Amazon Partnerprogramm Gewerbe?

Spielt keine Rolle, was das Finanzamt interessiert. Wenn der Anwalt dann belegt, dass diese Einnahmen nicht "irgendwie" entstanden, sondern angemeldet wurden, hat Amazon beim Sperren schlechte Karten. Hat mit einem Weihnachtsmarkt auch nichts zu tun, wir reden hier von Amazon.
 
Amazon sperrt doch aber nicht auf den Verdacht des Finanzamtes hin oder andersherum ;)
Das Finanzamt soll nur die Mitteilungen erhalten wieviel Geld ausgezahlt wurde. Ob die dann sperren bei Amazon interessiert die nicht. - Das meinte ich.

Edit: Vertragspartner sind Amazon und der Threadersteller in diesem Fall, das ist zu beachten.

Amazon kann als Auftraggeber schon sperren, aber die Frage - die sich dann nur gerichtlich ermitteln lässt oder man hat guten Email Verkehr - wäre die, ob die Sperre eines Accounts mit ausstehenden Zahlungen gerechtfertigt ist. Und das müßte geklärt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist also der Annahme, dass es vollkommen egal ist, ob man Einnahmen anmeldet oder nicht. Und es auch unangemeldet sinnvoll ist, im Falle des Falles, diese einzuklagen, ja? Sorry, dem kann ich nicht folgen.
 
Hab ich etwas grundlegendes übersehen oder aber (apropos Bankgeheimnis...)

Wikipedia
In Österreich ist das Bankgeheimnis im § 38 Bankwesengesetz (Verfassungsbestimmung) geregelt. Demnach dürfen Banken Auskünfte nur aufgrund richterlichen Auftrags geben, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, oder wenn ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet worden ist, oder z.B. im Todesfall gegenüber dem Abhandlungsgericht.


Erledigt das die Frage nicht ohnehin?
 


Nein, es ist überhaupt nicht egal ob man seine Einkünfte korrekt angibt! Das ist sehr wohl notwendig...

Nur übermittelt man nur Einnahmen die wirklich eingenommen worden sind und keine Beträge die mal eingenommen werden könnten. Daher, wenn Amazon die Zahlung warum auch immer verweigert oder der Account von ihnen gesperrt wird, ist dies dem Finanzamt egal. Das Finanzamt hat auch damit überhaupt nichts zu tun ob Amazon zahlt oder nicht. Das Amt interessiert nur was gezahlt worden ist und auch hat das Finanzamt, weil sie die Angaben nur Auswerten und gegebenenfalls prüfen, überhaupt keine Bedeutung im richterlichen Streitfall zwischen Amazon und dem Auftragnehmer als Werbenden.

Kurz gesagt, die Interessiert nur was aufs Konto eingeht und ob dafür Steuern gezahlt werden bzw. gezahlt werden müssen, "mehr" machen die erstmal nicht.



Selbst wenn die Banken keine Angaben über die Geldvorgänge/Kontostand geben dürfen, macht es das nicht legal, es bleibt Steuerhinterziehung wenn es nicht innerhalb der Freibeträge liegt.

Wenn ich den Passus richtig deute gilt auch eine Ausnahme bei: "verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens" (und Steuerhinterziehung ist meines Verständnisses nach ein Finanzvergehen und das Finanzamt eine Verwaltungsbehöre...)

Im mildesten Fall droht eine Nachzahlung über die Monate/Jahre der nicht gezahlten Steuern, im härtesten Fall spricht man von Steuerhinterziehungen. So jedenfalls mein Verständnis der Sachlage.

Deßhalb auch der Rat sich bei einem Steuerberater oder ähnlichem sachlich zu informieren wie die Einkünfte zu deklarieren sind oder ob diese als Freibeträge deklariert werden könnten, was aber unwahrscheinlich ist wenn der Threadersteller noch einer normalen Arbeit nachgeht. Aber zumindest erhält man so die Information wie und in welcher Höhe es etwas abzuführen gibt - damit ist man auf der sicheren Seite und erlebt keine Wunder.
 
