[Netzwelt] Durchsuchungsbefehle gegen spiegelbest.me & ebooksspender.me

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Wie heute bekannt wurde, sind sind Durchsuchungsbefehle gegen Betreiber, Moderatoren und Nutzer von spiegelbest.me und ebooksspender.me erlassen worden.
Für 5€ pro Monat erhalten die Nutzer auf diesen Portalen Zugriff auf über 50.000 urheberrechtlich geschützte E-Books, bei denen ein etwaiger Kopierschutz zudem entfernt wurde.

Die jüngst erlassenen Durchsuchungsbefehle richteten sich neben den Admins auch gegen 30 Mods und 15 User, die sich nach Meinung der Staatsanwaltschaft durch auffällig viele E-Book-Spenden ebenfalls am Aufbau der Seite beteiligt haben und somit auch an der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke aktiv mitgewirkt haben.
Des Weiteren wird der Verwurf der Steuerhinterziehung erhoben, da die Erlöse, die durch die Plattform erzielt wurden, natürlich nicht deklariert wurden.
Nach Ansicht von wbs-law.de ist ein solches Vorgehen gegen die User bisher einmalig, da bislang eigentlich ausschließlich die Betreiber solcher Plattformen belangt wurden.
Im Durchsuchungsbefehl wird nun allerdings explizit erwähnt, dass auch die betroffenen Nutzer hier im Verdacht stehen selbst aktiv die Werke öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Erste betroffene Nutzer haben gegenüber wbs-law.de jedoch angegeben, dass sie sich die E-Books ausschließlich heruntergeladen hätten, was es schwierig machen dürfte, sie rechtlich zu belangen, da der private Download von nicht offensichtlich rechtswidrigen Seiten erlaubt ist.
Besonders in Zeiten von legalen Diensten wie zB Spotify, kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot handelt, wenn eine monatliche Gebühr erhoben wird.
Selbst ebookspender.me hat völlig legal angefangen, als Plattform von Hausfrauen, die Geld gesammelt hatten, um sich hinterher im privaten Kreis die E-Books zu teilen.

Unklar ist indes, wie die User ermittelt wurden.
Im Durchsuchungsbeschluss wird angegeben, dass die Nutzer über ihre IP-Adressen ausfindig gemacht wurden. Wie genau die Behörden allerdings an die IP-Adressen gelangen konnten, ist im Moment jedoch völlig unklar. Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Seiten bereits seit längerem überwacht wurden.

Quelle:
Bild:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn 50.000 Werke á 5 Euro monatlich per se als illegal anzusehen ist, dann doch auch 700.000 Werke für 9,99 Euro monatlich? Also müsste das Amazon Kindle Unlimited Angebot illegal sein, weil ja viel zu billig wegen Buchpreisbindung.

Nein, ist es nicht. Das wäre, als wenn man eine Bücherei mit einem Buchladen vergleicht.

Kindle Unlimited ist ein neuer Service, der Ihnen erlaubt so viel zu lesen wie Sie möchten, wobei Sie immer bis zu zehn Bücher gleichzeitig ausleihen können
 
Guten Morgen.

Hab auch etwas Recherche betrieben. Fazit: Zb Kino.to war laut (einigen) Anwälten offensichtlich illegal.
Fragt sich nur, wie man das erkennen konnte, wenn man zu absolut keiner Recherche verpflichtet ist?

Steht z.B. auch in dem von mir angegebenen Artikel:

Nach dem Urteil des Landgerichts Hannover kann also sogar der Konsum illegal eingestellter Videos auf Streaming-Portalen legal sein. Denn dass ein Video offensichtlich rechtswidrig eingestellt wurde, sei laut Urteil „nur dann anzunehmen, wenn eine rechtmäßige Veröffentlichung vernünftigerweise ausgeschlossen werden kann.“

Damit bezieht sich das Landgericht etwa auf Filme oder Serien, die schon vor oder kurz nach ihrer Erstausstrahlung in Deutschland auf Streaming-Plattformen zu finden sind. In allen anderen Fällen sind Internet-Nutzer laut Urteilsbegründung auf der sicheren Seite: „Der durchschnittliche Internetznutzer kann davon ausgehen, dass die Betreiber eines Streaming-Portals die erforderlichen Rechte an den Filmen erworben haben.“

TBow schrieb:
SilentBackup ist aber der Meinung, dass man nicht mal das machen muss. Seiner Einschätzung nach, wären zB die gebusteteten Streamingdienste a la kino.to, kinox.to als nicht offensichtlich rechtswidig zu erkennen.

Ach was, meine Meinung ist doch total nebensächlich, ich spreche lediglich von einer vertretenen Rechtsuaffassung.

Allerdings beende ich die Diskussion mit dir jetzt vorläufig. Es ist mir zu müßig ständig gegen irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Argumente anzureden, mit denen du ausschließlich versuchst auf Konfrontationskurs zu gehen. [Z.B. Usenet, als wenn man da für etwas anderes als den Zugang zu einem Datenpool zahlen würde, aber das ist dir ja offensichtlich bekannt, dennoch hindert es dich nicht daran es deiner "Argumentation" hinzuzufüge, zumal auch kein Usenet Anbieter mit dem Zugang zu ebooks oder Filmen wirbt. Es ist (bis auf den Umstand das man auch dafür zahlt) schlichtweg derart weit ab von den hier besprochenen Konstellationen, dass man sich fragt, warum sowas hier überhaupt auftaucht.]

