GEZ steigt auf die Nerven

hacktro

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Hey Leute undzwar wollte ich euch um Hilfe und eure Meinung fragen, wie ihr so eig. drauf seid mit den Rundfunkbeiträgen!

Undzwar bin ich selbst momentan Student und habe schrecklich viele Probleme mit dem Rundfunkservice.
Da ich Bafög beziehe und ich mich somit befreien kann, hab ich denen den Bafög bescheid geschickt. (Die Sache ging von 2013-2014).
Jetzt wollen die den neuen Bafögbescheid haben, worin 2014-2015 drin steht. Das hab ich denen ebenfalls geschickt und habe eine Antwort von
denen erhalten in der steht:
Aus den von Ihnen vorgelegten Unterlagen ist leider nicht ersichtlich, wann die Behörde den Bewilligungsbescheid ausgestellt hat. Dieses Datum kann ausschlaggebend für den Befreiungsbeginn sein...
(...ich soll den Nachweis aus dem hervorgeht, wann mir der Bescheid ausgestellt wurde zu denen schicken sonst wieder .... das übliche drohen)

Obwohl in dem Bescheid, den ich denen geschickt hab klar und deutlich der Zeitraum steht, von wann bis wann ich in diesem Jahr eine finanzielle Unterstützung bekomme.

Ich hab so langsam das Gefühl, dass die mir einfach auf den Sack gehen wollen ohne Grund. Ich studiere und habe da verdammt keine Zeit für solche Kinderspielchen.
Die Frechheit besteht dann noch darin, dass ein Anruf bei denen 20Cent kostet, egal ob da jemand ran geht oder ob der Anrufbeantworter den Anruf blockt. Und ja richtig gesagt, es geht fast nie einer ran.
Aus diesem Grund hab ich auch mal versucht per Email Kontakt aufzunehmem. Die Email ging mitte Februar raus und ich habe immer noch keine Antwort bekommen gehabt. Dann kam einfach per Post wieder eine Aufforderung, dass ich den Betrag zahlen soll.
Das ist richtig Scheisse! Kaum zu glauben das sowas heutzutage noch passieren kann.
Wieso tut da keiner was dagegen? Normalerweise gibt es gegen sonst jegliche "Kleinigkeiten" wie z.B. Fluglärm oder sonst was ein Streik und hier wo jeder einfach zur Kasse gezwungen wird, was meiner meinung nach einer der Schlimmsten Sachen ist, sagt keiner was??


Puuh das musste mal einfach raus.
 
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  • #3
Was soll das bringen? Es wurde mir ja nicht gesagt, dass mein Brief nicht angekommen ist.
 
Hast du den Bescheid mit Datum kopiert? Auf dem Bescheid sollte das Datum immer drauf sein. Ansonsten behaupte doch für den Zeitpunkt, du hattest keinen Fernsehr und so. (Erst ab Rundfunkbeitrag Neuerung, aber da ist es völlig egal, ob die Behörde ein Tag später dran war.) Die GEZ gibt es ja nicht mehr. Bei der zahlungspflichtigen Telefonhotline wissen die übrigens überhaupt nichts.
 
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  • #5
Ne das Datum hatte ich nicht mitkopiert.
Ich hatte halt das Original quer (falschrum) auf den Kopierer gelegt, wo er mir dann halt alles nur halt die Kopfzeile (Datum) nicht abkopiert hat.
Dachte das wäre egal und hab es da einfach abgeschickt.
 
Bei einem Einschreiben kannst du dir relativ sicher sein, dass es gelesen wird. Und je nach Art auch der Empfang bestätigt wird.
Eine Mail dagegen ist schnell wrggeklickt.

Ach ja: und zwar schreibt man auseinander... ;)
 
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  • #7
Ich muss mich in letzter Zeit so oft mit der GEZ rumschlagen, würde ich jetzt jeden Brief per Einschreiben dahin schicken, dann könnte ich es auch gerad mit dem Bafög sein lassen. (Jetzt im übertriebenem Sinne)
Und zwar( ;) ) will ich damit sagen, dass mir das Geld schon so vorne und hinten fehlt und die verlangen dann noch 20 Cent pro Anruf. Am Anfang dachte ich, dass die 20Cent nur dann gelten, wenn eine Person den Hörer drüben abhebt (weil ich mal ein Gesetz darüber gelesen hatte) und habe dann einfach sicherheitshalber mal nachgefragt ob das auch kostet, wenn der AB ran geht. Und "ja natürlich" kostet es auch so was.
 
Bei dem Sauhaufen würde ich aber trotzdem alles nur schriftlich und per Einschreiben kommunizieren. Sonst wissen die nämlich später von nichts mehr...
 