Nein, du musst nichts. Außer irgendwann sterben und vielleicht musst du dich auch wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Du musst natürlich kein Gewerbe anmelden und du musst die Einnahmen nicht versteuern. Und wenn dann irgendwann Ermittler zwecks Hausdurchsuchung vor der Tür stehen, dann musst du dich auch nicht darüber wundern. Müssen tust du erst mal gar nichts, denn bis zu einem gewissen Punkt, wird man dich nicht physisch zwingen.

Vielleicht wäre es aber aus einfachen, praktischen Gründen ganz sinnvoll es dennoch zu tun. Mal ganz von den moralischen Gründen abgesehen.
 
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  • #27
Danke für die ganzen Antworten erstmal :)

Werds mir noch ein wenig überlegen ob ich das jetzt wirklich melde oder nicht, diesen Monat kommen ja nur 600 € und nächsten nichts. Die Auszahlungen von Dezember kommen ja erst im Februar. Derzeit denk ich aber, dass ich es nicht melden werde und auf unser Bankgeheimnis vertrauen werde. Da ich so ohne dieses Einnahmen im Jahr vll 10k Gehalt bekomme, bin ich ja im Grunde steuerfrei (Österreich bis 10k), wenn ich die Amazon Beträge melden würde käme ich dann ja auch da in eine andere Steuerklasse und müsst dann noch Lohnsteuer bezahlen, also eher besser nicht melden... Kinderbeihilfe und Studienbeihilfe würden dann auch noch wegfallen, so dass der Nutzen immer weniger wird -.-
 
Da ich so ohne dieses Einnahmen im Jahr vll 10k Gehalt bekomme, bin ich ja im Grunde steuerfrei (Österreich bis 10k), wenn ich die Amazon Beträge melden würde käme ich dann ja auch da in eine andere Steuerklasse und müsst dann noch Lohnsteuer bezahlen, also eher besser nicht melden... Kinderbeihilfe und Studienbeihilfe würden dann auch noch wegfallen, so dass der Nutzen immer weniger wird -.-

Chapeau! Ganz toll!

Sorry, aber wie kommst du auf die Idee das wäre in Ordnung? "vll 10k Gehalt" - was für eine Angabe! Weil du ja nur "vll 10k Gehalt" bekommst hältst du es für in Ordnung, alle deine steuerzahlenden Mitbürger zu bescheissen? Findest du das ok? Und komm mir jetzt bloß nicht mit den reichen Steuerspar-Weltmeistern. Ja, die gibt es - aber das legitimiert deine Vorsätze noch lange nicht!

Bei "vll 10k" und
Diesesn Monat geht es nun auf ein paar Tausen Euro zu
gehe ich einmal davon aus, dass die "10k" überstiegen werden und du damit ein einkommenssteuerpflichtiges Einkommen, wenn auch aus mehreren Quellen, hast. Melde das. Wenn du es nicht tust, wünsche ich dir ganz ehrlich und aufrecht (wie allen anderen "Steuersparern" auch!), dass du richtig auf die Schnauze fällst. Wie ich sowas hasse!
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #29
Die Summe von dem Monat kommt erst im Februar, also ist es dieses Jahr noch kein Problem darunter zu bleiben. Nur nächstes Jahr dann.
 
In Deutschland kann es eventuell sein, dass Behörden dich ab dem ersten Stück Neuware als Händler betrachten!
Es wird auch darauf geachtet, wie professionell du die Ware anbietest und in wie fern du Gewährleistungen auf die Ware gewähren musst.

Sobald dieser Umstand eintrifft,
gilt deine Transaktion ( Verkauf ) als Händlertätigkeit und müsste theoretisch angemeldet werden,
damit es ab einem bestimmten Umsatz auch besteuert werden kann.

In anderen Ländern mit Bürokratie, müsste es ähnlich geregelt sein.
Vielleicht musst du in deiner Stadt, Landkreis, Kanton oder sonst was,
auch eine Händler-Lizenz erwerben, sowas gibt es auch für bestimmte Waren.

EDIT:
Sofern du selbst einen Kauf vermittelst, oder als Händler / Zwischenhändler aktiv wirst.
Aber auch für Partnerprogramme / Prämien etc..., wo du Geld und teilweise auch Sachleistungen erhälst,
müssen zumindest in Deutschland ab einer gewissen Grenze angegeben werden!
 


