Das hier ist aber nicht vom 1. April sondern von gestern:
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Du bist mein Held, das ist seit Stunden in eurem Fun-Bereich!Ich habe gerade die letzten Stunden damit verschwendet zu versuchen, den Beitrag von Jan Böhmermann auf Youtube hochzuladen.

Stimmt, Erdogan geht auf Nummer sicher. Momentan ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Paragraph 103 und 185. Also selbst wenn die Regierung dem Boss vom Bosporus eine Absage erteilt, müssen sich die Gerichte damit beschäftigen.Selbst wenn der von dir benannte Paragraph nicht Zündet, zündet noch eine normale Anzeige wegen Beleidigung.
Ist ihr Recht.Was die Merkel gemacht hat, ist als Politikerin eine ziemlich deutliche Stellung zu beziehen
Weißt du mehr als ich?und das deckt sich halt nicht mit dem Grundgesetz bezüglich (in diesem Fall) Satire.

daß sie sich, in dem sie sich vor Böhmermann gestellt hätte, sich auch vor das Grundgesetz gestellt hätte.
Jap, dass ist das was mich nervt.You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
Du hast recht. Es muß anders herum heißen. Hätte sie sich vor das GG gestellt, hätte sie sich auch indirekt vor Böhmermann gestellt. Laut GG geht die Meinungsfreiheit recht weit und es obliegt den Gerichten, etwaige konkurrierende Rechtsgüter dagegen abzuwägen.


Sie genießt als Bürger ebenso Meinungsfreiheit, aber im Amt darf sie diese nicht in jedem Fall äußern. Insbesondere vor einem Urteil, geschweige denn, bevor es überhaupt einen Prozeß gibt.

Merkel/ die Regierung kann es doch nur falsch machen.
Wird die Klage abgewiesen....