Ne das Datum hatte ich nicht mitkopiert.
Ich hatte halt das Original quer (falschrum) auf den Kopierer gelegt, wo er mir dann halt alles nur halt die Kopfzeile (Datum) nicht abkopiert hat.
Dachte das wäre egal und hab es da einfach abgeschickt.

Dann schick nochmal ne anständige Kopie hin wo man das Datum sieht :unknown:
 
Das Datum ist deswegen wichtig, weil man sich, sobald der Bescheid eingeht befreien lassen muss, rückwirkend geht bloß 2 Monate.
D.h. wenn du 2013 schon deine Befreiung durch Bafög hattest, und du erst 2014 dich abgemeldet hast, kann es sein, dass du einen Großteil noch zahlen musst.

So zumindest der Bafög Berater damals, allerdings kann es sein dass er sich irrt oder mein Hirn mir einen Streich spielt. Das ist allerdings der Grund wieso sie das Datum deines Bescheides brauchen.

D.h. 2013: Bafög-Bezieher
Juni 2014: du erhältst deinen ersten BaföG-Bescheid
Dezember 2014: du reichst deine Befreiung bei der GEZ: Befreiung von Juni-September musst du nachzahlen,

oder:

du musst ab 2013 nachzahlen weil du dich nicht rechtzeitig abmeldet hast (so genau war ich damit nicht in Kontakt gekommen)

Man muss auch die GEZ Beiträge vorschießen wenn der Bafög-Antrag noch nicht durch ist. Das Geld bekommt man dann aber ohne Probleme wieder, sobald der Bafög-Antrag durch ist und eingereicht wird (persönliche Erfahrung).

Am besten mal versuchen jemand kompetentes fragen, hab das Gefühl das könnte sonst ziemlich teuer werden mit der Nachzahlung.
 
Undzwar bin ich selbst momentan Student und habe schrecklich viele Probleme mit dem Rundfunkservice.
Probleme sind das nicht. Bei denen läuft das eben anders. Ein Nein heißt für die nur, dass sie dir ein neues Schreiben schicken.
Versteh es als Spiel: "Melde dich an und zahle!" - "Nein, weil..." - "Melde dich an und zahle!" - "Nein, weil..." - "Melde dich an und zahle!" - ...

Da ich Bafög beziehe und ich mich somit befreien kann, hab ich denen den Bafög bescheid geschickt. (Die Sache ging von 2013-2014).
Jetzt wollen die den neuen Bafögbescheid haben, worin 2014-2015 drin steht. Das hab ich denen ebenfalls geschickt und habe eine Antwort von
denen erhalten in der steht:

(...ich soll den Nachweis aus dem hervorgeht, wann mir der Bescheid ausgestellt wurde zu denen schicken sonst wieder .... das übliche drohen)
Schreib halt hin, dass der Beginn der Bewilligung bereits im letzten Schreiben zu finden war, es sei der (erste) Termin, ab dem du Bafög beziehst, denn das ist offensichtlich der erste Termin, ab dem es bewilligt wurde. Wenn du den Wink mit dem Zaunpfahl machen möchtest, kannst du auch schlicht das letzte Schreiben erneut, relevante Stelle mit Textmarker hervorgehoben und einem Begleitschreiben mit Bitte um Kenntnisnahme der hervorgehobenen Stellen hin senden. Für dämliche Fragen würdest du zukünftig nicht weiter zur Verfügung stehen und derartige Schreiben unbeantwortet lassen.

Ich hab so langsam das Gefühl, dass die mir einfach auf den Sack gehen wollen ohne Grund.
Nein, die wollen dass du lieber zahlst, obwohl du nicht müsstest, als permanent dämliche Schreiben zu beantworten.
Die Masche dürfte wohl in vielen fällen aufgehen, vielleicht auch, weil manche glauben ihre Möglichkeiten erfolglos ausgereizt zu haben.
Das hatte man zu meiner Zeit - und das war noch lange vor der Haushaltsabgabe - genauso versucht. Allerdings hatte ich, genauso wie die, ein Standardschreiben, welches ich stets zurück geschickt hatte, bis mir der Briefverkehr zu teuer und intensiv wurde. ;)

Aus diesem Grund hab ich auch mal versucht per Email Kontakt aufzunehmem. Die Email ging mitte Februar raus und ich habe immer noch keine Antwort bekommen gehabt. Dann kam einfach per Post wieder eine Aufforderung, dass ich den Betrag zahlen soll.
1. Schreiben mit GEZ immer nur per Post ggf. per Einschreiben+Rückschein. Am besten einen singenden Kurier.
2. Niemals über deren grenzenlose Ignoranz wundern.

