Mitbewohner in einer WG kündigen

Hatte mal ein ähnliches Problem.
Neuer Mitbewohner, kam erstmal großspurig daher: "Jaaa, ich bin ein sehr ordentlicher Mensch. Putzen entspannt mich blabla. Ich bringe mich auch gern sozial ein und blabla."
Im Endeffekt hab ich wahrscheinlich öfter seine Putzschicht übernommen als er jemals selber geputzt hat, sozial lief mit ihm garnichts außer, dass er immer gelauscht hat wenn, man private Gespräche mit jemand anderem hatte. (Nein ernsthaft, der hat an seiner Zimmertür gehangen und durch den Spalt geschaut, wenn man sich im Flur mit jemandem unterhalten hat. :confused:) Wenn er gekocht hat hat er original nie sauber gemacht und wenn er irgendwas holen sollte (Klopapier etc.) musste man ihn doppelt und dreifach auffordern.
Nebenbei hat er auch bescheuerte Regeln aufgestellt, dass man in der Küche nicht mehr rauchen darf, weil ihn der Geruch stört und ähnliches.
Alles im allem ging die Sache dann so aus, dass ich irgendwann nichts mehr für ihn gemacht habe und ihm sein komfortables Leben (auf meine Kosten) nicht mehr ermöglicht habe.
Irgendwann ist er dann von selbst ausgezogen und lebt jetzt alleine im Müll. Die erste Kippe in der Küche war purer Triumph.

Also: Radikale Gleichheit, jeder macht gleich viel im Haushalt etc. Irgendwann wird sie keinen Bock mehr darauf haben und von alleine ausziehen.
Alternativ: Setzt euch alle zusammen und sagt ihr, dass es so nicht mehr weitergeht und, dass es besser wäre, wenn sie sich eine neue WG suchen würde. Einfach klipp und klar und keine Ausflüchte.
 
ich finde es aber geil, wie sich ein Typ so von ner Tussi in der Wohnung seiner eigenen Mutter rumscheuchen lässt, dass er in nem Forum um Hilfe fragen muss...

Womit wir wieder beim Thema sind. Das Problem ist das ZwiMe
 
"Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat."
Zu erwähnen wäre noch, dass neben dem in § 573 berechtigten Interesse noch § 573a interessant ist. In einer bestimmten Konstellation kann auch ohne Vorliegen berechtigten Interesses ordentlich gekündigt werden:

§573a (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
Nötige Voraussetzungen: Mietverhältnis über Wohnung, Gebäude vom Vermieter bewohnt, nicht mehr als 2 Wohnungen im Gebäude
 
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  • #25
Also erstmal Danke an alle die hier eine Antwort hinterlassen haben.

Zur Zeit sieht es in unserer WG eigentlich so aus, dass wir einen Putzplan für die Räumlichkeiten haben an den sich die meisten auch eigentlich halten. Es gibt halt nur keine explizite Regelung wie das mit dem Müll und der Spülmaschine aussieht. Deswegen denke ich, dass ich das nun erstmal durchsetzen werde, dass für den Müll und die Spülmaschine so ein Plan auch noch ins Leben gerufen wird. Dann sollte dieses Problem höchstwahrscheinlich schonmal aus der Welt geschafft sein.

Die anderen beiden Mitbewohner sind von ihrer Art auch oft genervt. Sie empfinden sie als unfreundlich, egoistisch und uneinsichtig. "Reden wie mit einer Wand" ist hier sicher eine ganz gute Umschreibung.

Ebenso gibt es in unserer WG 1 x pro Monat - meistens gegen Ende - einen Abend wo wir uns in der Küche alle zusammen hinsetzen und eben jeder sagen kann was einen stört. Problem daran ist nur: Wenn ich etwas sage das mich stört, dann reagiert sie darauf wie eine 14-Jährige-Teeniegöre (obwohl sie in einer Woche 24 wird) und es ist ihr egal, sie zählt dann als Umkehrschluss nur auf was wir aus ihrer Sicht so alles falsch machen.

