Bitte lies dir den Abschnitt noch mal genau durch. Da steht auf das Wesentliche herunter gebrochen: "Vervielfältigung deren Zweck eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten und einem Vermittler zu ermöglichen", da steht überhaupt nichts davon, von wem die flüchtige Vervielfältigung angefertigt wird. Es steht lediglich, dass durch sie den Zweck hat eine Übertragung zwischen zwei Parteien mittels eines Vermittlers zu ermöglichen.
Was in der ganzen Diskussion meist vergessen wird, ist die Tatsache, dass die Streamingkonsumenten Besitzer der Daten sind. Dies wurde schon höchstgerichtlich bei einer anderen Fallkonstellation bejat!
Möglicherweise ist das tatsächlich so. Allerdings für 44a vollkommen irrelevant.
Hier könnte man argumentieren, dass die Konsumenten nicht Besitzer sein können, ohne dass sie die Verfielfältigung getätigt haben.
Was, wie weiter oben erklärt nicht weiter problematisch ist. Zumal ich davon ausgehe, dass die Vervielfäligung beim übertragenden Server stattfindet, nicht bei dir auf der Platte oder in deinem RAM.
Bin froh wenn diese Streaming Seuche verschwunden ist.
Als jugendlicher ( <16 ) mag das vlt noch die einzige Option sein, doch wer wenigstens ein paar Euro im Monat verdient kann sich Netflix / DVD / kino doch locker leisten.
Weckt mich wenn ich gerade realitätsfremdes Zeug laber
Ich behaupte mal, dass nicht jeder deutsche Haushalt über die nötigen finanziellen Mittel für ein Netflix-Abo verfügt. Auch in Deutschland gibt es noch Menschen, die sich das nicht leisten können. Abgesehen davon würde ich Netflix nicht als die Wunderdroge schlecht hin bezeichnen. Immerhin unterscheiden sich schon Netflix Deutschland und Netflix US Angebot nicht unerheblich voneinander und bis ich dann hoffentlich wirklich alle Film- und Serienangebote legitim schauen darf, muss ich mir bei geschätzt 10 Streaminganbietern Accounts anlegen (Amazon, Google, Netflix, Apple, Maxdome, Sky,...) und selbst dann kann ich noch nicht auf der sicheren Seite sein, weil teilweise überhaupt nicht für den deutschen Markt lizensiert wird. Diese Lizenzkacke mag zwar genial sein, um sich Exklusivrechte zu sichern und mit tollen Exklusivfilmen werben zu können und super toll Gelder eintreiben zu können, ist aber exakt wider der Erwartung des Konsumenten
einfach und problemlos an seine Filme/ Serien zu kommen. Ich bspw. möchte mir keine zig Accounts, Abos und Mitgliedschaften bei diversen Portalen zulegen, wo ich dann jeweils für meinen Erst- bis Drittwohnsitz einen Zugang anlegen muss, nur weil Warner Brothers den Deutschen Markt für den Film XY für nicht relevant genug hält.
Und wo wir schon mal beim Thema Streaming-Angebote sind:
Netflix allein macht auch nicht glücklich @ Golem
(Quelle: golem // Sky Snap)
So viel dann zur Qualität
legaler Streamhoster. Man kann ja sagen, was man will, aber in den letzten Jahren konnte man eine stets steigende Qualität bei den illagelen Portalen verzeichnen. Da gab es auch zu Stoßzeiten keine signifikaten Qualitätseinbußen.