gelöschter Benutzer
Guest
G
Du schreibst gerade aber auch ziemlich viel Mist, oder?
Natürlich hast du nur auf die Vereinbarung, die du mit dem Hersteller getroffen hast, einen rechtlichen Anspruch. (Vorausgesetzt der Vertrag war gültig.) Wenn im Vertrag drin steht, dass du auf Mainboard, CPU, GPU, RAM Garantie hast, solange du den Laptop sachgemäß benutzt
genau da liegt aber das Problem. Der Hersteller (wie in diesem Fall) unterstellt dann halt unsachgemäße Benutzung.
Genau so war es doch seitens Medions zuerst, oder?
Ansonsten, wie ich bereits erwähnt habe, die Rechtslage ist mir bekannt.
Nur dieses Recht dann durchzusetzen ist eben nach 6 Monaten Gewährleistung in vielen Fällen einfach realistisch gesehen nicht möglich.
Keiner geht dann in Vorleistung und zahlt ein Gutachten das vielleicht den Wert des Gerätes übersteigt.
Aber klar, rechtlich und theoretisch hast du recht.
Aber Recht haben heißt nicht Recht bekommen oder das man sein Recht auch durchsetzen kann.
Leider ist hier wie so oft alles zu theoretisch.
Die Praxis sieht anders aus.
Wenn in der Praxis der Hersteller die Garantie ablehnt oder der Händler nach 6 Monaten einen Beweis für den Defekt des Gerätes bei Kauf fordert, dann wars das.
Und doch, es ist absolute Kulanz wenn ein Händler nach den ersten 6 Monaten im Gewährleistungsfall auf den Beweis des Kunden verzichtet.