Ist das noch Notwehr?

dapacka

bin da - wer noch?
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dahoam
Hey

dieser Fall ist nur spekulativ, jedoch kann ich mir vorstellen dass sowas schon einmal vorgekommen ist. Auf das Thema gekommen bin ich durch einen Zeitungsartikel.

Angenommen ich komme aus der Disco mit ein paar Freunden und steige in mein Auto. Als ich losfahren möchte versammeln sich ca. 10 Leute auf der Straße und hindern mich am weiterfahren. Sie erwecken einen sehr aggressiven Eindruck und schlagen mit ihren Fäusten und anderen kleinen Gegenständen auf das Auto ein und versuchen außerdem die Türen aufzubrechen.

Ich bin kein Jurist, kann mir aber vorstellen das es heißen wird: "Polizei anrufen und abwarten". Das Schlägereien aber immer wieder einen tödlichen Ausgang haben bis die Polizei endlich mal eintrifft, kann man oft in den Nachrichten hören.

Meine Frage dreht sich jetzt darum wie weit Notwehr erlaubt ist. Müsste ich auf Polizei warten oder kann ich aufgrund dieser Notlage aufs Gaspedal steigen, auch wenn ich jemanden von diesen Idioten direkt vor der Flinte habe? Immerhin sind das ja die Täter und sein Leben darf man dann wohl entsprechend schützen.

Wie gesagt, passiert ist mir sowas noch nicht, aber interessieren würde mich wie weit Notwehr erlaubt ist.
 
Es gibt auch andere Möglichkeiten Gas zu geben als das duale "Bremsen oder Vollgassystem". In dem Fall kann man ja einfach langsam anfahren, Problem gelöst. :unknown:
 
vorhandene Infos gelesen?



alles andere ist dann Ermessenssache des Gerichtes.
Wir haben in Deutschland einen recht weit gefassten Notwehrparagraphen der auch nichts mit "angemessener Reaktion" enthält.
Hinterher wird dann nur beurteilt werden ob du in Gefahr warst und reagieren musstest, NICHT ob deine Reaktion angemessen war.
 
Fahr halt rückwärts :D

Ne, ich denke wenn Gefahr für Leib und Leben besteht könnte das glimpflich ausgehen. Würde mich aber auch interessieren.
 
Du hast das mildeste dir zur Verfügung stehende aber Erfolg versprechende Mittel zu wählen, um den Angriff zu beenden. Das bedeutet in einer solchen Situation fährst du einfach los, aber setzt dann nicht wieder zurück, um die auf dem Boden liegenden Angreifer endgültig zu überfahren. Auf die Hilfe der Polizei zu warten ist nicht nötig, genauso wenig wie flüchten, obwohl das oft die bessere Wahl ist. Einige Meter weiter dürftest du mit deinem Auto also wieder anhalten, aussteigen und dir den Sonnenuntergang ansehen, wenn es auch nicht besonders klug wäre.
 
Steht zwar nicht drin wird aber dennoch vom Gericht bewertet, Irre ich mich?
Zumal es schon "Grenzen der Notwehr" gibt. siehe § 33 Überschreitung der Notwehr

das stimmt, aber wenn du aus Angst, Schrecken usw. handelst, dann ist die Überschreitung der angemessenen Reaktion straffrei.
 
Wie War sagt, das Gas durchtreten ist sicherlich nicht angebracht. Aber langsames losfahren zB. unter ständigem Hupen als Zeichen der Warnung sicherlich. Ausserdem werden die Idioten dann sicherlich nicht stehen bleiben, somit wird wohl kaum jemand verletzt. Falls doch gehört das meiner bescheidenen Meinung nach definitiv zu Notwehr.
 
Mit einfach losfahren wäre ich definitiv vorsichtig. Das kann nämlich vor Gericht schnell als "ich wollte nur den Streit schlichten und wurde von dieser rücksichtslosen Person überfahren - nun her mit den XXXXX € Schmerzensgeld!" verwertet werden.

In so einer Situation: Polizei rufen, Sachlage schildern und ggfs. explizit nachfragen was genau zu tun ist. Das Schöne an so Notruf-Sachen ist nämlich das sie mitgeschnitten werden - sei es aufgrund von Verwertungen als Beweismaterial oder auch als Schulungsmaterial.

