Schadensersatzkalkulation erstellen

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  • #21
Wie gesagt, vor Gericht waren wir schon. Und da wurde dann der Vergleich geschlossen. Ich musste mich auf diesen leider einlassen, da ich im Zweifel einer Räumung ziemlich flott auf der Straße hätte sitzen können. So hatte ich wenigsten etwas mehr Zeit. Ob es tatsächlich alles rechtens ist, kann ich dir nicht sagen. Ich lasse mich da auch nur von meiner Anwältin beraten. Dennoch sagte der Richter, dass er uns schneller ausziehen lassen würde, wenn wir uns nicht selbst einigen. Daraus leite ich mal ab, dass er der Vermieterin zumindest Recht geben würden. Er begründete es damit, dass man das Eigentum und das ist ja unbestreitlich ihrs, schützen müsse.

PS: Mündliche Verträge zählen übrigens auch. Nur ist es da mit dem Nachweis im Zweifelsfall, wie hier, schwieriger. Ein mündlicher Vertrag unter Zeugen wäre kein Problem. In meinem neuen Mietverhältnis stand auch drin, keine Tiere erlaubt. Das habe ich direkt abändern lassen, da der neue Vermieter nichts dagegen hat. Das habe ich nun auch nach der Änderung schriftlich. Ich habe auch direkt noch andere Dinge mit eintragen lassen.

Das ich mich damals unklug verhalten habe, dass habe ich inwzischen auch verstanden. Mein Lehrgeld habe ich wohl ausreichend bezahlt. Man muss mir also nicht immer wieder erklären, was ich hätte besser machen können. Generell habe ich auch eigentlich etwas anderes gefragt. Meine Frage war nicht, ob die Kündigung etc. rechtens ist. Auch nicht, ob ich hätte klüger sein können, das hätte ich zweifelsohne. Auch nicht, ob ich bei dem neuen Mietverhältnis im Vertrag etwas besser machen soll, das mache ich. Ich versuche nur bei dem aktuellen Sachlage nichts zu vergessen, um es durchreichen zu können. Ich bin über Hilfe dankbar. Aber einiges hier führt irgendwie am Thema vorbei.
 
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Verworrene Sache. Wenn ihr doch einen Vergleich geschlossen habt, der beinhaltet, dass ihr auszieht, wo soll dann eine Schadensersatzpflicht der Vermieterin herkommen?
 
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  • #23
Der Vergleich wurde mehr oder weniger unter Zwang geschlossen und unter eindeutigen Begründungen. Ich hatte keine bessere Alternative. Wenn die sich als falsch bzw. nur vorgeschoben herausstellen, ist die Einigung rückwirkend nichtig. Somit ist der Schaden gerechtfertigt.
 
Nun zur Erklärung warum und wie die Kündigung kam. Wir haben so ein Standardmietvertrag. In dem sind Tiere nicht erlaubt. Wir hatten uns die Erlaubnis mit dem Hund mündlich (mehrfach) eingeholt. Und leider nicht schriftlich quittieren lassen.
Eine solche Formulierung im Mietvertrag ist nichtig. Wie gesagt kann ein Tierverbot nur in einem begründeten Einzelfall möglich sein. Ein generelles Verbot ist nicht möglich.

Wie auch immer, übergib die gesammelten Unterlagen deiner Anwältin, sie wird das prüfen.
 
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  • #25
Und warum ist das nichtig? Quelle? Evtl. kann ich ja, wenn dem tatsächlich so ist, direkt Ansprüche geltend machen? Also ohne auf weiteres Fehlverhalten warten zu müssen.
 
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  • #27
Mhmmm.... okay. Also bei uns war es so, dass wir entweder Zuhause waren, um den Hund zu beaufsichtigen und angemessen ruhig zu halten, oder er in einer Ganztagshundebetreuung war. Die Rechungen haben wir noch alle. Entsprechend würde der Haltung eigentlich nichts entgegen stehen. Nun fehtl aber immer noch der Nachweis über den nichtigen Eigenbedarf. Wenn ich da auch noch ein geeigentes AZ der Anwältin zeigen kann, kann sie da mit Glück was draus basteln. :T

Parallel hänge ich aber noch an der Frage, was ich mit Glück alles geltend machen könnte. Bzw. wo ich´s wenigstens versuchen könnte. Unangetastet der Tatsache, dass das ein Richter evtl. anders sieht.
 
Das Kind ist hier leider schon in den Brunnen gefallen, da ihr euch auf den Vergleich eingelassen habt. Wegen Eigenbedarfs einen Mieter aus der Wohnung / dem Haus zu bekommen ist nicht wirklich einfach. Der Eigenbedarf muss nicht nur schriftlich angekündigt, sondern auch begründet werden. Mich irritiert auch ein wenig, dass der Richter da so auf den Vergleich gepocht hat, der wollte den Fall nur vom Tisch haben.

Es wurde hier ja schon viel geschrieben. Ich würde vor allem nach dem Auszug beobachten ob die Immobilie zeitnah wieder zur Vermietung angeboten wird, dann wird es nämlich richtig teuer für eure Vermieterin.
 
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  • #32
Darauf hoffe ich ja denn das meine meine Anwältin auch. Deswegen ja die Kalkulation. Mit dem Richter habe ich auch das Gefühl. Der wirkte während der Verhandlung auch schon eher genervt. Wollte wohl zum Mittag. Was hätte ich da noch groß anders machen sollen?
 