Mal blöd gefragt, du verkaufst etwas oder du verkaufst einen Werbeplatz für Anzeigen auf deiner Internetseite?

Irgendwie irritiert mich der Post von 1BratwurstBitte.... ich bin davon ausgegangen es handelt sich um geschaltete Anzeigen...

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In jedem Fall solltest du dich einfach, ohne viele Worte, und für ein paar Euro von einem Steuerberater "beraten" lassen und nicht versuchen den Fiskus um sein Geld zu bringen, fliegt das nämlich auf wird die Situation schnell dämlich. Aber das auch nur als gut gemeinter Tip, wenn du dir mögliche Probleme ersparen willst.

Und so viel abführen mußt du sicher nicht das es weh tut... zur Not sieh es so, wenn du vorher nicht mit dem Geld fest rechnen kannst, hast du defacto nichts verloren wenn du davon etwas abgeben mußt, nachdem du es erhalten hast. Es wäre allerdings ziemlich menschlich wenn man alles behalten wollen würde - geht aber wie gesagt nicht so einfach.
 
Nicht wenn es unter den Freibeträgen liegt :p

Aber damit beißt sich die Katze in den Schwanz :D
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #35

Amazon Partnerprogramm:
partnernet.amazon.de

Ich verbreit einen Reflink zu irgend einem Produkt, die Leute klicken darauf und kaufen wasund ich bekomm dann ein paar Prozent Provision je Artikel (bis sie auf einen anderen Reflink klicken). Ich selbst verkauf nichts, die Leute kaufen nur bei Amazon ein
 
Nicht wenn es unter den Freibeträgen liegt :p

Aber damit beißt sich die Katze in den Schwanz :D

Du musst es eigentlich bei deiner Steuererklärung angeben. Bleibst du unter dem magischen Steuerfreibetrag, geht dir nichts verloren, überschreitest du die Grenze, nimmt sich der Fiskus seinen Teil. Die Pflicht zur Angabe hast du aber so oder so. Solange du unter dem Steuerfreibetrag bleibst, ist das weniger problematisch. Dann bekommst du den Schreib vom Finanzamt, füllst ihn nachträglich aus und jeder ist glücklich. Stellt sich aber nachträglich heraus, dass deine Angaben falsch waren oder du hast keine Angaben gemacht, hast aber den Steuerfreibetrag überschritten, dann kann es richtig Ärger geben.

Unabhängig davon handelst du durch das Einbinden von Werbung (Ref-Links zählen auch dazu) gewerblich. Das heißt, dass unabhängig von deiner Steuererklärung noch die Pflichten für Gewerbetreibende hinzu kommen. Gewerbesteuer, Abführen der Umsatzsteuer, Buchführung, Haftung mit Privatvermögen, etc.


Bedenke, wenn sich ein Hochwohlgeboren mit Amt und Name am Fiskus vorbei bereichert, dann sind die Strafen nicht zwangsweise vergleichbar mit dem, was dich als kleine Privatperson erwartet.
 
@virtus

Ja du hast Recht, aufgeführt werden sollte es dennoch, auch wenn es unter dem Freibetrag liegt.

Aber mit einem Gewerbe wäre ich nicht so sicher, schließlich bietet er von sich aus keine Dienstleistungen an. Und nur weil er Werbung schalten läßt heißt es nicht das es sich um ein kommerzielles/professionell betriebenes Internetportal handelt hinter dem Absichten bestehen Werbeflächen gezielt zu vermarkten.
 
Alles was *Gewinnerzielungsabsicht* hat - fällt unter Gewerbe.
Selbst wenn die Einnahmen nur für den Betrieb der Seite sind wurde regelmäßig vor Gericht auf Gewerblich entschieden da ein Maximallimit an Einnahmen schlecht auf *Kosten der Seite* festgelegt werden kann und so doch eine Gewinnerzielung im Raum steht.

Die Links werden verteilt um damit Geld zu machen... wozu auch sonst?? >> Gewinnerzielung.
Wie diese Verbreitet werden ist dabei komplett egal.
 
