen bereits länger anhaltenden juristischen Streit.
Zum Fall: In dem Verfahren soll der Betroffene eine rote Ampel missachtet und die Rotphase länger als eine Sekunde angedauert haben. Das Amtsgericht Reutlingen hatte den Fahrer in erster Instanz zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Die Tat konnte das Amtsgericht allerdings nur mit einem Video nachweisen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer anlasslos mit einer Dashcam aufgenommen hatte.
Wenig überraschend die Kritik der Datenschützer. So vertritt etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte die Ansicht, dass die Nutzung von Dashcams ebenso wie die Veröffentlichung daraus gewonnener Videos unzulässig ist.
Quelle:
Zum Fall: In dem Verfahren soll der Betroffene eine rote Ampel missachtet und die Rotphase länger als eine Sekunde angedauert haben. Das Amtsgericht Reutlingen hatte den Fahrer in erster Instanz zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Die Tat konnte das Amtsgericht allerdings nur mit einem Video nachweisen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer anlasslos mit einer Dashcam aufgenommen hatte.
Wenig überraschend die Kritik der Datenschützer. So vertritt etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte die Ansicht, dass die Nutzung von Dashcams ebenso wie die Veröffentlichung daraus gewonnener Videos unzulässig ist.
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