Sagt mal - ist man auf *ewig* auf den Vergleich gebunden - also auch wenn er aufgrund falscher Informationen / Tatsachen geschlossen wurde?
Gibt es keine Möglichkeit das für nichtig zu erklären und das ganze neu Aufzurollen?
Wenn die Dame sich schon so dämlich anstellt - würde ich glaube ich nicht so einfach klein bei geben... und zumindest noch eine Weile dort Wohnen bleiben - evtl. findet sich ja im Nächsten Jahr was in der Nähe...

Oder kommt ihr auch aus dem neuen Mietvertrag nun nicht mehr raus?
Eigentlich ist es ja in Deutschland leider recht schwer so manchen Mieter aus einer Wohnung zu bekommen - aber in dem Fall würde ich das auch ausnutzen.
 
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  • #34
Wir hätten eigentlich schon seit März raus sein müssen. Da ich allerdings erst mein Studium abschließen musste, bevor ich wieder umziehen konnte, habe ich bereite einiges an Zeit raus holen können. Bzw. das hat meine Anwältin gemacht. Das musste ich auch so machen, da ich zum Zeitpunkt aus die Kündigung kam, noch nicht absehen konnte, wo es mich beruflich hinziehen werden würde. An den Vergleich ist man nur gebunden, wenn die Grundlage aus dem er geschlossen wurde, sich als nachträglich unwahr heraus stellt. Zieht jetzt direkt wieder jemand ein, habe ich Anspruch auf Regress.
 
Ich meine ja das mit dem Hund z.B. ....
Der Regress erstattet dir ja nicht den Stress mit neuer Stadt, neue Freunde, Kinder aus dem Umfeld gerissen usw...
Wenn die Kündigung an sich schon nichtig ist - dann könnt ihr dort auch Wohnen bleiben - nur weil ihr nun schon ein paar Monate mehr dort drin wohnt klein bei geben?
Die Frau scheint euch ja nach Strich und Faden zu verarschen...
Nebenbei zählen *Theoretisch* Mündliche Zusagen natürlich genauso wie schriftliche. Nun warst du bei der Zusage eventuell ja nicht mal alleine... oft zählen zwar fremde mehr als die eigene Frau bei einer mündlichen Aussage - aber so das es keine Beweise gibt würde ich das irgendwie nicht sehen.

Auch sowas wie eine Räumung usw. dauert ewig... Kündigung erneut anfächten mit der Vermutung das das mit dem Eigenbedarf nicht stimmt. Dürfen die Wohnräume z.B. überhaupt gewerblich genutzt werden??? Da müsste normal glaube ich erst eine umwidmung erfolgen - in Wohngebieten ist in den meisten Städten erst mal nichts Gewerbliches erlaubt.
Finde die Eigenbedarfsbegründung selber schon mehr als fraglich ....
 
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  • #36
Wir haben ja schon was neues gefunden. Nur eben 175 km weiter. Freistehendes Einfamilienhaus mit Garten am Waldrand. Und sogar 16 mbit Internet. Hier gehen aktuell nur 6 mbit. See fußläufig zu erreichen. Ich denke, da werden wir unseren Frieden finden. Morgen haben wir einen Termin, um den Vertrag zu unterschreiben. Lkw ist reserviert. Und die Teile um die Küche mitnehmen zu können, sind bestellt.
Ich habe auch ehrlich gesagt keine Lust mehr, mich da noch groß mit rum zu ärgern. Ich möchte nur meinen Schaden klein halten.
 
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  • #38
Wer sagt, dass meine Frau die letzten Jahre arbeitslos war?
(...)Verdienstausfall der Partnerin. Sie ist durch den Umzug gezwungen zu kündigen. Anschlussjob noch nicht gefunden. Sucht aber. Dazu 6 Wochen Sperre für Arbeitslosengeld I, da selbst gekündigt.(...)

Und wer sagt, dass ich noch nie Geld verdient habe?
(...)wegen meines verspäteten Studiums 600 km entfernt von unserem damaligen Wohnort gezogen.(...)

Meine Parterin wird nun übergangsweise, bis sie etwas Neues hat, zwangsläufig arbeitlos sein. Das liegt in diesem Fall in der Natur der Sache. Ich habe bereits ein paar Jahre gearbeitet und habe mir da einen Speckmantel angesparrt. Von diesem habe ich a) meine Rechnungen bezahlt und b) mein Studium an einer privaten Hochschule finanziert. Kein Bafög. Kein Kredit. Keine Soiazlleistungen. Falls das jetzt auch noch Thema wird... :rolleyes:
 
Und warum ist das nichtig? Quelle? Evtl. kann ich ja, wenn dem tatsächlich so ist, direkt Ansprüche geltend machen? Also ohne auf weiteres Fehlverhalten warten zu müssen.

Damit meint er das, was ich oben in meiner Antwort verlinkt hab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt mit Urteil vom 20. März 2013 seine mieterfreundliche laufende Rechtsprechung zur Haustierhaltung. Demnach sind generelle Haltungsverbote für Hunde und Katzen in der Mietwohnung unzulässig. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, erklärten die obersten Richter in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 168/12).
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Quelle: (PDF + Pressemitteilungen)
 
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