Gastzugang beim W-LAN

Kann WebRTC überhaupt die Real-IP herausfinden wenn der PC über einen Router ins Netz geht der die VPN Verbindung bereitstellt? Der PC braucht bzw. hat dann ja nur ein Netzwerkinterface und dessen externe IP ist dann ja die VPN-IP, oder wo ist mein Denkfehler?
Ja, nein, vielleicht, sex. Ich habe keine Ahnung. Die Technik, die WebRTC verwendet, wurde afaik genau dazu entworfen, unter solchen Umständen die "echte" IP herausfinden zu können, oder irre ich mich da? @Kugelfisch ist für diese Fragen Anlaufstelle.

Darum ist es m.E. eine Superlösung das ganze über einen Accespoint abzuwickeln der den Traffic der "Gäste" durch ein VPN schickt.
Wenn du ein wenig Geld investieren möchtest, dann kaufst du dir einen etwas besseren Router und richtest Login-Zertifikate für die Nutzer deines wlans ein.
Der Router kann dann loggen, welche Person wann online war, sowie welche Daten über die Leitung gelaufen sind.

Wenn du dann Post bekommst, kannst du genau benennen, wer dafür verantwortlich ist. Allerdings ist die Lösung dann recht Verwaltungs- und Administrationsaufwändig.
Und ob sie rechtlich einwandfrei ist, weiß ich nicht so ganz genau.
 
Ja, nein, vielleicht, sex.
Sex ist eh besser als am PC rumzuhängen.
Die Technik, die WebRTC verwendet, wurde afaik genau dazu entworfen, unter solchen Umständen die "echte" IP herausfinden zu können, oder irre ich mich da?
Dachte eigentlich um den möglichst direkten Weg zwischen zwei PC´s zu ermitteln, damit man möglichst lagfrei Videotelefonieren kann. Die beste Route finden, oder so. Unter Windows ist es ein Feature Firmen VPN´s zu Umgehen um das zu ermöglichen. So hatte ich es verstanden.
@Kugelfisch ist für diese Fragen Anlaufstelle.
Hoffentlich nicht für Sex. :D
Würde mich aber auch über seine fachlich fundierte Antwort zum Thema WebRTC freuen. Mein gefährliches Halbwissen beruht da quasi auch nur auf Theorien.

Mit einem VPN Client auf dem System zeigt mir der WebRTC Test ja die interne und externe IP meiner TUN/TAP Schnitstelle und schlimmstenfalls die in - und externe meiner "normalen" Netzwerkschnittstelle, die ja meine Real IP enthält. Die "normale" Netzwerkschnittstelle wird ja durchs vom VPN geänderte Routing ausgenommen, was wiederum vom WebRTC umgangen wird.
Wenn das VPN auf dem Router läuft, fällt die TUN/TAP ja schon mal weg. Die einzige Netzwerkschnittstelle hätte dann als interne z.B. die 192.168.1.2 und als externe IP die VPN IP die der Router übermittelt. Es kann auch der Stun Server nur von und über die VPN IP erreicht werden. Die Real IP kennt nur der Router, das System/PC nicht. WebRTC kann am Routing des Systems nichts machen um auf die Real zu kommen. Auf den Router hats keinen Zugriff um dort das Routing auf die Reale zu biegen.
So ist meine Theorie. @Kugelfisch bitte hilf uns.

Der Router kann dann loggen, welche Person wann online war, sowie welche Daten über die Leitung gelaufen sind.
Die kleine VDS. Ob man das überhaupt darf? Ich bin der Meinung ATM nicht. Os wirklich stimmt kann uns bestimmt der Kugelfisch sagen.
So wie ich die hier zitierten Artikel interpretiere muss man eigentlich nur wissen wen man in sein WLAN lässt und zumutbare Maßnahmen ergreifen um illegale Downloads zu verhindern. Reicht da eine Belehrung, wie bei meinen erwachsenen Kindern damit ich raus bin? Nach meinem Wissenstand muss in solchen Fällen mir persönlich die Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden, nicht ich muss meine Unschuld beweisen sondern mir muss die Schuld bewiesen werden.
Oder müssen das technische Maßnahmen sein die sowieso umgangen werden können?
 
