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da steht das die mindestbandbreite für einen 6000er Vertrag 3000 ist. Somit bedarf es einer Tarifänderung (z.B. in einen 2000 Tarif) wenn der Vertrag am Ziel-Wohnort weitergeführt werden sollte da dort technisch nur 2000 möglich ist. Die Tarifanpassung kann aber nicht einseitig passierten bzw. daraus ergibt sich dann das Sonder-Kündigungsrecht.
Nun erzähl mal nicht solchen Quatsch. Wenn man über das Webportal der Telekom beispielsweise einen DSL bestellt, dann wird sehr wohl bereits davor dieEs ist oft so, der Vertrag wird geschlossen, was geliefert werden kann wird später geschaut.
Sofern bei [$Tarif] aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die oben aufgeführten Übertragungsgeschwindigkeiten am jeweiligen Anschluss nicht erreicht werden können, überlässt die Telekom auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss die folgenden Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen:
Bitte lies den Thread. Genau. Es geht um einen Umzug in eine anderen Wohnung und nicht um eine nichterbrachte Leistung am derzeitigen Anschluss.Die Frage die ich mir stelle ist aber, warum macht man das 2 Jahre mit, lässt sich dann automatisch den Vertrag um weitere 2 Jahre verlängern und kommt dann wie die alte Fastnacht hinterher?
Nun erzähl mal nicht solchen Quatsch. Wenn man über das Webportal der Telekom beispielsweise einen DSL bestellt, dann wird sehr wohl bereits davor dieYou do not have permission to view link please Anmelden or Registrierengeprüft und der Kunde genauestens darauf hingewiesen, welcher DSL an $Adresse maximal möglich ist.....
Wir sprechen hier von DSL und nicht von Kabelinternet (Unitymedia). Das ist eine ganz andere Baustelle.Meine Erfahrungen in 2 ähnlichen Fällen in den letzten 2 Monaten bei vodafon und unity-media waren aber einfach so, dass man zwar nen Verfügbarkeitscheck anbietet, der ist aber niemals definitiv, verpflichtend oder ähnliches.

Laut Bandbreitenkorridor der Telekom muss ein VDSL 50000 zwischen 51300 und 27900 liefern. Ansonsten muss der Anschluss ggf. entstört werden oder man darf/sollte kündigen, wenn eine solche Bandbreite tatsächlich nicht möglich ist. Dass die Geschwindigkeit in dem Bereich liegen kann, erfährt man auch bereits vor dem Kauf des Anschlusses, indem man einfach mal die gängigen AGB der Internetprovider liest....oder vielleicht VDSL 50k verkauft wurde und nur 25K stabil läuft, das erfährt man erst wenn man schon im Vertrag ist.
Das ist das gute Recht des jeweiligen Anbieters, tut hier im Thread aber nichts zur Sache, da 1&1 einen ganz anderen Bandbreitenkorridor hat. Allgemein geht das hier nun gerade in eine komplett falsche Richtung. Wir sollten uns mal wieder etwas dem Thema nähern, imho.Übrigens, bei Vodafon ist laut AGB wenn man DSL6000 gekauft hat bereits 2048k ok...
Auch DSL bei Nicht-Telekom-Anbietern wird das selten sofort genau angegeben. Normalerweise wird nur geprüft, ob an der Adresse überhaupt ein Anschluss gelegt werden kann, bzw. ob VDSL oder langsameres ADSL anliegt, erst nach der Bestellung wird geprüft, welche Geschwindigkeit genau geliefert werden kann.Wir sprechen hier von DSL und nicht von Kabelinternet (Unitymedia). Das ist eine ganz andere Baustelle.![]()
Ganz unten auf der Seite steht dann:An Ihrem Wohnsitz ist die Surf-Geschwindigkeit von 50 MBit/s aus technischen Gründen leider noch nicht verfügbar.
Wir empfehlen Ihnen daher unser DSL-Paket
mit bis zu 16 MBit/s!
Sollte sich bei der Auftragsbearbeitung im Einzelfall eine abweichende Geschwindigkeit ergeben, nehmen wir umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Sie können dann in einen günstigeren DSL-Tarif wechseln oder Ihren Auftrag kostenfrei stornieren.
)Eher nicht, nein. Im Vergleich zu mehreren Kilometern Kabelweg zum Haus sind Innenleitungen von 20-100m wohl eher zu vernachlässigen. Da muss dann schon wirklich irgendwas grob falsch daran gemacht worden sein, dass das in's Gewicht fällt (Parallelschaltungen, Adernverletzungen, zerrissene Sternvierer, Nicht-Telefonkabel, etc.). Einzig bei Vectoring könnte die Leitungslänge im Haus mal interessant werden, bei "normalem" VDSL sollte auch für die Innenleitung genügend Reserve i. d. R. eingerechnet sein.Vermutlich wird auch zu 49-51% die Verkabelung in den Häusern beim Endverbraucher eine Rolle spielen, wie hoch nun die Bandbreite im Endeffekt wirklich sein wird.
Muss nicht die Leitung offen sein, damit man Geschwindigkeit messen kann?... dann aber einen DSL schalten lässt, darf man sich dann später nicht beklagen, dass man für mehr Bandbreite zahlt, als man bekommt...
Wir sprechen hier von DSL und nicht von Kabelinternet (Unitymedia). Das ist eine ganz andere Baustelle..
Das weiter oben genannte "oft" ist nun nicht wirklich als Menge definiert. In meinen Augen ist es aber absolut richtig, zunächst einmal, um dieses Argument bei DSL-Anschlüssen zu entkräften, den größten Anbieter von DSL-Anschlüssen zu Rate zu ziehen - wo das halt definitiv nicht der Fall ist. Größter Anbieter wäre nämlich immer noch die Telekom mit ca.Ob aber dann obwohl DSL 6000 bestellt wurde nur 2000 stabil geliefert werden kann, oder vielleicht VDSL 50k verkauft wurde und nur 25K stabil läuft, das erfährt man erst wenn man schon im Vertrag ist.
Die Frage ist eher: Wann kommt nun genau überhaupt ein Vertrag zustande? Wenn ich über das Webportal eines Internetanbieters $Tarif bestelle oder nicht viel später nach Prüfung auf Schaltbarkeit und Auftragsbestätigung des Internetproviders (wie es z. B. be 1&1 vorkommt, da sie bei der Telekom erst anfragen müssen)?Aber ich glaube halt nicht, dass bei jedem Provider prinzipiell der Vertrag nichtig ist, wenn er z.B. statt DSL 50K nur 25K liefern kann.
Die Frage ist eher: Wann kommt nun genau überhaupt ein Vertrag zustande? Wenn ich über das Webportal eines Internetanbieters $Tarif bestelle oder nicht viel später nach Prüfung auf Schaltbarkeit und Auftragsbestätigung des Internetproviders (wie es z. B. be 1&1 vorkommt, da sie bei der Telekom erst anfragen müssen)?