Um eine sachliche Diskussion geht's dir dabei ja gar nicht. Aber jedem sein Hobby :)

Charmanten Tag noch.

--- [2014-12-12 08:44 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Nein, ist es nicht. Das wäre, als wenn man eine Bücherei mit einem Buchladen vergleicht.

Sachlich natürlich völlig richtig, allerdings macht das für die mögliche Strafbarkeit des Kunden wenig aus, sagen manche. Und genau das ist ja der Punkt um den es hier geht: nicht ob das Angebot illegal ist steht zur Debatte, sondern ob sich ein Kunde strafbar macht, der auf ein soches Angebot zurückgreift, wenn es für ihn nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

Denn ob sich ein gutgläubiger Kunde jetzt ein Buch einmal runterläd, auf seinem Reader oder seiner Festpaltte liegen lässst und es dann in 6 Monaten nochmal liest oder ob er es sich nach 6 Monaten nochmal neu herunterladen muss, macht für ihn doch keinen Unterschied.
 
Wenn man nach Spiegelbest googelt, sagen wir mal im Zeitraum von findet man genug Ergebnisse, die zu mindestens Fragen über die Legalität aufwerfen. Für mich wird damit das Argument des Nichtwissens somit arg in Frage gestellt. Und bei jemanden der so günstig E-Books läd, kann man Voraussetzen, dass er auch Infos über den Händler erfragt. Und diese sind ja nicht sonderlich versteckt im Netz.

my 2cents


p n
 
Sachlich natürlich völlig richtig, allerdings macht das für die mögliche Strafbarkeit des Kunden wenig aus, sagen manche. Und genau das ist ja der Punkt um den es hier geht: nicht ob das Angebot illegal ist steht zur Debatte, sondern ob sich ein Kunde strafbar macht, der auf ein soches Angebot zurückgreift, wenn es für ihn nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

Denn ob sich ein gutgläubiger Kunde jetzt ein Buch einmal runterläd, auf seinem Reader oder seiner Festpaltte liegen lässst und es dann in 6 Monaten nochmal liest oder ob er es sich nach 6 Monaten nochmal neu herunterladen muss, macht für ihn doch keinen Unterschied.

Der Argumentation kann ich nicht folgen. Wenn ich ein Buch kaufe weiß ich, dass es aufgrund der Buchpreisbindung überall gleich viel kostet und ich weiß, dass es zu meinem Eigentum wird. Wenn ich es ausleihe weiß ich, dass ich eine Gebühr für eine bestimmte Nutzungsdauer bezahle und es danach wieder zurückgeben muss, es also nicht mein Eigentum wird.

Exakt gleich verhält es sich beim Kauf eines E-Books bzw. bei den sogenannten E-Book-Flatrates (wie Kindle Unlimted). Man wird folgerichtig eindeutig darauf hingewiesen, dass man das E-Book nur eine bestimmte Zeit nutzen kann. Ich gehe stark davon aus, dass ein solcher Hinweis bei den betroffenen Seiten nicht gegeben war. Infolgedessen muss ein Nutzer spätestens jetzt stutzig werden und davon ausgehen, dass das Angebot nicht legal sein kann. An diesem Punkt landen wir sonst wieder bei der Hehlerei. Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
 


Dazu muss ich wissen was eine Buchpreisbindung ist und das sich diese icht umgehen lässt (wie z.B. durch einen Service aus Österreich o.Ä.).

wenn ich das nicht weiß ist es für mich nicht ersichtlich.
 


Dazu muss ich wissen was eine Buchpreisbindung ist und das sich diese icht umgehen lässt (wie z.B. durch einen Service aus Österreich o.Ä.).

wenn ich das nicht weiß ist es für mich nicht ersichtlich.

Wie bereits erwähnt, das gehört zum Allgemeinwissen. Solche Menschen mag es traurigerweise vielleicht geben, allerdings hat das vor keinem Gericht Bestand.
 
Besonders interessant scheint mir der Aspekt zu sein, dass bei Ebookspender.me als Zahlungsmittel nur Geschenkgutscheine angenommen wurden.
Sagt zumindest Spiegelbest, den die Behörden hops nehmen wollen.


Kann da noch ein Nutzer davon ausgehen, dass es sich hier nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, oder darf er so mürbe in der Rübe sein?
 
, ach nein, sind ja über 700.000 Bücher für 9,99€...

Das ist allerdings ein Äpfel-Birnen-Vergleich.

Bei Amazon:
  1. Eingetragenes Unternehmen
  2. mehr als 650.000 Kindle eBooks, 9,99 EUR pro Monat, bis zu zehn Bücher gleichzeitig
  3. Rechtemanagement in Form von DRM
  4. Bücher leihen

Bei illegalen Angeboten:
  1. Kein eingetragenes Unternehmen, kein Impressum, keine AGB
  2. 5 Euro / Monat über "anonyme Zahlungsmethoden" an dubiose Konten
  3. kein Rechtemanagement "do what ever you want"
  4. Bücher besitzen

Auch dem unbedarften Leihen könnten ohne größere Nachforschungen einige Unterschiede auffallen, die durchaus stutzig machen.
 
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