Schick den Traffic des zweiten Netzwerkes durch eine VPN.

Hier wäre Freifunk natürlich eine interessante Lösung:



Stellt sich nur die Frage ob man eine VPN dort ohne spezielles Gerät bekommt.

Alternativ bei einem entsprechenden VPN Anbieter eine VPN erwerben.
 
Die kleine VDS. Ob man das überhaupt darf?
Kommt drauf an, wenn sich die Nutzer einverstanden erklären und reine Verbindungsdaten geloggt werden (keine Inhalte selbst), dann sollte das kein Problem sein.

So wie ich die hier zitierten Artikel interpretiere muss man eigentlich nur wissen wen man in sein WLAN lässt und zumutbare Maßnahmen ergreifen um illegale Downloads zu verhindern. Reicht da eine Belehrung, wie bei meinen erwachsenen Kindern damit ich raus bin? Nach meinem Wissenstand muss in solchen Fällen mir persönlich die Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden, nicht ich muss meine Unschuld beweisen sondern mir muss die Schuld bewiesen werden.
Oder müssen das technische Maßnahmen sein die sowieso umgangen werden können?
Ohje, rein für urheberrechtlichen Kram dürfte die Belehrung ausreichen, Sekundäre Darlegungslast oder so ähnlich müsste das Stichwort lauten. Du musst quasi nur darlegen können, dass ein alternatives Vorgehen, als "Anschlussinhaber hat gezogen" in Frage kommt. Aber ich weiß nicht, ob das für sämtliche Rechtsverletzungen, insbesondere was Strafrecht betrifft, ausreichend ist, um jedwede Haftung/ Inanspruchnahme zu umgehen. Bei Urheberrechtsverletzungen sollte es ausreichen, rein die Möglichkeit, dass nicht du, sondern einer deiner Freunde gezogen hat, zu benennen.

Schick den Traffic des zweiten Netzwerkes durch eine VPN.
Nein, das ist die Lösung, mit den Problemen, die seit ca 2 Seiten beschrieben werden. Zum Glück hast du die Beiträge alle gelesen... :rolleyes:
 
Die Abmahnungsproblematik hast du damit eventuell umgangen, aber wenn einer deiner "Kunden" wirklich scheiße baut räumt dir die Polizei trotzdem die Bude aus.
 
Nein, das ist die Lösung, mit den Problemen, die seit ca 2 Seiten beschrieben werden. Zum Glück hast du die Beiträge alle gelesen... :rolleyes:

Nur müssen wir bedenken, gegen was sich der TS absichern möchte. Und das ist die Störerhaftung, nicht die Aufdeckung der Identität.

WebRTC ist natürlich eine Möglichkeit die Identität aufzudecken. Aber wenn derartige Methoden genutzt werden, dann geht es nicht darum dass ein Film per P2P hochgeladen wurde (hierbei bezweifle ich, dass die meisten Torrent Clients WebRTC überhaupts beherrschen, du darfst mich gerne eines besseren belehren) sondern um andere Dinge, gegen die sich der TS nicht absichern braucht. Das müsste er zum Beispiel beachten wenn er ein Informant wäre. Aber so geht es ja nur um den Fall, dass jemand etwas hochladen könnte und die damit verbundene Störerhaftung.
 
Nur müssen wir bedenken, gegen was sich der TS absichern möchte. Und das ist die Störerhaftung, nicht die Aufdeckung der Identität.
Dir ist schon klar, dass er bei "Aufdeckung der Identität" erst in Haftung gezogen werden kann. P2P ist nur eine Aktivität, für die der TS in Haftung gezogen werden könnte und nicht alles was P2P ist, ist Torrent. Spontan würden mir die P2P basierenden online TV Streams einfallen, die ebenfalls Urheberrechtsverletzungen darstellen und regelmäßig abgemahnt werden - läuft im Browser. Fällt dir was auf?
 
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