• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Freundin des Mitbewohners als Dauergast

Khelben2000

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Nochmal für dich zusammengefasst: Besuch der Freundin ist zu dulden.

Du hast es immer noch nicht gerafft. Gegen den Besuch der Freundin an sich ist nichts zu sagen ... so lange er sich auf die dem betreffenden Mitbewohner zur alleinigen Verfügung überlassenen Räumlichkeiten beschränkt.

PS: eine WG ist juristisch als GbR zu betrachten ... es schien so, als würde dir die korrekte Bezeichnung nicht geläufig sein. Insofern regelt das BGB das Verhältnis der WG-Mitglieder untereinander. Verträge, die Regelungen vorsehen, an die die einzelnen WG-Bewohner sich zu halten haben, können also durchaus von eben diesen WG-Bewohnern geschlossen werden, wobei der eigentliche Vermieter außen vor bleibt. Es handelt sich also mitnichten um eine "normale" Mieter-Vermieter-Situation.

Da du allerdings hartnäckig auf deiner Position beharrst, der Threadstarter sich ohnehin inzwischen aus diesem Thread verabschiedet haben dürfte und ich mit meiner Zeit weitaus besseres anzufangen habe, als sie an dich zu verschwenden, ist von meiner Seite aus hier Feierabend. Anhaltspunkte, wie weiter vorgegangen werden könnte, hat der Threadstarter hier sicher auch genügend gefunden ... sofern er deine Postings denn geflissentlich ignoriert hat.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Du hast es immer noch nicht gerafft. Gegen den Besuch der Freundin an sich ist nichts zu sagen ... so lange er sich auf die dem betreffenden Mitbewohner zur alleinigen Verfügung überlassenen Räumlichkeiten beschränkt.
Das ist falsch. Der Besuch ist zu dulden, solange er sich auf Räumlichkeiten beschränkt, die nicht im alleinigen Besitz eines der Mieter stehen. Verfügen kann von ihnen niemand, da dafür Eigentum von Nöten wäre.

PS: eine WG ist juristisch als GbR zu betrachten ... es schien so, als würde dir die korrekte Bezeichnung nicht geläufig sein.
Ach was? Dabei habe ich doch genau das schon mehrmals hier im Thread erwähnt, zuletzt hier:
Mietern, die wiederum untereinander eine BGB-Innengesellschaft bilden.



Insofern regelt das BGB das Verhältnis der WG-Mitglieder untereinander. Verträge, die Regelungen vorsehen, an die die einzelnen WG-Bewohner sich zu halten haben, können also durchaus von eben diesen WG-Bewohnern geschlossen werden, wobei der eigentliche Vermieter außen vor bleibt. Es handelt sich also mitnichten um eine "normale" Mieter-Vermieter-Situation.
Es handelt sich um eine normale Mieter-Vermieter-Situation. Es tut mir leid das du aufgrund mangelnder Rechtskenntnis das nicht als solche wahrnimmst, aber anders als normal ist ein Rechtsverhältnis, welches dem Gesetz entspricht, nicht zu beurteilen.
Verträge bedürfen übrigens zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung aller Beteiligten - Verträge zugunsten Dritter mal ausgenommen, aber die sind hier nicht ersichtlich. Was du meinst ist eine Abänderung des konkludent geschlossenen Gesellschaftsvertrages und das ist eben nicht einfach mit einer Mehrheitsabstimmung möglich. Könnte man wissen, würde man sich nicht nur als großer Experte aufspielen wollen...

sofern er deine Postings denn geflissentlich ignoriert hat.
Ach ich hoffe eigentlich nicht dass er das getan hat, immerhin habe ich nur versucht das (Rechts)chaos das ihr mit dem rumgespamme von (gefährlichem) Halbwissen verursacht hat wieder zu ordnen.

So wie ich das verstanden habe hat der TS sich meinen Rat zu Herzen genommen über die Umlegung der Nebenkosten vorzugehen und nicht vergeblich zu versuchen die Freundin als Besucherin loszuwerden, damit hat er alles richtig gemacht. Insofern bin ich durchaus zufrieden.
 

keinbenutzername

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@Khelben
geh doch einfach mal vor Ort deine BGB, GbR und Jurascheiße runterbeten.
Damit hilfst du dem TS sicher.
Mit Gesetz und Anwalt + Recht drohen ist genau das was man in einer WohnGEMEINSCHAFT braucht um glücklich zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

theSplit

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@keinbenutzername:

Wer hat dir denn auf den Schlips getreten? Überreaktion? Wenn eine Partei die gemeinschaftlichen Gerätschaften und Räumlichkeiten für sich beansprucht ohne auf die anderen Rücksicht zu nehmen, wird man wohl etwas sagen dürfen, schließlich zahlen die das gleiche Geld um eben auch alles, zu gleichen Teilen, nutzen zu dürfen. Um die Freundin mal aus der Diskussion heraus zu nehmen, die hat nur indirekt etwas damit zu tun, bringt das Faß aber zum überlaufen, weil die Wohnung für X Parteien ausgelegt ist und nicht X und 1 und mehr wenn jeder eine/einen Freund/Freundin mitbringen würde....