@virtus...Und nur weil er Werbung schalten läßt heißt es nicht das es sich um ein kommerzielles/professionell betriebenes Internetportal handelt...
Nein, das ist so nicht korrekt.
Die Behörden, zumindest hier im Ruhrgebiet, gehen bereits dann davon aus, dass du ein Gewerbe betreibst bzw. gewerblich handelst, wenn du mit einer Website Geld verdienst.
Sofern du die Möglichkeit einbaust, oder ein Kunde die Möglichkeit hat über deine "Arbeit" Umsätze zu machen / Werbung zu schalten oder sonst wie Geld loswerden kann,
selbst wenn es nur 0,01€ pro Transaktion sind, ist das gewerbliches Handeln, weil man dem Betreiber dann generell eine kommerzielle Absicht unterstellt.

Es geht auch nicht primär um die Steuern hier in Deutschland in diesem Beispiel.
Wenn du z.B Handel betreibst ( ALSO EIN BEISPIEL ),

vollkommen egal, ob du Autohändler, Schmuckhändler oder sonst ein Händler bist, auch vollkommen egal wie hoch deine Umsätze sind,
bist du VERPFLICHTET, dich bei der IHK an zu melden und dann auch die Beiträge zu zahlen, das kannst du dir nicht aussuchen!
Du kannst, wenn die Umsätze noch nicht stimmen einen Rabatt auf die Beiträge bekommen...

Das ist genau wie bei der gesetzlichen Krankenkasse, wenn du selbsständig bist.
Entweder du versicherst dich privat, oder du versicherst dich freiwillig, dann aber zum Monstersatz von 320€+.
Hier kann man auch "verhandeln", wenn die Umsätze noch nicht stimmen, dann "DARFST" du auch nur die Hälfte bezahlen für einen gewissen Zeitraum.
Kriegt die Dreckskasse raus, dass du nur 2€ mehr Umsatz hattest, wird sie dir eine Rechnung über die Beiträge schicken, die du dann nachzahlen musst.
Ist es andersrum, ist die Kohle weg, die Kasse erstattet das Geld wenn es so rum läuft nicht!

Bei anderen Berufen ist meistens auch eine andere Innung verantwortlich, da läuft das aber ähnlich.

Es geht bei dem Thema auch um Sozialabgaben.
Fast 85% aller Kommunen in Deutschland bestreiten mindestens 60% des JAHRESHAUSHALTES aus der Gewerbesteuer, teilweise noch wesentlich mehr!
Deswegen sind die Regeln teilweise auch so streng und man unterstellt dir bei jedem Furz, dass du selbständig handelst, da man an das Stück vom Kuchen will ( Kohle ).
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #40
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Amazon.de Partnerprogramm.

Wir haben festgestellt, dass Sie in letzter Zeit Traffic auf Amazon mit einer Conversion von weniger als einem Prozent (1,0%) geleitet haben, was eine Verletzung der Teilnahmebedingungen des EU Partnerprogramms darstellt. Daher mussten wir Ihr Partnerkonto schliessen und die Werbekostenerstattungen einbehalten.

Da diese Entscheidung endgültig ist, werden weitere Anfragen, Ihr Partnerkonto nochmals zu überprüfen, keine Antwort erhalten.

Bitte entfernen Sie sämtliche Amazon.de Logos, Banner, Button oder andere Grafiken des Amazon.de Partnerprogramms sowie die Links, die Ihre Website im Rahmen dieser Partnerschaft mit Amazon.de verbunden haben.

Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie aus diesem Grund auch keine Werbekostenerstattung für den laufenden Monat erhalten.

Weitere Partnerkonten wie Neuanmeldungen oder bestehende Accounts können von uns automatisch ohne Benachrichtigung geschlossen werden.

Bitte lesen Sie die Anforderungen für die Teilnahme am EU-Partnerprogramm, vor allem Ziffer 27, in dem wir auf die Conversion hinweisen:


Die Sache hat sich wohl vorerst erledigt, hat jemand Erfahrungen damit was ich jetzt noch bekomme? Sind nun nur die paar k aus dem laufenden Monat weg oder bekomm ich auch die Beträge aus den Vormonaten nicht mehr?!
 
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