Das mit dem Kündigen wegen Eigenbedarf hatte ich mir auch schon überlegt, doch das finde ich irgendwie bedenklich, da es eben unter Umständen auch zu dummen Problemen führen kann. Und ich hatte mal gelesen, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf noch einmal um ein Vielfaches schwerer wird, wenn eine Person ihren Hauptwohnort ziemlich weit weg hat. Und eben dieser liegt bei ihr rund 700 km entfernt. Und ihr am Ende auch noch irgendetwas zahlen müssen wie ein Umzugsauto oder so einen Scheiß, dass würde ich unter keinen Umständen einsehen.

Ich denke, dass ich das nächste Mal wenn wir uns zusammensetzen einfach mal direkt raus sagen werde, dass ich nicht denke, dass sie noch in diese WG passt und sich doch bitte anderweitig umsehen soll. Wenn sie daraufhin Probleme macht, dann kann ich immer noch eine andere Karte ausspielen.

Und nach dem Lesen einiger Antworten hier glaub ich nicht, dass manche von euch Wissen wie kompliziert das in Deutschland mittlerweile ist jemanden zu kündigen. So einfach getan mit "Ja dann kündigt man halt, wartet 3 Monate und dann ist die Person weg" ist das schon lange nicht mehr.
 
warum genau sollte man der Dame irgendwas bezahlen?

Weil es einfacher ist, man keine kruden oder dummen Tricks anwenden muss und man sich nicht auf einen gegebenenfalls sehr langen Rechtsstreit einlassen muss.

ich finde es aber geil, wie sich ein Typ so von ner Tussi in der Wohnung seiner eigenen Mutter rumscheuchen lässt, dass er in nem Forum um Hilfe fragen muss...

Hast du ein gestörtes Verhältnis zu Frauen?

Nötige Voraussetzungen: Mietverhältnis über Wohnung, Gebäude vom Vermieter bewohnt, nicht mehr als 2 Wohnungen im Gebäude

Leider wohnt der Vermieter ca. 700 km weit weg. [1]
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider wohnt der Vermieter ca. 700 km weit weg. [1]

So, wie ich das verstanden habe, hatte der T.S. die Mitbewohnerin gemeint, die 700 Kilometer weg ihren Hauptwohnsitz hat?! Oder nicht?


Im Prinzip ist es richtig, dass man eine Wohnung einem ordnungsgemäß zahlenden Mieter nicht so einfach kündigen kann. Schließlich ist die Wohnung i.d.R. der Mittelpunkt des Lebens.


Bei einer W.G. sehe ich das allerdings anders. Mal abgesehen davon, dass der T.S. und dessen Mutter die W.G.-Bewerber vorher besser hätten checken sollen, wäre es weitaus besser gewesen, die drei Mitbewohner als Untermieter des Hautmieters (= Sohn/T.S.) in die W.G. aufzunehmen! Vielleicht wenigstens für die Zukunft ein guter Rat.

Ansonsten, wenn die Tussi weiterhin die Zicke gibt und nicht weichen will: rausmobben. Ganz einfach. Ganz simpel.
 
Da ich auch viele Jahre mit vielen verschiedenen Menschen in einer WG gelebt habe würde ich ihr wohl einfach genau so auf den Sack gehen bis sie selber keinen Bock mehr hat und freiwillig die Segel streicht. Alternativ ordentlich Kündigen ( ). Mehr Möglichkeiten hast du imho nicht.
 
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  • #29
Ich denke, nach der heutigen Situation, dass ich das wirklich in Anspruch nehmen muss, da ich mich hier in der Wohnung meiner eigenen Mutter eigentlich nicht so unwohl fühlen möchte.

Gut vielleicht übertreib ich da ja auch, weiß ich ja nicht aber heute hat sie bspw. einfach mal so, weil ihr Kühlschrankfach zu klein wurde den kompletten Kühlschrank "umgebaut" (die Glasplatten woanders reingesteckt und Fächer ausgebaut), damit sie noch mehr Platz im Kühlschrank hat. Und das natürlich ohne vorher mal zu fragen ob uns anderen drei Leuten das passt.