Soweit sind wir uns einig?

Und wenn das der besagte Mitbewohner nicht verstehen will und nur denkt "ihr gönnt mir meine Freundin nicht... mimimi" - soll er sich eine Wohnung suchen die er zu 100% allein und für sich beanspruchen kann und in die er auf niemanden Rücksicht zu nehmen hat. Und jener scheint es, was ich ziemlich dreist finde, es als selbstverständlich zu erachten dass er machen kann was er will und möchte, ohne vorher mal in die Runde zu fragen ob jemand etwas dagegen hätte oder ähnliches. Find ich ziemlich frech - auch ohne mit nem BGB zu fuchteln...

Man macht das nicht einfach so, man FRAGT ob das Okay ist. (das hat scheinbar aber nicht stattgefunden!)

@keinbenutzername
Und jetzt sag mir, du würdest da ja zu kreuze kriechen, damit die "Harmonie" nicht gefährdet wird, wenn dir jemand auf der Nase tanzt; ohne dass du etwas dagegen sagen konntest bzw. im nachhinein darfst....
 

keinbenutzername

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völlig richtig.
Nur denke ich halt auch, dass dort einfach zu wenig geredet wird.
Und das das dann zu Anwaltssachen führt halte ich für traurig.
 

theSplit

1998
Veteran Barkeeper

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Danke dass wir uns dahingehend schon etwas einig sind... ;)

Ich wäre auch dafür sich nochmal an einen Tisch zu setzen, aber dann muß der besagte Mitbewohner auch akzeptieren wenn die anderen eben nicht seiner Meinung sind, das es okay ist, das er jemanden auf Dauer beherbergt und sich den Fehler eingestehen das über die Köpfe der anderen einfach so beschlossen zu haben... Nur muß der Herr dann auch selbst nen Stück zurücktreten können wenn es so ist das es nicht geduldet wird, oder man findet einen Kompromiss der für alle, auch wirklich, akzeptabel ist und mit der man leben kann.

Aber jemanden zu beschuldigen "du gönnst mir meine Freundin nicht, weil *irgendwas*" ist doch nicht wirklich hilfreich so eine Situation zu bereinigen, wie das hier einige so raushängen lassen als ob Nitrouz den Mund zu halten hat weil, "das halt normal ist...." - warum und wieso spielt auch keine Rolle dann, man hat sich insgesamt zu arrangieren - ist halt "Gemeinschaft".
 

zorg

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Über all den Klagen über Zwischenmenschliches hab ich die vertraglichen Regelungen nicht entdeckt. Der TE will seine alte, gemütliche 4-er WG zurück. Und weil das nicht zu haben ist, stänkert er rum. Den Rest regelt das BGB und im Streitfall Gerichte.
 

bevoller

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Ich wollte dem TS nur vor Augen halten, dass ein "Rumnörgeln" weil jemand seine PS3 nicht benutzen kann vielleicht nichts so richtig schlimm ist und es ihn in einer anderen WG deutlich schlimmer treffen könnte und er es sich überlegen soll ob er prinzipiell überhaupt in einer WG mit fremden Menschen wohnen will/muss.

Man braucht sich doch hier nicht über jedes Detail und jedes Problemchen der WG zu unterhalten, das führt doch zu nichts.
Entweder man kommt mit den Leuten vor Ort klar, oder nicht.
Dann muss man halt die Konsequenzen ziehen.
Wer sich vor Ort nicht behaupten/durchsetzen kann muss daran vor Ort arbeiten.
Wohl wahr. Ein Mitbewoher fühlt sich durch die "zusätzliche Mitbewohnerin" gestört, einer sogar so sehr, dass er auszieht, dem Rest ist es scheinbar relativ egal. Die demokratische Lösung der Frage, ob die Dame einziehen darf würde eine recht eindeutige Mehrheit ergeben, nämlich 2 gegen 1 bei Rest Enthaltungen. (Erläutere ich lieber gleich, bevor mich jemand absichtlich missversteht. ;))
Man kann es aber natürlich so machen, wie du es anderen vorschlägst aber nicht selber praktizierst. Allerdings gibt der Klügere dann so lange nach, bis er der Dumme ist.