Das ist richtig Scheisse! Kaum zu glauben das sowas heutzutage noch passieren kann.
Es ist staatlich abgesegnet.

Wieso tut da keiner was dagegen?
Weil es zu viele CDU Wähler gibt. Schau mal ins Wahlprogramm, es gibt Parteien, die den Öffentlich-Rechtlichen-Quatsch ablehnen.



Übrigens so oder so ähnlich hatte meine Standardantwort an die GEZ damals ausgesehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich zur Zeit keine empfangsbereiten Geräte vorhalte, bis voraussichtlich zum <Sommer-/Winter->semester <Jahr-9999> studiere und über kein Einkommen verfüge, kommt eine Anmeldung nach <Regelung XY> nicht in Frage. Sollte sich an diesem Status etwas ändern, teile ich Ihnen dies rechtzeitig mit und nehme selbstständig und unaufgefordert eine Anmeldung vor. Weitere Schreiben Ihrerseits betrachte ich bis dahin als gegenstandslos und behalte mir das Recht vor diese unbeantwortet lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

<Vorname> <Nachname>

Nach einer Weile war mir aber selbst das zu aufwändig und ich habe darauf verwiesen, dass ich nicht mehr antworte, wenn kein frei gemachter Umschlag für eine Rückschrift beiliegt. Dann kamen noch 1-2 Schreiben, die ich dem Papierkorb zugeführt hatte. Allerdings gab es zu meiner Zeit noch keine Haushaltsabgabe, da war das nicht Vorhandensein (eigener) empfangsbereiter Geräte letztlich noch ausreichend.. Achso und ich hatte jedes mal die leeren (durchgestrichenen) Anmelde-Schreiben wieder beigefügt.
 
Ich würde den Beleg, nicht Gebürenpflichtig zu sein, genau 1x hinschicken: Per FAX (im Gegensatz zum Einschreiben ist nicht nur die Zustellung sondern auch der Inhalt belegt) oder - wenn das ganze auch noch wirklich Nachdruck machen soll - per Gerichtsvollzieher.
Ab dann beantwortest du Briefe nur noch, wenn sie die GEZ per Einschreiben schickt. Alles was nicht nachweisbar ankam geht "auf dem Postweg verloren".

Fordert die GEZ auf nachweisbarem Weg Belege, die du bereits erbracht hast, kannst du einmal darauf hinweisen oder auch nicht.
Jedenfalls ist eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher praktisch unmöglich anzufechten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab dann beantwortest du Briefe nur noch, wenn sie die GEZ per Einschreiben schickt. Alles was nicht nachweisbar ankam geht "auf dem Postweg verloren".
Das ist leider ein rechtlicher Irrglaube. Die aller meisten Willenserklärungen in der Praxis gelten als Zugestellt, indem sie abgesendet wurden. Warum das so ist, hat mit dem BGB und einseitigen Willenserklärungen unter Abwesenden zu tun. Diese gelten "unter Zugrundelegung normaler Umstände" als zugegangen. Bzw. formaler:

§ 130 (1) BGB schrieb:
Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.

Was hier zwar nicht dabei steht, aber defacto im Rechtsalltag gilt, ist das Verständnis des Zugangs:
Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn sie so in den Herrschaftsbereich des Empfängers eingegangen ist, dass unter Zugrundelegung normaler Umstände mit der Kenntnisnahme der Willenserklärung gerechnet werden muss.

Für einen Brief bedeutet unter "Zugrundelegung normaler Umstände" kommt der Brief beim Empfänger an und dieser liest ihn. Dass du einen Schredder direkt im Briefkasten installiert hast und die geschredderte Post direkt in die Papiertonne fliegt, gilt nicht als normaler Umstand. Genauso wenig gilt es als normaler Umstand, dass die Sekreterin den Brief mit auf die Toilette genommen und dort als Klopapier benutzt hat.

Warum man dann die Kosten, eines Gerichtsvollziehers auf sich nehmen sollte, ist mir bei dieser Art des Rechtsgeschäfts völlig unklar. :confused:
 
Wieder einmal gefährliches Halbwissen als absolute Wahrheit gekonnt verpackt. :rolleyes:

Da fehlt noch eine Kleinigkeit, nämlich der Beweis der
 
Wieder einmal gefährliches Halbwissen als absolute Wahrheit gekonnt verpackt. :rolleyes:
Ein Verweis auf deinen eigenen Beitrag?

