[Politik und Gesellschaft] Generalbundesanwalt kündigt härtere Gangart gegen rechtsextreme Straftäter an

Aufgrund der steigenden Zahl von Anschlägen auf Flüchtlingsheimen hat Generalbundesanwalt Peter Frank angekündigt, künftig härter gegen rechtsextreme Straftäter vorzugehen. Wie er gegenüber dem Magazin "Der Spiegel" erklärte, sei es nicht auszuschließen, dass sich die Rechten "neu formieren".

Wenn es "zu pogromartigen Szenen wie in den 90er Jahren in Rostock-Lichtenhagen" komme, oder ein Anschlag Tote oder Schwerstverletzte fordere, sei ein Einschreiten des obersten deutschen Strafverfolgers notwendig. "Dann muss ein Gegenfanal gesetzt werden."

Derartige Straftaten haben schwerwiegende Konsequenzen "für das friedliche Zusammenleben in Deutschland und das Ansehen Deutschlands im Ausland".


Bild: GBA-Logo
Quelle:
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider öffnet man damit dem Argument Tür und Tor, das die Flüchtlinge tun und lassen können was sie wollen aber wehe der Täter ist sei ein Deutscher.
Ich möchte diese These hier ausdrücklich NICHT(!) verteten, weise nur darauf hin das sie uns eher früher als später über den Weg laufen wird.

Auch sollten zunächst einmal Straftäter ermittelt werden gegen welche man ggf. "härter" vorgehen könnte und weder bei Brandstiftern noch Antänzern kann man da aktuell grosse Erfolge sehen...
Gegen unbekannte Täter geht die Staatanwaltschaft überhaupt nicht vor.
 
Ich dachte vor dem Gesetz sind alle gleich. Aber Ok, mir soll es egal sein, solange ich als nicht rechter bei meinen Straftaten nicht härter bestraft werde.
 
Das ist mal wieder journalistische Scheiße. Nicht von Lokalrunde, sondern der Quellen.

Der Spiegel schreibt in seiner Überschrift, Frank wolle härter vorgehen, aber als Aussage kommt das in dem Interview gar nicht vor. Der Spiegel stellt lediglich fest, daß Die Bundesstaatsanwaltschaft bislang bei Anschlägen nicht tätig geworden sei und fragt, wann Frank den einschreiten würde.
Antwort:
-Angriffe von einer rechtsterroristischen Vereinigung
-progromartige Szenen wie in Lichtenhagen
-Tote und Schwerstverletzte

Dass, wenn die Bundesanwaltschaft nicht tätigt wird, dies aber eine andere Anwaltschaft macht, sollte nicht erwähnt werden müssen.
 
Kapiere ich nicht, gibt es eine rechte, linke, mittlere Strafverfolgung? Galten die Gesetze für Rechte bisher nicht?
 
Für die Strafverfolgung sind die Staatsanwaltschaften zuständig. Da gibt es natürlich unterschiedliche Zuständigkeiten, je nach Delikt. Die Bundesanwaltschaft ist hauptsächlich für Staatsschutzsdelikte zuständig.
 
Also gelten für unterschiedliche Staatsanwaltschaften unterschiedliche Härtegrade der Strafverfolgung? Welches Gesetz legt das fest?
 
Der Spruch des "härteren Vorgehens" läßt darauf schliessen, dass bisher irgendwie weich und flauschig verfahren wurde, je nach politischer Gesinnung des Straftäters (Gesinnungsstrafrecht im 3.Reich, DDR).

 
Dann ist es seltsam, dass es hier kolportiert wird ... Lügenpresse an Board? :unknown:
 
Da macht sich einer aber sehr beliebt...

--- [2016-02-07 00:02 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Und um das vielleicht nochmal klar zu stellen: Die "härtere Gangart" beziehst sich auf das Einschreiten des GBA. Das bedeutet, das dieser vermehrt Fälle an sich ziehen möchte in denen es um rechtsextreme Straftaten geht, da er eine Tendenz sieht das diese Straftaten vermehrt den Bereich berühren für den die Bundesanwaltschaft originäre bzw. evokative Zuständigkeit besitzt.
 
Beliebtheit sollte in sachbezogenen Diskussionen außen vor bleiben. Ansonsten dürfte man nichts kritisieren.

Wenn also dieser GBA die Fälle an sich zieht, werden sie mit härteren Mitteln verfolgt als bei einem Dortsherrif. Mich würde nur interessieren, was für Mittel das sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage das unterschiedliche Handeln der Staatsanwälte zustandekommt.
 
Das bedeutet, das dieser vermehrt Fälle an sich ziehen möchte in denen es um rechtsextreme Straftaten geht,

Selbst dies ist dem Interview nicht zu entnehmen. In dem Interview ging es auch um mögliche Attentäter unter Flüchtlinge und um RAF Terroristen der 3. Generation.
 
Wenn also dieser GBA die Fälle an sich zieht, werden sie mit härteren Mitteln verfolgt als bei einem Dortsherrif.
Nein. Es geht nur um die Zuständigkeit, weder gibt es eine Parallelgerichtsbarkeit noch gilt ein anderes StGB.


Mich würde nur interessieren, was für Mittel das sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage das unterschiedliche Handeln der Staatsanwälte zustandekommt.

Das ist hauptsächlich im GVG und in der StPO geregelt.

Selbst dies ist dem Interview nicht zu entnehmen. In dem Interview ging es auch um mögliche Attentäter unter Flüchtlinge und um RAF Terroristen der 3. Generation.

Ich habe zumindest diesen Satz
Ein Einschreiten des obersten deutschen Strafverfolgers kündigte Frank für mehrere Szenarien an.
so interpretiert.
 
Ich habe zumindest diesen Satz so interpretiert.

Ich weise die ganze Zeit auf die Diskrepanz zwischen Nachricht und Interview hin.

Der Spiegel stellt lediglich fest, daß Die Bundesstaatsanwaltschaft bislang bei Anschlägen nicht tätig geworden sei und fragt, wann Frank den einschreiten würde.
Antwort:
-Angriffe von einer rechtsterroristischen Vereinigung
-progromartige Szenen wie in Lichtenhagen
-Tote und Schwerstverletzte
 
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