Um es mal deutlich zu sagen, ich habe das Gefühl der TS redet hier mit uns deutlich mehr als in der WG mit den Mitbewohnern
Wäre ja nicht das erste Mal, dass du falsch liegst. :p

Weiterhin meine ich war es in dem Fall so, dass die Mutter für längere Zeit (x-Wochen) in Abwesenheit des Sohnes dort "eingezogen" ist.
Hatten wir alles schon... Weiß ich, weil ich selbst darauf verlinkt habe.
Der Einzug eines Lebensabschnittsgefährten oder Familienmitgliedern ist gegenüber dem Vermieter zwar melde- aber nicht genehmigungspflichtig. Ausnahmefall wäre eine Überbelegung der Wohnung. Darüber kann man sich vielleicht noch streiten.
Schwierig ist hier natürlich die Situation, weil es sich offensichtlich um vier gleichberechtigte Mieter handelt. In dem konkreten Fall würde ich für die Mehrheitslösung plädieren.

IMO trifft es das hier ganz gut:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngemeinschaft#Mehrere_Hauptmieter_in_einem_Mietvertrag
Die WG Wohnung ist auf 4 Personen ausgelegt. Jetzt wohnen 5 Personen darin, also überbelegt. Besuch zählt nicht, da die Freundin fast ständig da ist.
Siehe oben... :rolleyes:

@Seedy: Ganz schön frecht. Wie kommst du auf so eine Unterstellung, die Beteiligten könnten sich keinen Anwalt leisten?
Ja, im Zweifel käme der Steuerzahler auf. Was glaubst du denn, wer den eigenen Anwalt u. die Gerichtskosten bezahlt, wenn einer Prozesskostenhilfe beantragt?
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Der Einzug eines Lebensabschnittsgefährten oder Familienmitgliedern ist gegenüber dem Vermieter zwar melde- aber nicht genehmigungspflichtig. Ausnahmefall wäre eine Überbelegung der Wohnung. Darüber kann man sich vielleicht noch streiten.
Schwierig ist hier natürlich die Situation, weil es sich offensichtlich um vier gleichberechtigte Mieter handelt. In dem konkreten Fall würde ich für die Mehrheitslösung plädieren.

Das ist egal, da es sich hier - ich wiederhole mich - nicht um einen Einzug handelt. Und das ist genau der Punkt. Der juristische Laie sieht im Zweifelsfall eher die Gemeinsamkeiten als die Unterschiede im Sachverhalt, da er nicht bemessen kann auf welche Details es bei einer Rechtsanwendung ankommt und auf welche nicht. Das führt dann dazu das Urteile, die sich zwar im Sachverhalt mehr ähneln als sie sich unterscheiden, als Vergleich herangezogen werden obwohl sie in den entscheidenden Punkten vollkommen anders gelagert sind.


Ja, im Zweifel käme der Steuerzahler auf. Was glaubst du denn, wer den eigenen Anwalt u. die Gerichtskosten bezahlt, wenn einer Prozesskostenhilfe beantragt?

Was glaubst du denn, wegen welchem Quatsch in Deutschland Prozesskostenhilfe gewährt wird?!
 

Lory

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im Zweifel käme der Steuerzahler auf. Was glaubst du denn, wer den eigenen Anwalt u. die Gerichtskosten bezahlt, wenn einer Prozesskostenhilfe beantragt?
Prozesskostenhilfe bekommt man nicht zum klagen. Die bekommt man, wenn man verklagt wird und sich keinen Anwalt leisten kann.


[SUP][SUB]18[/SUB][/SUP]
 

Lory

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Ich wusste gar nicht, dass der jetzt in Jura macht :unknown:

PS: Ist mir alles bekannt. Wollt nur mal gucken, ob hier noch alles korreckt abgeleuchtet wird. :p

PPS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten! :dozey:

ROFL!!!
[SUB][SUP]20[/SUP][/SUB]
 

virtus

Gehasst

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AUF DEM MOND

Ohne Geld:
Du läufst zum Gericht, holst dir einen Beratungshilfeschein und der Staat kommt für die Kosten deines Anwalts auf. Falls es zum Prozess kommt, kannst du so auch Prozesskostenhilfe beantragen und der Staat kommt für die Kosten auf. Es gibt zwar Einschränkungen, so dass in besonderen Fällen Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe versagt werden kann, aber im Wesentlich finanziert letztlich der Steuerzahler den Mist.
 

Ruby

Just add Sun

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Gallifrey
@virtus:

Ein Beratungsschein muss bezahlt werden (glaube 10 Euro waren das) - dafür gibt es eine Beratung bei einem Anwalt.

PKH bekommt man nur, wenn die Bewilligungsstelle der Meinung ist, dass das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. PKH wird also nicht immer gewährt.

Und es ist gut so, dass auch finanzschwache Leute vor Gericht gehen und dort für ihr Recht kämpfen können.
 
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