Da fehlt noch eine Kleinigkeit, nämlich der Beweis der
Was bitte hat die mit dem Zugang zu tun?

Der von dir verlinkte Absatz bezieht sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung nach der ZPO, welche als Ersatz zum Zugang möglich, nicht aber nötig, ist. Bei einem Brief, der schlicht per Post gesendet wird, reden wir allerdings juristisch nicht von einer Zustellung nach der ZPO. Auch wenn man im Volksmund gerne "Postzustellung" sagt, hat das nichts mit der Zustellung nach der ZPO durch einen Gerichtsvollzieher oder Urkundsbeamten zu tun..
Bei dem Geschreibsel mit der GEZ sind wir weder bei einer Zustellung von Amts wegen (Dokumente, deren Zustellung vorgeschrieben oder vom Gericht angeordnet ist) noch bei einer Zustellung auf Betreiben der Parteien. Daher hat der verlinkte Absatz leider keine Relevanz für die Gültigkeit einer Willenserklärung, die durch den Postweg übermittelt wurde.

"Der Begriff der Zustellung bezeichnet im deutschen Recht die Bekanntgabe eines Schriftstücks an einen bestimmten Adressaten in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form."(@Wikipedia) - Bitte nenne mir den oder die Paragraphen, der Formvorschriften für Rechtsgeschäfte mit der GEZ definiert oder definieren.
Von einer vereinbarten Form nach 127 BGB, einem gerichtlichen Vergleich nach 127(a), einer Notarieller Beurkundung oder einer öffentlichen Beglaubigung nach 128 bzw 129 kann wohl keine Rede sein. Wenn ich mich recht entsinne - hier wohl gemerkt Halbwissen - bedarf es bei dem Rechtsverkehr mit der GEZ nicht einmal der Schriftform.

Da ich auf Baers Kindergartengestänkere keine Lust habe bin ich hier raus. äshäpxälbhä
 
Danke Baer. :D Es stand doch schon weiter oben das der Threadersteller alles seber verkackt hat. Einfach richtig kopieren (Gehirn einschalten (schwer für einen Studenten), mit Datum, nicht im Querformat), neu hinschicken und es passt.


MfG KLDKO
 

und haben zwei Anwälte die Zustellproblematik hinreichend und wohl auch für dich schlüssig erläutert. Bei Bedarf lese ich auch gerne vor.

In der Praxis, das heißt außerhalb des Internets im realen Leben, dürfte es aber vorab als Fax und Versendung per Einschreiben-Rückschein völlig ausreichen.
Das hat Pleitgengeier aber schon erwähnt.

Alles klar soweit?
 
In der Praxis sonst funktioniert es, aber es gibt zwei Behörden, da stänkern sie trotzdem herum: GEZ/Rundfunkbeitragszentrale (oder wie das Ding jetzt heißt) und Jobcenter.

Am besten wirklich alles, wenn möglich: Vorab per Fax und dann Einschreiben/Rückschein bei der GEZ/Rundfunkbeitragszentrale.

Da können sie dann rumstänkern, wie sie wollen, du hast die Nachweise, bei Fax ist da eine Kopie mit bei und bei Einschreiben/Rückschein halt der Rückschein (sofern der nicht verloren geht) - es sei denn, sie behaupten, ihr Fax war kaputt und das Einschreiben/Rückschein war nur ein leerer Umschlag. Dann per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
 
Im Grunde genommen kann ich jedes amtliche oder halbamtliche (GEZ, Versicherungen, Gläubiger usw.) Schriftstück einfach wegschmeissen, wenn es nicht durch Gerichtsvollzieher oder Boten überbracht wurde, also eine "Freimachung" von einem Postunternehmen auf dem Umschlag ist.
Günther Koy schrieb:
Antriebskraft des hochgeheimen Postschredders ist die Beweislast. Der Versender einer Erklärung ist nämlich für die Zustellung der entsprechenden Erklärung beweisbelastet, d.h. er muss nachweisen, dass die entsprechende Erklärung bei dem anderen zugegangen ist, das Schreiben also in den Machtbereich des anderen gelangt ist und dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte. Aber niemand, auch nicht der Postbote, weiß, wann er die entsprechende Erklärung bei dem anderen Eingeworfen hat, es gilt ja das Briefgeheimnis und der Briefträger weiss nicht welche der 10 Briefe und 4 Einwurfeinschreiben jetzt die Erklärung war. Diese Unkenntnis ist der Motor des Schredders und bewirkt das rätselhafte Verschwinden von einer enormen Menge wichtiger Briefe, irgendwie werden nur die unwichtigen Briefe zugestellt.
Alles klar soweit :T

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