Aber eine Frage zur ordentlichen Kündigung:

Da muss dann drinstehen, dass
- wegen Eigenbedarf mit normaler Frist von 3 Monaten gekündigt wird
- eine genaue Beschreibung wieso der Eigenbedarf angemeledet werden muss (Veränderung der Lebenssituation, etc. pp.) und eventuelle Beweise dafür

Oder brauche ich noch mehr?
 
Ich würde mich da mit einem Anwalt beraten. Du kannst sonst in Teufels Küche kommen. Mieterrecht ist meist stärker als Vermieterrecht.
 
Würde ich im Zweifel auch so machen.
Wird unter Lehrgeld verrechnet.
 
Hast du ein gestörtes Verhältnis zu Frauen?

hast du ein gestörtes Verhältnis mit mir?

Es geht hier nun mal um ne Frau.
Wie du daraus gleich meine angebliche Meinung zu allen Frauen ableiten kannst...

Es geht nicht darum, dass sie ne Frau ist.
Sondern darum, dass die Wohnung der Mutter des TS gehört und der TS nicht alleine dasteht, die Mieterin aber schon.

Das wäre bei nem männlichen Mieter nicht anders.

Du suchst mit aller Gewalt irgendwelche Punkte mit denen du mir eines auswischen kannst.
Das ist für eine normale und sachliche Diskussion sicher nicht zuträglich, oder?
 
Ich glaub mit Eigenbedarf schiesst ihr euch schneller nen Bock als ihr denkt, sofern die Frau es wirklich darauf anlegt und dagegen vorgeht. Gerade bei Eigenbedarf ist die Rechtsprechung ja scheinbar regelmässig auf Mieterseite. Und selbst wenn ihr damit durchkommt und die gute darüber stolpert das das Zimmer wieder angeboten wird, kann sie euch/Deiner Mutter noch an den Karren schiffen.

Nehmt doch einfach was ihr habt. Ihr Lüftungsverhalten ist für die Substanz schädlich, kostenintensiv und störend für den Hausfrieden, wie auch die Kühlschrankaktion.
Dafür kann Deine Mutter sie zum einen abmahnen, somit wäre dann zumindest schonmal ihr Verhalten "aktenkundig". Daraufhin ne Ordentliche Kündigung und gut ist.

Einen Rechtlich einwandfreien Weg sie schnell und einfach rauszubekommen gibts nicht. Egal was ihr wählt und umsetzt, sofern sie sich verweigert guckt ihr erstmal ziemlich machtlos aus der Wäsche und eine dann eventuell notwendige Räumungsklage lässt sich gemeinhin auch erstmal vorfinanzieren, was nicht automatisch heisst das Deine Mutter das Geld jemals wiedersieht.

Am Ende bleibt rausmobben, Abmahnung/Kündigung wegen diverser Dinge die ein fortführen des Mietverhältnisses nicht länger tragbar machen oder eben die ordentliche Kündigung. Vielleicht hilf es ja auch euer Anliegen über einen Anwalt schriftlich formulieren und zustellen zu lassen, unter Umständen trägt das dazu bei das sie sich Gedanken über ihren weiteren Verbleib macht und das ganze dann auch umsetzt. Letzteres kostet allerdings auch ne Kleinigkeit, die ihr devinitiv nicht zurückbekommt.
Für den rechtlichen Weg müsst ihr ohnehin ne handfeste Begründung vorbringen, schlichte Unsympathie oder mangelnder Gemeinschafftssinn gehören da nicht zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte den Vorschlag mit dem Anwalt an dieser Stelle noch mal hervor heben.
Wenn ihr da einfach irgendetwas macht, könnt ihr euch u.U. eher selbst schaden. Ggf. wäre es auch ratsam sich erst mal bei einem entsprechenden Verein (Bund, ...) zu melden.

Die Sache mit der Abmahnung, sollte auf jeden Fall erfolgen. Dann auch nicht mündlich von dir "ey sag mal hackts dir?", sondern schriftlich von der Vermieterin, so dass a. für euch ein Nachweis des Fehlverhaltens entsteht und b. sie deutlich sieht, wo sie dran ist.

Musterschreiben: (über Qualität und Rechtskonformität kann ich nichts sagen)
 
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