Und so einfach versammelt sich eine Gruppe nicht. Sprich man bemerkt normalerweise schon vorher das etwas nicht ganz klar ist. Da suche ich mein Heil nicht in der Flucht vorwärts, sondern rückwärts. Sprich ab zum Disko Bereich wo Türsteher stehen. Der Bereich vor der Disko gehört nämlich dazu und MUSS(!) gesichert werden. Ggfs. lässt man auch sein Fahrzeug dort stehen, schaut das man kurz den Türsteher auf die Problematik anspricht und fragt ob sie n Hinterausgang haben wo n Taxi einen abholen kann.
 
Was soll er machen, wenn er schon im Auto sitzt? Einfach seelenruhig die Polizei rufen und sich in der Zeit die Scheiben einkloppen lassen und schlimmeres?
 
Bereits das Beschädigen des Fahrzeugs, wie es in der Situation gegeben ist, stellt einen Angriff dar und ermöglicht so die Notwehr. Bei Notwehr muss nicht Lebensgefahr o.ä. bestehen. Ich hoffe, dass jeder in solchen Situationen derart handelt, dass er möglichst gefahrlos aus ihr herauskommt, also: Gas geben, wegfahren, umfahren falls nötig. Aussteigen und jedem einzelnen Angreifer mit dem Baseballschläger eins überziehen ist auch in Ordnung, aber dumm.

Auch muss der Angegriffene nicht warten, bis der Angriff tatsächlich stattfindet, Notwehr ist auch dann möglich, wenn der Angriff unmittelbar bevor steht. Wenn also eine Gruppe aggressiver und möglicherweise bewaffneter Personen das Fahrzeug umstellt, gilt dasselbe wie wenn sie bereits das Auto beschädigen.
 
Wie ich vorgehen würde: Polizei anrufen, meine Möglichkeiten absichern (wenn mir der Polizist sagt das ich gas geben soll geb ich gas, ich bin damit ziemlich fein aus dem Schneider da ich nur eine Anweisung befolgt habe) bzw. nach Alternativen Möglichkeiten umschauen (so n netter kleiner Co2 Löscher kann im richtigen Maß als Waffe eingesetzt werden).

Spätestens wenn diejenigen eine Scheibe zertrümmert haben sollte man schauen das man wegkommt - wie gesagt, alles nur eine Frage der Beweislage. "Der hat die Scheibe selbst zertrümmert" und dann mit ner blutigen Hand rumhüpfen ist nicht grad intelligent ;)
 
Einfach langsam anfahren, wenn du nicht gerade einen Trabi fährst, halten die das Auto auch nicht mal eben fest sondern gehen mehr oder weniger freiwillig zur Seite.
 
Ich würde dem TS empfehlen, dazu an der Uni eine Klausur schreiben zu lassen. :p

Es kommt auf Kleinigkeiten an, die nur bei einem Verfahren geklärt werden können. Man kann solche theoretischen Fälle nicht sinnvoll lösen.
 
Du redest aber weit weit weg von der Realität! Klar ist das rein nach Gesetzestext alles noch erlaubt, da darf ich auch meine Ehre verteidigen. Jetzt jemanden mit dem Auto zu überfahren nur weil er meine Mudda beleidigt wird vor gericht wohl dennoch nicht durchkommen.
 
Es ist einfach eine schlechte Idee. Selbst mit Standgas kann ich jemand zum Straucheln bringen - brauch nur in nem blöden Winkel gegen den Fuß drücken - und er kommt durch die allgemeine Rangelei zu Fall. Jetzt kannst du im schlechtesten Fall jemanden überfahren - was glaubst du was die 9 anderen dazu sagen?
 
Wie War sagt, das Gas durchtreten ist sicherlich nicht angebracht.

wenn eine Horde aggressiver Menschen versucht deine Türen aufzubrechen und mit Gegenständen auf dein Auto einschlägt, dann blinkst du erstmal links, machst nen Schulterblick, lächelst kurz und fährst mit Schrittgeschwindigkeit davon? Respekt...
 
das stimmt.
Und genau so wird es dann auch vor Gericht laufen.
 
wenn eine horde aggressiver menschen versucht deine türen aufzubrechen und mit gegenständen auf dein auto einschlägt, dann blinkst du erstmal links, machst nen schulterblick, lächelst kurz und fährst mit schrittgeschwindigkeit davon? Respekt...
BALLZ DEEP BABE!

Edit: sidfhsiodhfsdiofhoihfd warum kann ich jetzt wieder nicht alles grossschreiben? Grrr...
Edit2: interessant jetzt gehts.
 
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